SWISS DIVERS › Foren › Schweizer Gewässer › kl. Matterhorn / Tauchverbot wegen Bootanleger ? › Re: Re: kl. Matterhorn / Tauchverbot wegen Bootanleger ?
Hallo zusammen
das Schild datiert vom 19.6.2011, ist also schon ein Weilchen dort. Ich wollte von der Liegenschaftsverwaltung Herrliberg (die haben das Schild montiert) wissen, was der Grund dafür sei. Hier die Antwort (Veröffentlichung wurde genehmigt):
Sehr geehrter Herr Bachmann
Die Treppe führt zu einem kleinen Steg und/mit dem Beibootständer, welcher zum Bojenfeld gehört. Letztes Jahr ist ein Taucher neben einem Bojenmieter aufgetaucht, als der gerade von seiner Ausfahrt retour kam und sein Boot an der Boje anbinden wollte. Der Bootsführer hatte offenbar «den Schock fürs Leben». Der Taucher sah die Situation weniger dramatisch, er sehe von unten gut was oben laufe. Der Bootsführer fragte anschliessend bei uns nach, wie die Rechtslage sei. Wir mussten das auch zuerst abklären. Anschliessend bat er darum ein Hinweisschild anzubringen, was wir gemacht haben.
In den 8 Jahren, in denen ich mit den Bojenplätzen zu tun habe, war das der erste «Vorfall» mit Tauchern. Weitere Hinweistafeln sind bisher nicht geplant, auch wenn mir bekannt ist, dass auch an einem anderen Platz in Herrliberg der Einstiegsort der Taucher nahe bei einem Bojenfeld liegt. Die Verordnung gilt schliesslich auch ohne Hinweistafel und offenbar muss jeder Taucher diese Regel kennen. Sicher gibt es sensiblere und weniger sensible Bootsführer, was die Präsenz von Tauchern angeht. Ich denke es ist schlussendlich zum Vorteil der Taucher, wenn sich diese nicht mit Bojenmietern anlegen und bei Diskussionen an einen anderen Platz ausweichen. Dies insbesondere wenn die Rechtslage klar ist, sprich die 50 Meter unmöglich und bei weitem nicht eingehalten werden können wie beim Tauchplatz „Matterhorn“. Neben einem einlaufenden Boot aufzutauchen war im angesprochenen Fall halt wohl nicht so ideal.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne unter 044 915 91 62 zur Verfügung.
Freundlich grüsst
Stefan Sulzer
Gemeindeverwaltung Herrliberg
Finanzverwalter-Stv., Sachbearbeiter Liegenschaften/Landschaft
Forchstrasse 9, Postfach 86, 8704 Herrliberg
Telefon 044 915 91 62 / Fax 044 915 92 33
stefan.sulzer@herrliberg.ch http://www.herrliberg.ch
Hier wird «in der Nähe» also mit 50m gedeutet. Wie schon erwähnt, wäre wahrscheinlich an vielen Tauchplätzen im Zürichsee das Tauchen theoretisch verboten, wenn man Art. 77 der BSV buchstabengetreu umsetzen würde.
Wir sind also auf Goodwill von Bootsbesitzer und Anwohner angewiesen. In diesem Sinne bitte ich alle TaucherInnen, sich bei solchen Tauchplätzen entsprechend zu verhalten und nicht auf Konfrontation aus zu sein – wir sind da nun mal am kürzeren Hebel!
Auf das uns die Tauchplätze am Zürichsee noch lange erhalten bleiben – Guet Luft
Stefan Bachmann