Rega FAQ zu Tauchunfällen

rega_see.jpgDie Rega wird immer von schweizer Tauchern telefonisch für Tauchunfälle befragt. Ruedi Anderhub von der Rega-Einsatzleitung hat uns die sechs am häufigsten gestellten Fragen rausgesucht und beantwortet.

 

 

 

 

 

1) Welche Alarmnummer muss ich bei einem Tauchunfall in der Schweiz wählen?

1414 mit dem Stichwort “Tauchunfall”. Dadurch wird in der Einsatzleitung der Rega sofort adaequate Hilfe organisiert.

2) Wenn ich die 144, 117 oder 112 wähle was passiert?

Diese Leitstellen werden die nötige Rettung organisieren. 144 schickt eine Ambulanz. Der Taucher wird ins nächste Spital gefahren. Ambulanzen fahren normalerweise vom Unfallort nicht direkt in ein Druckkammerlabor. Bei schlecht zugehbaren Orten kann es eine zeitraubende Bergung geben. Der Helikopter mit Rettungswinde wäre effizienter. Aber bei schlechtem Wetter kann der Helikopter ev. nicht fliegen.

3) Welche Angaben sind nötig um einen Alarm beim 1414 auszulösen?

Was? Wann? Wo? ist passiert. Zustand des Patienten? Ist er aus dem Wasser geborgen? Ist er ansprechbar oder bewusstlos? 1. Hilfe – eventuell mit reinem Sauerstoff? Koordinaten des Unfallortes werden mit der Einsatzleitung der Rega und dem Alarmierenden bestimmt. Besser eine genaue Ortsangabe. z.B. Tauchunfall am Zugersee, Immensee, Tauchplatz “Baumgärtli”.

4) Wie organisiere ich einen Helikopterlandeplatz?

Ideal wäre ein 25 x 25 Meter flacher, fester und hindernisfreier Platz. Es dürfen keine losen Gegenstände umherliegen (Downwash). Kann der Helikopter vorort nicht landen, wird der Arzt mit der Rettungswinde zum Patienten hinunter gelassen. Auch die Bergung des Patienten kann mittels Rettungswinde erfolgen.

5) Zusammenarbeit Rega und DAN?

Die Rega war 12 Jahre die internationale Hotline von DAN. Seit 5 Jahren ist dies nicht mehr der Fall. Wir können H24 das DAN-Aerzte-Pikett in Anspruch nehmen. Sie stehen den Rega-Aerzten beratend zur Seite.

6) Was gilt für ein DAN-Mitglied,welches nicht Regagönner ist?

Bei einem Primäreinsatz, sprich Tauchunfall hilft die Rega sofort. Es werden nie Fragen über die Kosten gestellt. Im Nachhinein wird die Rechnung dem Patienten/Taucher z. H. der zuständigen Versicherung oder Krankenkasse etc. zugestellt. Werden die Kosten von diesen Stellen nicht übernommen, bekommt der Patient/Taucher die Rechnung zur Begleichung.

 

Ein grosses Danke an Ruedi Anderhub von der Rega-Einsatzleitung.