Quelle: SRF, Matthias Baumer, 13. Februar 2026 19:36
Bisher galten Tauchgänge mit tödlichem Ausgang nicht als Unfall. Das Bundesgericht sieht das nun anders. Frühere Entscheide, dass die Versicherung rechtmässig die Versicherungsleistungen verweigerte, werden durch dieses Urteil in Frage gestellt. Das Bundesgericht hat nicht geprüft, ob der Tauchgang in dieser grossen Tiefe gefährlich, ein Wagnis, war. Ein Wagnis ist, wenn sich jemand bewusst in grosse Gefahr begibt. Ab 40m gilt das Tauchen als ein Wagnis. Das hatte das Bundesgericht lange zuvor entschieden. Die Versicherung muss diesen Aspekt nun neu beurteilen.
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