Re: Re: Nitrox-Norm: Gewinde M26x2

SWISS DIVERS Foren Re: Re: Nitrox-Norm: Gewinde M26x2

#37511
Anonym
Gast

Hallo Walter:
A)Inverkehrsetzen 
Luft/Gas ist KEIN technisches Gerät/Anlage/Einrichtung und wird nicht vom STEG oder von der STEV erfasst. Das STEG/STEV erfasst ausschliesslich Geräte und Anlagen und auch hier nur das Anpreisen und Inverkehrsetzen. Luft oder Gas ist weder das eine noch das andere. Lies im Gesetz unter «Geltungsbereich» (das ist übrigens das Erste, was ein Anwalt jeweils macht).

Damit jeder es selbst lesen kann:



Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG)
1. Kapitel: Geltungsbereich und Begriffe
Art. 1 Geltungsbereich
1 Dieses Gesetz ist anwendbar auf das Anpreisen und Inverkehrbringen technischer Einrichtungen und Geräte.
2 Das Gesetz ist nicht anwendbar, soweit die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten durch andere bundesrechtliche Bestimmungen gewährleistet ist.

Art. 2 Begriffe3
1 Als technische Einrichtungen und Geräte gelten insbesondere verwendungsbereite Maschinen, Apparate, Anlagen, Werkzeuge und Schutzausrüstungen, die beruflich oder ausserberuflich benützt werden.
2 Technische Einrichtungen und Geräte gelten als verwendungsbereit, auch wenn ihre Einzelteile dem Empfänger zum Ein- oder Zusammenbau übergeben werden.



Verordnung vom 12. Juni 1995 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEV)
1. Abschnitt: Begriffe
Art. 1 Inverkehrbringen
1 Als Inverkehrbringen gilt die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung neuer technischer Einrichtungen und Geräte (TEG) zum Vertrieb oder Gebrauch in der Schweiz.



An diesen Fakten wird auch dein Normenanwalt nichts aendern können….

B)Das Produkt Luft/Gas
Etwas anders ist die Qualität des Produkt Gas oder Luft, das ein Produzent (z.B. eine Pangas, Air Liquide etc.  oder ein Tauchgeschäft)  einem Kunden anbietet. Hier muss er natürlich die entsprechenden Normen (falls solche für ein bestimmtes Gas gibt) einhalten. Also z.B. die SN EN12021 für Atemluft, wenn er sein Produkt als «Atemluft». Er kann aber gerade so gut für sein Geschäft höhere Standards ansetzen oder einfach andere. Die muss er aber klar deklarieren. Deshalb kannst du zB. auch Helium 4.6 oder 4.8, O2 2.5, 4.8, 5.0 haben, das ist dem Benutzer überlassen. Die evtl. hinterher gemessene Zusammensetzung muss einfach mit der Warendeklaration übereinstimmen.
Das ein an Kundschaft angebotenes Atemgas (resp. seine einzelnen Komponenten) – wenn es auch als «Atemgas» deklariert ist – natürlich zur Verwendung als Atemgas geeignet sein muss, versteht sich wohl von selbst; also wird wohl kaum jemand O2-2.5 für Nitrox verwenden. 

Es ist dir aber als Endkunde, wenn du selber dein Nitrox für dich persönlich mischst, völlig freigestellt, ob du nun dazu O2 2.5 (technisch), 4.5, 5.0 oder was auch immer verwendest, weil die SN EN144 lediglich sagt, ab welchem O2-Gehalt ein Gemisch aus N2 und O2 als «Nitrox» gilt.
Du kannst deinem Produkt sogar irgendeinen Fantasienamen geben (s. kürzlich Air-Lquide mit «Nitral100».

C) Abweichen von der Norm
Der Gesetzgeber lässt EXPLIZIT das Abweichen von der Norm zu:
Aus dem STEG:
Art. 4b Erfüllung der Anforderungen
1 Wer eine technische Einrichtung oder ein Gerät in Verkehr bringt, muss nachweisen können, dass die Einrich-tung oder das Gerät den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.
2 Werden technische Einrichtungen und Geräte nach den technischen Normen gemäss Artikel 4a hergestellt, so wird vermutet, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt sind.
3 Wer technische Einrichtungen und Geräte, die den technischen Normen nach Artikel 4a nicht entsprechen, in Verkehr bringt, muss nachweisen können, dass sie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderun-gen auf andere Weise erfüllen.

D) Strafbestimmungen
Abschliessend noch zu den Strafbestimmungen (einfach gesetz lesen…):
aus dem STEG
4. Kapitel: Strafmassnahmen
Art. 13 Übertretungen
1. Wer technische Einrichtungen oder Geräte, welche die Voraussetzungen dieses Gesetzes nicht erfüllen,
anpreist oder in Verkehr bringt,
………………………

Gruss
Beat