Re: Re: FAQ zur DIR

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#63721

Dies ist der wichtige Punkt der Diskussion. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Kennzeichnen des Automaten nicht ausreichend ist (Verwechslung beim Bereitstellen der Ausrüstung). Entsprechend muss beim Gaswechsel die Flasche identifiziert werden.

Yep gab sogar mal einen tödlichen (DIR Taucherin), welche versehentlich auf 21m auf O2 wechselte. In der Revision der EN250 diskutieren wir gerade das Thema der Farben.
Es gibt ja besonders die Farbe gelb für den Oktopus und dies ist das Haupttehma. Muss wiedereinmal die französischen Gesetze studieren (letztmals 2007 gemacht). In der Schweit straft das Gesetz den privaten Taucher nicht, höchstens je nach Kanton den kommerziellen TL oder Tauchschule. Anders sieht es beim Verkauf aus, da kann man den Inverkehrbringer, also Tauchladen belangen. Es muss nicht ein Vorfall sein. Hatte letztes Jahr einen Fall auf den Tisch da ging es um Wandlung von zwei D7. Der geschädigte Taucher leistete sich den Luxus für knappe 2000 CHF Schadensumme den Fall sogar vor Zivilgericht zu ziehen. Der Tauchladen kam voll flach heraus und musste allen alle Kosten begleichen ~ 4500 CHF ohne D7.