Tauchversicherung?

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  • #69142
    Octopus
    Taucher

    Alle Krankenkassen der Schweiz, die in der Schweiz Krankenversicherungen an in der Schweiz niedergelassene Personen vertreiben, müssen zwingend aus den Leistungen der Grundversicherung eine Dekompressionsbehandlung bezahlen, wenn:
    – Der Unfall sich in der Schweiz ereignet hat
    – Die Behandlung in der Schweiz stattfindet
    – Die Sporttauchgrenze von 40 m nicht überschritten wurde
    – Die gängigen Standards fürs Sporttauchen eingehalten wurden
    – Innerhalb der eigenen Taucherfahrung und Brevetrichtlinien / Ausbildungsstand getaucht wurde
    – kein grobfahrlässiges Verhalten vorliegt

    In allen anderen Fällen kann die Krankenkasse die Leistung einschränken oder gar ganz verweigern.

    Ein Dekompressionsunfall ist per Definitionem eine Krankheit und kein Unfall und darum ist die Krankenkasse zuständig.

    Für Stürze beim Einstieg, Flasche auf den Fuss donnern lassen, etc. ist die Unfallversicherung massgebend und da gibt es sehr verschiedene Ansichten und Ausschlüsse, was wann wie bezahlt ist.

    In der Schweiz muss jedes in der Schweiz wohnhafte Individuum sowohl gegen Krankheit (Krankenversicherung KVG + VVG) und gegen Unfall (Unfallversicherung: Suva, NBU, sehr unterschiedliche Policen und Leistungen, je nach Anbieter und Vertrag) obligatorisch versichert sein.

    #69143
    beatk
    Taucher

    «Die Behandlung in der Schweiz stattfindet»
    -> Es werden aber fast alle Deutschschweizer TU nach Deutschland geflogen…

    #69144
    Wernfried
    Mitglied

    Wenn hier diverse Leute schreiben «Dekompressionsunfall ist per Definitionem eine Krankheit» stimmt das so nicht. Da meine Frau bei der Suva in der Schadenbearbeitung schafft, kann ich in diesem Punkt auf recht viel Kompetenz zurückgreifen.

    Die Definition für einen Unfall lautet (in der Schweiz) nach Art.4 ATSG:

    Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

    Für einen Unfall müssen also folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit
    • Nicht beabsichtigt
    • Plötzlich
    • Ungewöhnlicher äussere Faktor

    Die ersten 3 Punkte sind unbestritten. «Plötzlich» kann auch mehrere Minuten, Stunden oder gar Tage umfassen. Was nicht geht sind z.B. die Staublunge der kaputte Rücken des Bauarbeiters welcher sich über Jahre hinweg entwickelt. Wenn mich meine Frau vergiftet und es mehrere Tage dauert bis ich an dem Gift sterbe gilt das immer noch als «plötzlich».

    Der spannende Punkt ist der «ungewöhnliche äussere Faktor». Ein realer Fall: Ein Taucher verhängt sich in einem Netz. Es kann sich aus dem Netz befreien aber in Panik taucht er zur Oberfläche – die Person sitzt jetzt im Rollstuhl.

    Die Suva erkannte nicht auf «Unfall», es gab keinen objektiven Grund panisch nach oben zu tauchen, im Grunde genommen hätte die Person den Tauchgang normal fortsetzen können.

    Anders sieht es aus wenn ein Taucher z.B. sein Bleigurt verliert (vielleicht weil die Schnalle bricht oder wenn man im Wrack irgendwelche Hindernisse streift) und deshalb nicht langsam genug auftauchen kann. Der Verlust des Bleigurts gehört nicht zu den Ereignissen mit denen man beim Tauchen üblicherweise rechnen muss. Zumindest beim OWD haben wir auch nicht explizit gelernt wie man in so einem Fall zu reagieren hat. Bei so einem Ereignis würden die Schweizer Unfallversicherungen vermutlich von einem «Unfall» ausgehen und entsprechende Leistungen erbringen.

    Gruss

    #69145
    scubatinoo
    Taucher

    Es geht doch ganz einfach:

    Mitglied beim SUSV werden mit der Option «Sportauchversicherung»! Einerseits unterstützt man damit eine gute Sache und das Geld fliesst teilweise wieder an die Taucher zurück durch den Bau und Unterhalt von bequemen Einstiegshilfen sowie den Erhalt von Tauchplätzen, andererseits ist man als Schweizer optimal versichert.

    Und wenn man Mitglied in einem Tauchclub ist, welcher ebenfalls dem SUSV angehört, gibt es sogar noch etwas Rabatt auf den SUSV-Mitgliederbeitrag, nebst den anderen Vorteilen die eine Vereinsmitgliedschaft bietet…

    Wer es also etwas geschickt anstellt, der profitiert eigentlich nur  😉

    #69146
    MatHeb
    Mitglied

    Zu «Wenn hier diverse Leute schreiben «Dekompressionsunfall ist per Definitionem eine Krankheit» stimmt das so nicht.»

    Für die allermeisten stimmt das schon.

    Die meisten Dekompressions»unfälle» passieren nicht wegen einem zu schnellen Aufstieg sondern sie passieren einfach. Jeder Tauchgang hat ein Restrisiko einer Dekompressionserkrankung oder einer Gasembolie, Wiederholungstauchgänge z.B. in den Ferien sowieso. Ich kenne einige Dekounfälle in meinem Bekanntenkreis, nicht einer ist auf einen zu schnellen Aufstieg / eine «Unfallsituation» unter Wasser zurückzuführen gewesen. Ob sich jemand an die Empfehlungen seines Tauchcomputers hält erhöht oder senkt lediglich die Wahrscheinlichkeit eines Dekonunfalls. Das Risiko ist am Ende statistisch  in etwa eine Gausverteilung. Ich kann (innerhalb von Grenzen, natürlich) zu schnell aufsteigen, Dekostops auslassen und trotzdem keinen Dekounfall haben, und ich kann «alles richtig machen» und habe am ende einen glücklichen Tauchcomputer, aber trotzdem einen Dekounfall.

    Die meisten Deko»unfälle» passieren so, und hier ist die SUVA / Unfalldefinition von vorne herein draussen – es ist einfach nichts passiert, ausser Deko nach dem Tauchgang. Die Deko»unfälle» die wirklich Aufgrund eines zu schnellen Aufstiegs wegen eines plötzlichen Ereignisses unter Wasser passieren sind eher die Ausnahme.

    Damit erübrigt es sich für mich auch ziemlich, über die Unfalldefinition der SUVA zu diskutieren – wer mehr will als Behandlungskosten durch die Krankenkasse braucht eine Versicherung.

    Schon gar nicht, wenn die SUVA ein plötzliches, ungewöhnliches Ereignis wie das verfangen in einem Netz schon dann als Unfallursache ablehnt wenn der Unfall abwendbar gewesen wäre wenn der – sicherlich wegen genau dieses Ereignisses unter erheblichem Stress stehende Taucher – anschliessend ALLES richtig gemacht hätte und statt direkt aufzusteigen weiter getaucht wäre.

    dh. die SUVA ist wohl der Meinung dass ein plötzliches ungewöhnliches äusseres Ereignis nur dann als Unfallverursacher gezählt werden kann wenn sich der anschliessende Unfall in keiner Weise hat abwenden lassen – was selten der Fall sein dürfte.

    #69147
    Wernfried
    Mitglied

    Mir ging es um die Aussage «Dekompressionsunfall ist per Definitionem eine Krankheit» was gleichbedeutend wäre mit ein Dekompressions»unfall» ist immer eine Krankheit und nie ein «Unfall». Es ist natürlich richtig, dass es in den meisten Fällen nicht als «Unfall» gewertet wird.

    Die SUVA kann übrigens nichts dafür, die Definition kommt vom Gesetz, bzw. der dazugehörigen Verordnung; da müssen sich alle Schweizer Unfallversicherungen dran halten.

    Bei Unfall spielt es keine Rolle ob ein Unfall abwendbar gewesen wäre, es zählt einzig der «ungewöhnliche äussere Faktor». Eine Unfallversicherung wird nie sagen: «Ein PADI Master Instructor mit 5'000 Tauchgängen Erfahrung hätte den Unfall zu verhindern gewusst.» Wenn jemand ohne Helm Motorrad fährt und verunfallt, wird die Versicherungen selbstverständlich ihre Leistungen kürzen aber es ist immer noch ein Unfall auch wenn er mit Helm abwendbar gewesen wäre.

    #69148
    PasSol
    Mitglied

    Ich habe mir eine (unverdiente) DCS eingefangen und wurde mit der REGA für 2 Druckkammerbehandlungen nach Genf ins HUG geflogen. Die Krankenkasse hat anschliessend alle Kosten dafür übernommen ohne einmal bei mir nachzufragen was denn passiert ist oder warum es passiert ist.

    Weder das Tauchgangsprofil noch die Brevetierungen wurden eingefordert. Eine zusätzliche „Tauchversicherung“ nebst der Krankenkasse wäre in diesem Fall nicht nötig gewesen. Einzig der Selbstbehalt und die Franchise (zu diesem Zeitpunkt noch CHF 2‘500.-) musste ich zahlen – wurde mir aber von Aquamed zurückerstattet.

    Ohne Tauchersicherung wäre ich also ausschliesslich auf dem Selbstbehalt und der Franchise der Krankenkasse sitzen geblieben. Klar, dass die Situation im Ausland etwas anderes ausgesehen hätte aber ich denke hier sind wir mit unserer Kranken- und Unfallversicherung sehr gut abgedeckt, solange man nicht fahrlässig gehandelt hat.

    #69149
    Wernfried
    Mitglied

    Bei der Behandlung macht es nicht so einen grossen Unterschied ob die Krankenkasse oder Unfallversicherung zuständig ist. 2'500 CHF sind zwar nicht wenig aber in den meisten Fällen übersteht man das finanziell ohne Probleme.

    Der grosse Unterschied besteht bei den Kosten ausserhalb der Behandlung. Was passiert wenn du plötzlich im Rollstuhl sitzt und deinen gelernten Beruf als Förster oder Schornsteinfeger nicht mehr ausüben kannst. Die Unfallversicherung zahlt Leistungen wie Taggeld, Invalidenrente, Integrietätsentschädigung, etc. Die Krankenkasse zahlt nichts ausser den Behandlungskosten.

    Da kann es sich schon lohnen einen Rechtsanwalt zur Hilfe zu nehmen wenn es nicht ganz klar «Unfall» oder «Krankheit» ist.

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