SWISS DIVERS › Foren › Technisches Tauchen › Ab wann nutzt ihr Scooter?
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22. August 2009 um 16:15 Uhr #54579
Anonym
InaktivAloha
Mich interessiert: Ab wann benützt ihr einen Scooter, was gibt den Ausschlag dazu? Weiter entfernte Tauchplätze (lange Zeit nur flach abfallendes Gelände bspw.), sehr viel Material, weniger Puls und damit besser für (Ent)sättigung? Oder schlicht weg: Speeeeed & Fun in Form von Loopings und dergleichen ;D ???
Grüsse aus dem solothurnischen
Richi
22. August 2009 um 16:47 Uhr #63316
Walter CiscatoTaucherMhhh
– ab 3Km im Wasser bzw. ab 4 Stunden
– oder wenn ich ein grösseres Wrack (ab 150m Länge) betauchen möchten ohne
gleich mehrere TG's machen zu müssenBis dato:
– alles «per Pedes» gemacht
– auch wegen dem Preis 2000 CHF bis 5000 CHF für ein gutes TeilDarum ist *für mich* ein Scooter kein Thema.
Habe da noch viele andere Projekte 😉In der Schweiz im Wasser der zweithäufigste «Bussengrund» der SeePo für Taucher, neben dem Abstand zur Schiffsanlegestelle ;D
23. August 2009 um 1:26 Uhr #63317Anonym
Inaktivscootere meist, wenn der eigentliche abstieg etwas weiter vom einstieg entfernt ist (betlis wand) und ich kein bock habe, gas oder sonst was auf dem weg dorthin zu verschwenden.
und natuerlich auch, wenn ich auf etwas fun aus bin, dann kommt mein torpedo auch mit. und wer weiss vielleicht schon bald auch in hoehlen 😉
cheers
–bruno23. August 2009 um 9:51 Uhr #63318Anonym
InaktivScooter nur in der Höhle, ganz selten tiefere Wracks mit Strömung im Meer.
24. August 2009 um 8:25 Uhr #63319
TinuTaucherIch nehme den Scooter aus folgenden Gründen:
– Fun -> ist aber auch Übung
– Komme so an Plätze / Stellen, welche sonst nur mit Schleppen + Laufen erreichbar wären. Wer kennt sonst die Wände tiefer als 20m z.b. zwischen Fischbalme + Guntenbad?
– verkürzen der Grundzeit bei tiefen Wrack für z.b. Hin- + RückwegHöhlen lasse ich bisher sein, aber ich kann mir den Scooter in Höhlen sonst sehr gut vorstellen.
Im Thunersee gab es meines Wissens bisher noch keine Bussen (Tauchflagge, Scooter, Abstand). Wenn alle mitmachen und es keine Reklamationen der Anwohner gibt, wird es auch so bleiben.
Immer gut Luft
24. August 2009 um 15:46 Uhr #63320Anonym
InaktivMerci für die Auskunft 🙂
Gruess
Richi
24. August 2009 um 18:26 Uhr #63321Anonym
InaktivMeist kommt der Scooter einfach zum größeren Fun-Faktor ins Wasser ;D
Aber manchmal wird er auch benötigt, um ein Ziel in angemessener Zeit zu erreichen 🙂
In der Höhle hatte ich den Scooter bisher noch nicht mit, kommt aber sicher auch mal 🙂LieGrü
Mela25. August 2009 um 5:31 Uhr #63322Anonym
InaktivMit Scooter sind schlichtweg auch Tauchplätze erreichbar, welche sonst kaum (oder nur mit erheblichem Aufwand) zu erreichen wären.
… aber oft ist es schlichtweg auch der Fun-Faktor.
gruss
reto25. August 2009 um 6:45 Uhr #63323Anonym
InaktivMein ADV-14 ist ein reines fun mobil 🙂 Ist aber auch sehr praktisch um strecke zu machen 🙂
20. September 2009 um 11:11 Uhr #63324
ZeuxoTaucherSali zusammen,
Könnt ihr mir weiterhelfen: Ich suche schon lange DEN «Gesetzes Passus» der ausdrückliuch das Scootern unter Wasser verbietet. Könnt ihr mir da weiterhelfen ? Habe einige Gesetzesbücher gewälzt, aber nichts konkretes gefunden. Liebe Gruess Thomas (Zeuxo). ???
20. September 2009 um 11:19 Uhr #63325
ZeuxoTaucherWäre mal noch schön zusammen gemeinsam zu scootern … In der Regel haben nicht soviele Tekies eine «UW – Vespa». 😉 Gruss Thomas
20. September 2009 um 14:58 Uhr #63326
GAWTaucherHoi Zeuxo
schau diesen Link.
und
http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/747.201.1.de.pdf
Viel Spass beim Studium
Gruss Walter
20. September 2009 um 16:17 Uhr #63327
ZeuxoTaucherVielen Dank Walti ! Das habe ich genau gesucht. Liebe Gruess Thomas
20. September 2009 um 16:54 Uhr #63328Anonym
Inaktivdaher ist meine lieblings konstellation zum scootern: nacht + rebreather 😉
23. September 2009 um 12:39 Uhr #63329Anonym
InaktivStehe ich jetzt auf dem Schlauch oder habe ich eine Gesetzeslücke entdeckt?
Art. 121 beschreibt irgendwelches Gedönse über Leistung, Abgase etc., Art 122 beschreibt die Abgasleitungen, Art. 123 beschreibt die Brennstoffanlagen.
Ist denn mit Motor explizit ein SCHIFFSANTRIEB gemeint oder ein VERBRENNUNGSMOTOR? In der ganzen Binnenschiffahrtsverordnung finde ich nämlich nichts zum Thema Elektromotor…..
Würde heissen, dass hier ein Präzedenzfall kreiert werden könnte! Da möchte ich mal einen Juristen zu diesem Thema konsultieren! Hat es einen unter uns?
23. September 2009 um 12:43 Uhr #63330Anonym
InaktivStehe ich jetzt auf dem Schlauch oder habe ich eine Gesetzeslücke entdeckt?
Art. 121 beschreibt irgendwelches Gedönse über Leistung, Abgase etc., Art 122 beschreibt die Abgasleitungen, Art. 123 beschreibt die Brennstoffanlagen.
Ist denn mit Motor explizit ein SCHIFFSANTRIEB gemeint oder ein VERBRENNUNGSMOTOR? In der ganzen Binnenschiffahrtsverordnung finde ich nämlich nichts zum Thema Elektromotor…..
Würde heissen, dass hier ein Präzedenzfall kreiert werden könnte! Da möchte ich mal einen Juristen zu diesem Thema konsultieren! Hat es einen unter uns?
na ja, objektorientier gesprochen (sorry ich bin software heini) sind verbrennungsmotoren, elektromotoren etc alles von Motor abgeleitete klassen. umgangssprachlich ist ein motor alles, was drehbewegung geben kann.
also sollte es keinen unterschied machen unterm strich 🙁 daher: nicht erwischen lassen 😉
23. September 2009 um 13:40 Uhr #63331Anonym
Inaktivda hast Du schon recht Schnappi aber wenn es in drei Artikeln um Benzin und Abgase geht dann könnte ich ja präjudiziell darauf plädieren, dass mich das mit dem eingebauten Elektromotor nichts angeht…..
Hilfe!!! Wo sind die Juristen?? Antworten BITTE!
23. September 2009 um 14:42 Uhr #63332
Walter CiscatoTaucherHabe mal mit einem Tauchgerätenormungskollege der Seepolizei Thurgau das Szenario bezüglich Scooter im Bodensee (DE Seite erlaubt, CH Seite verboten) mündlich diskutiert und was nun gilt wenn ich da von einem Ufer zum anderen scootere und vise versa ;D
Hier seine Antwort:
***
Hier der Link zur BSOhttp://www.admin.ch/ch/d/sr/747_223_1/index.html
Die Frage nach der rechtlichen Grundlage für das Verbot der Verwendung von Scootern ist nicht ganz so leicht zu beantworten. Auf CH Seite ganz klar mit der Verbindung zur BSV.
Wenn wir jetzt von einem nicht Schweizerischne Gesetzgebung ausgehen wollen, müssen wir auf einen Beschluss der ISKB (Internationale Schifffahrtskommssion Bodensee) zurückgreifen. (8. Sitzung vom 7./8. November 1978)Auszug aus dem Protokoll: …… Die Kommission stellt fest, dass die Aquascooter……als Fahrzeuge im Sinne des Artikels 0.02 Buchstabe a zulassungspflichtig sind, als selbstständige Fahrzeuge jedoch nicht zugelassen werden können, das sie den Anforderungen nicht genügen…..Auch als Fahrzeuge besonderer Bauart könnten sie nicht zugelassen werden……
Es ist mir klar, dass es sich dabei um eine etwas alte Aussage handelt. Jedoch wurde diese nie in einem Protokoll überarbeitet. Die ISKB ist die höchste Instanz für die Gesetzgebung auf dem Bodensee.
***23. September 2009 um 15:04 Uhr #63333Anonym
Inaktivaber ist ein «aqua scooter» ein unterwasser scooter oder was ist das gemeass deren definition?
23. September 2009 um 15:12 Uhr #63334
Walter CiscatoTaucherRechtlich relevant ist was im Wasser ist!
Die Definitionen ändern sich bekanntlich mit der Zeit 😉 -
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