Re: Re: Tauchversicherung?

SWISS DIVERS Foren Re: Re: Tauchversicherung?

#49061
Anonym
Gast

Zu «Wenn hier diverse Leute schreiben «Dekompressionsunfall ist per Definitionem eine Krankheit» stimmt das so nicht.»

Für die allermeisten stimmt das schon.

Die meisten Dekompressions»unfälle» passieren nicht wegen einem zu schnellen Aufstieg sondern sie passieren einfach. Jeder Tauchgang hat ein Restrisiko einer Dekompressionserkrankung oder einer Gasembolie, Wiederholungstauchgänge z.B. in den Ferien sowieso. Ich kenne einige Dekounfälle in meinem Bekanntenkreis, nicht einer ist auf einen zu schnellen Aufstieg / eine «Unfallsituation» unter Wasser zurückzuführen gewesen. Ob sich jemand an die Empfehlungen seines Tauchcomputers hält erhöht oder senkt lediglich die Wahrscheinlichkeit eines Dekonunfalls. Das Risiko ist am Ende statistisch  in etwa eine Gausverteilung. Ich kann (innerhalb von Grenzen, natürlich) zu schnell aufsteigen, Dekostops auslassen und trotzdem keinen Dekounfall haben, und ich kann «alles richtig machen» und habe am ende einen glücklichen Tauchcomputer, aber trotzdem einen Dekounfall.

Die meisten Deko»unfälle» passieren so, und hier ist die SUVA / Unfalldefinition von vorne herein draussen – es ist einfach nichts passiert, ausser Deko nach dem Tauchgang. Die Deko»unfälle» die wirklich Aufgrund eines zu schnellen Aufstiegs wegen eines plötzlichen Ereignisses unter Wasser passieren sind eher die Ausnahme.

Damit erübrigt es sich für mich auch ziemlich, über die Unfalldefinition der SUVA zu diskutieren – wer mehr will als Behandlungskosten durch die Krankenkasse braucht eine Versicherung.

Schon gar nicht, wenn die SUVA ein plötzliches, ungewöhnliches Ereignis wie das verfangen in einem Netz schon dann als Unfallursache ablehnt wenn der Unfall abwendbar gewesen wäre wenn der – sicherlich wegen genau dieses Ereignisses unter erheblichem Stress stehende Taucher – anschliessend ALLES richtig gemacht hätte und statt direkt aufzusteigen weiter getaucht wäre.

dh. die SUVA ist wohl der Meinung dass ein plötzliches ungewöhnliches äusseres Ereignis nur dann als Unfallverursacher gezählt werden kann wenn sich der anschliessende Unfall in keiner Weise hat abwenden lassen – was selten der Fall sein dürfte.