http://www.admin.ch/ch/d/sr/747_201_1/a77.html
Sporttauchen ist verboten:
a.
auf den Fahrstrassen der Kursschiffe;
b.
in engem Fahrwasser;
c.
bei Hafeneinfahrten;
d.
in der Nähe von behördlich zugelassenen Liegeplätzen;
e.
im Umkreis von 100 m um behördlich bewilligte Landungsstellen der Kursschiffe.
Ich glaube d) trifft den Punkt