Ab wann nutzt ihr Scooter?

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  • #54579
    Anonym
    Inaktiv

    Aloha

    Mich interessiert: Ab wann benützt ihr einen Scooter, was gibt den Ausschlag dazu? Weiter entfernte Tauchplätze (lange Zeit nur flach abfallendes Gelände bspw.), sehr viel Material, weniger Puls und damit besser für (Ent)sättigung? Oder schlicht weg: Speeeeed & Fun in Form von Loopings und dergleichen  ;D  ???

    Grüsse aus dem solothurnischen

    Richi

    #63316

    Mhhh
    – ab 3Km im Wasser bzw. ab 4 Stunden
    – oder wenn ich ein grösseres Wrack (ab 150m Länge) betauchen möchten ohne
      gleich mehrere TG's machen zu müssen

    Bis dato:
    – alles «per Pedes» gemacht
    – auch wegen dem Preis 2000 CHF bis 5000 CHF für ein gutes Teil

    Darum ist *für mich* ein Scooter kein Thema.
    Habe da noch viele andere Projekte  😉

    In der Schweiz im Wasser der zweithäufigste «Bussengrund» der SeePo für Taucher, neben dem Abstand zur Schiffsanlegestelle  ;D

    #63317
    Anonym
    Inaktiv

    scootere meist, wenn der eigentliche abstieg etwas weiter vom einstieg entfernt ist (betlis wand) und ich kein bock habe, gas oder sonst was auf dem weg dorthin zu verschwenden.

    und natuerlich auch, wenn ich auf etwas fun aus bin, dann kommt mein torpedo auch mit. und wer weiss vielleicht schon bald auch in hoehlen 😉

    cheers
    –bruno

    #63318
    Anonym
    Inaktiv

    Scooter nur in der Höhle, ganz selten tiefere Wracks mit Strömung im Meer.

    #63319
    Tinu
    Taucher

    Ich nehme den Scooter aus folgenden Gründen:
    – Fun -> ist aber auch Übung
    – Komme so an Plätze / Stellen, welche sonst nur mit Schleppen + Laufen erreichbar wären. Wer kennt sonst die Wände tiefer als 20m z.b. zwischen Fischbalme + Guntenbad?
    – verkürzen der Grundzeit bei tiefen Wrack für z.b. Hin- + Rückweg

    Höhlen lasse ich bisher sein, aber ich kann mir den Scooter in Höhlen sonst sehr gut vorstellen.

    Im Thunersee gab es meines Wissens bisher noch keine Bussen (Tauchflagge, Scooter, Abstand). Wenn alle mitmachen und es keine Reklamationen der Anwohner gibt, wird es auch so bleiben.

    Immer gut Luft

    #63320
    Anonym
    Inaktiv

    Merci für die Auskunft  🙂

    Gruess

    Richi

    #63321
    Anonym
    Inaktiv

    Meist kommt der Scooter einfach zum größeren Fun-Faktor ins Wasser  ;D
    Aber manchmal wird er auch benötigt, um ein Ziel in angemessener Zeit zu erreichen  🙂
    In der Höhle hatte ich den Scooter bisher noch nicht mit, kommt aber sicher auch mal  🙂

    LieGrü
    Mela

    #63322
    Anonym
    Inaktiv

    Mit Scooter sind schlichtweg auch Tauchplätze erreichbar, welche sonst kaum (oder nur mit erheblichem Aufwand) zu erreichen wären.

    … aber oft ist es schlichtweg auch der Fun-Faktor.

    gruss
    reto

    #63323
    Anonym
    Inaktiv

    Mein ADV-14 ist ein reines fun mobil 🙂 Ist aber auch sehr praktisch um strecke zu machen 🙂

    #63324
    Zeuxo
    Taucher

    Sali zusammen,

    Könnt ihr mir weiterhelfen:  Ich suche schon lange DEN «Gesetzes Passus» der ausdrückliuch das Scootern unter Wasser verbietet.  Könnt ihr mir da weiterhelfen ? Habe einige Gesetzesbücher gewälzt, aber nichts konkretes gefunden.  Liebe Gruess Thomas (Zeuxo).  ???

    #63325
    Zeuxo
    Taucher

    Wäre mal noch schön zusammen gemeinsam zu scootern …  In der Regel haben nicht soviele Tekies eine «UW – Vespa».  😉  Gruss Thomas

    #63326
    GAW
    Taucher
    #63327
    Zeuxo
    Taucher

    Vielen Dank Walti !  Das habe ich genau gesucht.  Liebe Gruess Thomas

    #63328
    Anonym
    Inaktiv

    daher ist meine lieblings konstellation zum scootern: nacht + rebreather 😉

    #63329
    Anonym
    Inaktiv

    Stehe ich jetzt auf dem Schlauch oder habe ich eine Gesetzeslücke entdeckt?

    Art. 121 beschreibt irgendwelches Gedönse über Leistung, Abgase etc., Art 122 beschreibt die Abgasleitungen, Art. 123 beschreibt die Brennstoffanlagen.

    Ist denn mit Motor explizit ein SCHIFFSANTRIEB gemeint oder ein VERBRENNUNGSMOTOR? In der ganzen Binnenschiffahrtsverordnung finde ich nämlich nichts zum Thema Elektromotor…..

    Würde heissen, dass hier ein Präzedenzfall kreiert werden könnte! Da möchte ich mal einen Juristen zu diesem Thema konsultieren! Hat es einen unter uns?

    #63330
    Anonym
    Inaktiv

    Stehe ich jetzt auf dem Schlauch oder habe ich eine Gesetzeslücke entdeckt?

    Art. 121 beschreibt irgendwelches Gedönse über Leistung, Abgase etc., Art 122 beschreibt die Abgasleitungen, Art. 123 beschreibt die Brennstoffanlagen.

    Ist denn mit Motor explizit ein SCHIFFSANTRIEB gemeint oder ein VERBRENNUNGSMOTOR? In der ganzen Binnenschiffahrtsverordnung finde ich nämlich nichts zum Thema Elektromotor…..

    Würde heissen, dass hier ein Präzedenzfall kreiert werden könnte! Da möchte ich mal einen Juristen zu diesem Thema konsultieren! Hat es einen unter uns?

    na ja, objektorientier gesprochen (sorry ich bin software heini) sind verbrennungsmotoren, elektromotoren etc alles von Motor abgeleitete klassen. umgangssprachlich ist ein motor alles, was drehbewegung geben kann.

    also sollte es keinen unterschied machen unterm strich 🙁 daher: nicht erwischen lassen 😉

    #63331
    Anonym
    Inaktiv

    da hast Du schon recht Schnappi aber wenn es in drei Artikeln um Benzin und Abgase geht dann könnte ich ja präjudiziell darauf plädieren, dass mich das mit dem eingebauten Elektromotor nichts angeht…..

    Hilfe!!! Wo sind die Juristen?? Antworten BITTE!

    #63332

    Habe mal mit einem Tauchgerätenormungskollege der Seepolizei Thurgau das Szenario bezüglich Scooter im Bodensee (DE Seite erlaubt, CH Seite verboten) mündlich diskutiert und was nun gilt wenn ich da von einem Ufer zum anderen scootere und vise versa  ;D

    Hier seine Antwort:

    ***
    Hier der Link zur BSO

    http://www.admin.ch/ch/d/sr/747_223_1/index.html

    Die Frage nach der rechtlichen Grundlage für das Verbot der Verwendung von Scootern ist nicht ganz so leicht zu beantworten. Auf CH Seite ganz klar mit der Verbindung zur BSV.
    Wenn wir jetzt von einem nicht Schweizerischne Gesetzgebung ausgehen wollen, müssen wir auf einen Beschluss der ISKB (Internationale Schifffahrtskommssion Bodensee) zurückgreifen. (8. Sitzung vom 7./8. November 1978)

    Auszug aus dem Protokoll: …… Die Kommission stellt fest, dass die Aquascooter……als Fahrzeuge im Sinne des Artikels 0.02 Buchstabe a zulassungspflichtig sind, als selbstständige Fahrzeuge jedoch nicht zugelassen werden können, das sie den Anforderungen nicht genügen…..Auch als Fahrzeuge besonderer Bauart  könnten sie nicht zugelassen werden……

    Es ist mir klar, dass es sich dabei um eine etwas alte Aussage handelt. Jedoch wurde diese nie in einem Protokoll überarbeitet. Die ISKB ist die höchste Instanz für die Gesetzgebung auf dem Bodensee.
    ***

    #63333
    Anonym
    Inaktiv

    aber ist ein «aqua scooter» ein unterwasser scooter oder was ist das gemeass deren definition?

    #63334

    Rechtlich relevant ist was im Wasser ist!
    Die Definitionen ändern sich bekanntlich mit der Zeit  😉

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