SWISS DIVERS › Foren › Schweizer Gewässer › Tauchverbot Altreu ?? › Re: Re: Tauchverbot Altreu ??
Hoihoi
… Mit kleinen Motorbooten ist es aber durchaus möglich, «Vollbremsungen» oder Kursänderungen durchzuführen. Darum bin ich der Meinung, dass bei nachweislich eingestelltem Kursschiffverkehr die meisten Punkte des Artikels «bedeutungslos» sind…..
Hallo Scubatinoo
Du kannst das sicher ausprobieren, aber..
In der Binnenschiffahrtsverordnung des Bundes steht geschrieben:
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19780252/index.html#a77
Art. 771Baden und Tauchen
1 Ausserhalb behördlich bewilligter und als solche gekennzeichneter Wasserflächen ist das Baden im Umkreis von 100 m um Hafeneinfahrten und Landestellen der Fahrgastschiffe verboten. Dies gilt auch für sonstige Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt beeinträchtigt wird.
2 Es ist verboten, unbefugt an Schiffe in Fahrt heranzuschwimmen, sich daran festzuhalten oder sich ihnen zu nähern.
3 Sporttauchen ist verboten:
a.auf den Fahrstrassen der Kursschiffe
b.in engem Fahrwasser
c.bei Hafeneinfahrten
d.in der Nähe von behördlich zugelassenen Liegeplätzen
e.im Umkreis von 100 m um behördlich bewilligte Landungsstellen der Kursschiffe.
Es werden nicht Jahreszeiten oder Tageszeiten definiert sonder die Fahrstrasse von Kursschiffen und Liegeplätze generell. Somit sind die Tauchgänge juristisch in der Aare nicht gestattet.
Enges Fahrgewässer, Fahrstrtasse von Kursschifen und die Tauchgänge führen immer wieder an behördlich zugelassenen Liegeplätzen vorbei (Altreu und Solothurn)
Da wiederholtes Tauchen an diesen Plätzen die Stimmung nur negativ anheizt, sollte man auf die Resultate der Verhandlungen zwischen SUSV und Kanton warten und dort nicht mehr tauchen gehen.
Christian