Re: Re: Tauchplatz Lothenbach/Grindwäschi Zugersee

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#72627
Anonym
Inaktiv

Ach wie schön, einmal mehr zeigt sich, dass jeder unfreundliche und ignorante Idiot irgendwann seine gerechte Strafe bekommt (Konkurs in diesem Fall).

Die Zuständige Baubehörde kann sicherlich Auskunft darüber geben, wem jetzt das Grundstück gehört und wen man entsprechend um Erlaubnis fragen müsste. Vielleicht wäre es gar nicht verkehrt, da von Anfang an Kontakt zu suchen und beim «Umbau» des Aussenbereichs evtl. Tipps geben bezüglich der Taucher. Wenn die Parkplätze z.B. direkt ein Teil abgetrennt wären z.B. öffentlich mit ner kleinen Parkuhr etc. könnte man sich viel Ärger ersparen.

Desweiteren wäre es mal interessant bei der Gemeinde bzw. beim Kanton anzufragen ob es in so nem Fall nicht direkt an der Zeit wäre, den Seezugang – falls dieser privat ist (Treppe?) – öffentlich zu machen. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz sieht in Art.3 Abs. 2 lit.c vor «Die Landschaft ist zu schonen. Insbesondere sollen … See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert
werden»

Das heisst, grundsätzlich hat die öffentliche Hand die Pflicht, ihre Planungen nach den Grundzügen der Raumplanung in der Schweiz zu richten. Leider gehen jedoch Geschäftsinteressen vor – keiner will natürlich abgewählt werden. …