SWISS DIVERS › Foren › Tauchausrüstung › ausrüstung für nitrox anpassen › Re: Re: ausrüstung für nitrox anpassen
Hallo Gemeinde
Das SDR/ADR definiert den Transport der Flaschen innerhalb der EU bzw der Schweiz.
Die Erstellung der Flaschen ist in der Druckbehälterverordnung definiert.
In der EU werden die Normen fast wie Gesetze angesehen. In der Schweiz muss der Hersteller eines Produktes «nur» eine Konformitätserklärung mit abgeben, die bescheinigt, dass das Produkt nach dem Gesetz erstellt und sicher betrieben werden kann!
Aber um sich im Dschungel der Gesetzgebung zurecht zu finden muss man Jurist sein und die sehen immer alles anders als Praktiker 😀
Tauchshop verstecken sich immer wieder hinter EU Norman und sind der Meinung dass eine Flasche ohne M26 Hahn gleich explodiert.
Gemäß Gesetzgebung muss meines Erachtens ein Druckbehälter mit O2 Gehalt über 23% entsprechend sauerstoffverträglich gereinigt und Unterhalten werden (Dichtungen, Reinigungsmittel, Oberflächenreaktionen mit O2, etc)
Also eine ältere Flasche bei der Prüfung als Nitroxflasche reinigen lassen (Nitrox UN 3156) und Kleber drauf, Hahn sauerstoffverträglich reinigen und einem Nitroxtauchgang steht nichts mehr im Wege 🙂
Und das geht nun einmal auch mit einem G5/8 Gewinde ;D
Grüße aus dem Seeland