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9. Januar 2011 um 10:43 Uhr #54975
Anonym
InaktivHallo
hab mit grossem Interesse den Thrad ( https://www.swiss-divers.ch/old/index.php?option=com_smf&Itemid=27&topic=204.0) über die speziellen Nitroxanschlüsse, also M26x2, gelesen .
Leider habe ich da nichts zu INT gesehen. Wie sieht da aus? – im Ausland wird doch sicher mit INT und Nitrox getaucht.
Wie sind eure Erfahrungen im Ausland, was wird da bei Nitrox angeboten? INT oder DIN und wenn DIN welches Gewinde?
Ist in der Schweiz/Europa Nitrox mit INT verboten?Grüsse
Erich9. Januar 2011 um 11:32 Uhr #67797marc
TaucherHallo
hab mit grossem Interesse den Thrad ( https://www.swiss-divers.ch/old/index.php?option=com_smf&Itemid=27&topic=204.0) über die speziellen Nitroxanschlüsse, also M26x2, gelesen .
Leider habe ich da nichts zu INT gesehen. Wie sieht da aus? – im Ausland wird doch sicher mit INT und Nitrox getaucht.
Wie sind eure Erfahrungen im Ausland, was wird da bei Nitrox angeboten? INT oder DIN und wenn DIN welches Gewinde?
Ist in der Schweiz/Europa Nitrox mit INT verboten?Grüsse
ErichIm Ausland (Ägypten, Malediven, Philippinen, etc.) interessiert keiner ob Du ein spezielles Gewinde dran hast. INT oder DIN Standard (G5/8). Die geben Dir alles in praktisch jeder Flasche 😉
Ich erinnere mich an ein Statement in Italien unten als die mir reinen Sauerstoff zwecks Nitroxherstellung (Partialdruckverfahren) in eine von mir als NICHT-O2-Clean'e Flasche gefüllt haben: «Hey, we are in Itally – we can do everything!». Ich hab dann mal den Shop verlassen bevor die mit O2 hantierten. Der Shop stand am nächsten Tag noch und ich hatte prima Nitrox 32% drin.
In Destinationen wie den Philipienen habe ich auch schon gesehen, wie die Flaschen vom Boot an den Sandstrand geworfen (!) wurden und einmal mit Nitrox und dann wieder Pressluft gefüllt wurden.
Wird also vielerorts nicht ganz so eng gesehen wie in besagtem Thread 😉
Willst Du im Urlaub Nitrox tauchen (bis 40%) brauchst Du kein spezielles Equipment. DIN oder INT genügt. Evtl noch einen INT->DIN-Bügeladapter zum Sicher sein (brauchte ich aber noch nie) und gut ist. Oder wenn Du INT tauchst dann eine «Nuss» die Du im Notfall in die Flasche schrauben kannst und gut ist.
Guet Nitrox!
Marc9. Januar 2011 um 11:37 Uhr #67798Anonym
InaktivHallo,
Aber in der Schweiz ist es doch auch «noch» nicht Gesetz mit den M26? Habe mal so was gehört. Dies sollte doch nur in der EU sein, und vielleciht in der Schweiz noch mehr eine empfehlung oder?
Weiss das jemand genau? Oder gibts da wider mal einen Artikel…?
Danke, für die klarstellung.
Greez
9. Januar 2011 um 15:21 Uhr #67799Anonym
InaktivHi Chefkoch
also so wie ich den oben erwähnten Thread verstanden habe, ist M26x2 in der Schweiz vorgeschrieben.
Da ich INT und DIN als erste Stufe habe, interessierte mich, wie es in der Schweiz mit INT und Nitrox aussieht.
Bei meinem letztjährigen Padi-Nitrox-Kurs war das ganze nie ein Thema. Und ich staunte nicht schlecht, als dann im Tauchshop hiess, es gäbe nur Nitroxflaschen mit M26x2 und ich benötige einen Adapter oder jeweils eine neue spezielle erste Stufe (also 2x mal, für Kaltwasser) dafür.In die Ferien nehme ich, wie Marc schon empfohlen hat, einen INT Regler mit «Nuss» mit. Wobei ich letztes Jahr auf Sardinien mit INT eher ein Exot war ;-).
Grüsse
Erich9. Januar 2011 um 18:56 Uhr #67800marc
TaucherIn der Schweiz ist es eine Vorordnung oder sowas – nicht ganz gesetzlich aber doch schon recht konkret. Ich weiss, tönt jetzt extrem inkompetent und ist es auch 🙂
Die Handhabung in der Schweiz ist so, das einige Shops nur noch Nitrox mit Falschen mit M26x2 füllen, andere Füllen alles u.a. mit Adapter. Dann gibts noch die Füllstationen wo alles beim Alten ist (G5/8) und solche die ab z.B. 40% O2 nur noch M26x2 füllen. Gibt also hierzulande aktuell so ziemlich jede Variante im Einsatz.
In der EU ist es ebenfalls unterschiedlich. In D-Land wird das ganze wohl enger gesehen als z.B. in Italien oder Frankreich. Da interessieren die Normen/Vorschriften eher weniger als in D-Land.
Kurz: es ist ein Durcheinander 😉
10. Januar 2011 um 9:12 Uhr #67801
scubatinooTaucherOb Gesetz oder nicht erledigt sich mit der Zeit von selbst. Entweder bestimmt der Markt, was wir kaufen können, oder es handelt sich um eines dieser EU-Gesetze, die von uns dank den Bilateralen automatisch übernommen werden.
Aber es besteht Hoffnung: Was nicht passt, wird passend gemacht! Mit Adaptern 🙂
10. Januar 2011 um 15:31 Uhr #67802
Walter CiscatoTaucherZur Diskussion gibt es nach meiner Meinung drei Hauptthemen
1.) Anschlüsse, bzw. Seitenanschluss (Ventil) und deren Geometrien:
Die Norm EN 144-3 beschreibt «nur die Anschlussgeometrie». Wie üblich (kommt aus der Atemschutz- und Gasindustrie), verwendet man für verschiedene Gase verschiedene Anschlüsse. Dies wird von den meisten Tauchern zurückgewiesen.2.) Sicherheit, z.B. die Gasbeständigkeit (O2) und Verwechslungssicherheit:
Die Gasbeständigkeit sehe ich persönlich als die wichtigste an. Es macht doch paar mal buummm im Jahr! Die Verwechslungssicherheit macht «nur beim Füllen» Sinn. Unter Wasser verlangen TEK Organisationen gleiche Einheitsanschlüsse um im Notfall die Automaten wechseln zu können.3.) Wo und wann greift das Gesetz:
Die Fragestellung ist oft wo greift das Gesetz für die Füllstation, Gewerbe (Tauchschule, Tauchlehrer) Behörden und den Anwender und vorallem wo:
Transport auf der Strasse, Tauchen im See, Füllen in der Garage usw. usw. Beim Transportieren (auch nichtgewerblich) sind die Strassenverordnungen (SDR SR 741.621) einzuhalten!
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_621/index.html
Diese wiederum zitiert das ADR!
Im ADR steht wiederum, dass alle Gase(gemische) mit mehr als 23,5 % O2 die ISO 10297 erfüllen müssen in Bezug auf die Ventile usw. und deren O2 Beständigkeit!
Also verpflichtend für ALLE, welche Tauchflaschen mit > 23,5% O2 auf der Strasse transportieren. Doch wo kein Kläger ist auch kein Richter. Auch bei einem Vorfall, Todesfall usw. kommt es doch sehr auf den Expertenbericht und auf den Richter an. Es gibt aber auch einige Fälle/Vorfälle von Wandlung (materialbedingt), Garantie und nicht nur Körperverletzungen, welche schon vor dem Richter landeten.Typischerweise sind die G5/8″ Luftventile, sowie auch die INT nicht O2 gasbeständig. Sie brennen aus (Vorfälle) sowie auch schon bei Prüfungen mit EAN40 usw. Nur wenige Hersteller lassen prüfen.
Kontrollorgan ist die Marktkontrolle für Druckgeräte, in der Schweiz ist das SECO dafür zuständig.
Es sind Untersuchungen im Gange, die dauern aber in der Regel 1-2 Jahre.
Zu gegebener Zeit wird sicherlich in den meisten Taucherforen und Zeitschriften darüber zu lesen sein. 😉10. Januar 2011 um 16:09 Uhr #67803marc
TaucherHilft jetzt so in der praktischen Handhabung für 0815 Taucher und Nitroxtauchen im Ausland nicht wirklich weiter.
Nitrox im Ausland:
Denke ob INT oder DIN spielt nicht so eine Rolle. Habe im Ausland noch nirgends etwas von M26x2-Gewinden gehört. Das interessiert da niemanden. Alle haben das G5/8 im Einsatz – DIN und INT. In Deinem Fall einfach Nuss mitnehmen und gut ist.INT vs. DIN:
Kann ich mir schon vorstellen, das Du mit INT an einigen Orten als Exote angesehen wurdest. Bei den Tekkis wird praktisch weltweit nur DIN getaucht – sogar die amerikanischen Höhlentaucher verwenden keinen INT. Denke der Trend geht Richtung DIN da von der Konstruktion her stabiler. Ich tauche seit Jahren nur DIN und habe meinen DIN->Int-Adapter erst ein einziges mal im ersten Jahr gebraucht – ansonsten waren immer DIN-Flaschen vor Ort. Soweit ich mitbekommen habe, waren aber auch immer noch INT-Flaschen oder mind. INT-Nüsse vor Ort.EU:
Die Bestimmungen/Gesetze/etc. in der EU gelten war theoretisch schon in der ganzen EU aber sie werden – nach meinen Erfahrungen – einfach nicht überall gleich ernst genommen. Siehe Italien – da kratzen Gesetze eher nicht ganz so viele Leute wie z.B. in D-Land *smile*. EU ist also auch nicht gleich EU. Leider gibt es Ideen, dass die Schweiz sogar noch besser als die EU sein soll – sowas wie Musterbeispiel für Verordnungen – obwohl lange nicht die ganze EU hinter den entsprechenden Normen her prüft. In der Schweiz sollen die Normen/Verordnungen durchgesetzt werden, bevor dies überhaupt (falls je) in der EU der Fall sein wird. Da sind die Bilateralen noch das kleinste Problem.11. Januar 2011 um 13:21 Uhr #67804Anonym
InaktivJa heute würde ich wohl auch alles auf DIN kaufen. INT kaufte ich, weil mir das damals so geraten wurde und der Tauchshop bei dem ich meine Ausrüstung gemietet hatte die Mietausrüstungen so konfiguriert hatte.
Anderseits hatte ich mit INT bislang in den Ferien keine Probleme. Ausser, das mal ein O-Ring von der Flasche nicht so optimal war. Da hilft nur den eigenen O-Ring mitzunehmen oder ggf. zu reklamieren.
22. Januar 2011 um 14:55 Uhr #67805Anonym
InaktivHier gibts übrigens noch die genaue Zusammensetzung vom Nitrox und noch ein paar Infos über die Flaschen, fand ich ganz interessant: http://de.wikipedia.org/wiki/Nitrox
24. Januar 2011 um 11:25 Uhr #67806
Walter CiscatoTaucherHier gibts übrigens noch die genaue Zusammensetzung vom Nitrox und noch ein paar Infos über die Flaschen, fand ich ganz interessant: http://de.wikipedia.org/wiki/Nitrox
Mhhh
Grundsätzlich findet man im Tauchbereich in Deutschland, der Schweiz und den anderen Ländern alle erdenklichen Kombination => ist abhängig vom Anwender. ;DWie schon geschrieben ist die Frage: wo und wann greift das Gesetz greift.
Der dahingend Wikipedia Eintrag falsch, dass die CH mit den Bilateralen, EU Richtlinien/Gesetze in das Schweizer Recht integriert hat! SR 819.1xx mal nachlesen.Unterschiede zwischen DE CH gibt es im Bereich der BetrSichV, beim Füllen/Füllanlagen, wobei für den Privaten (je nach Bundesland) dies auch nicht immer gilt…
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