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29. August 2014 um 14:45 Uhr #55937
Anonym
InaktivHallo zusammen
Ich bin auf der Suche nach einem Atemreglerset für ein «altes» Nitroxgewinde (M24x2).
Ansonsten bin ich gezwungen die Ventile (Aircon) zu wechseln, und das würde ich nur ungern tun.
Gruss Fabio30. August 2014 um 8:59 Uhr #73250Anonym
InaktivAlso ich kenne kein (aktuell verfügbares) Reglerset mit M24x2.
31. August 2014 um 9:12 Uhr #73251Anonym
InaktivMach mal ein Foto und Poste es hier (Selfie vom Material)
2. September 2014 um 11:48 Uhr #73252
IrenscheTaucherMir geht da folgendes durch den Kopf:
– wo kannst du Flaschen mit solchen Ventilen füllen?Zudem haben exotische Tauchutensilien immer den Nachteil, dass dir am Tauchplatz bei einem Equipmentproblem niemand helfen kann, sprich du immer alles selber an Ersatz dabei haben musst. Das schöne an den Standard-Ventilen (G5/8) ist ja, dass man sich notfalls auch mal kurz einen Regler ausleihen kann.
Schau dich mal online um, neue Ventile sind billiger als man denkt.
Der Vollständigkeit halber aber doch noch diese Anmerkung: Für alles gibt es Adapter. Aber empfehlen würde das wohl keiner ;-)Ein O-Ring mehr der zwischen dir und deinem Gas-Vorrat kaputt gehen kann.4. September 2014 um 5:27 Uhr #73253Anonym
InaktivMir geht da folgendes durch den Kopf:
– wo kannst du Flaschen mit solchen Ventilen füllen?Irrtum vorbehalten ist das von Irene genannte Gewinde ein Aussengewinde von Dräger. Hat sich aber nicht durchgesetzt. Neu ist ja jetzt das Nitrox-Gewinde M26/2.
Und für alle Anschlüsse gibt es eine Vielzahl von Adaptern 8)
4. September 2014 um 6:59 Uhr #73254
PömäTaucherDie Frage stellt sich mir eher, ob der Ventilwechsel auch vor dem Hintergrund des rechtlichen Lage die bessere Wahl wäre… Zumal Füllanlagen eh nur noch nach dem neuen Standard ausgerüstet sind und, Irrtum vorbehalt, auch nur Flaschen mit solchen Gewinden füllen dürfen…
4. September 2014 um 14:49 Uhr #73255Anonym
InaktivOb sich der Fragesteller noch meldet? :-X
4. September 2014 um 18:58 Uhr #73256Anonym
InaktivDie Frage stellt sich mir eher, ob der Ventilwechsel auch vor dem Hintergrund des rechtlichen Lage die bessere Wahl wäre… Zumal Füllanlagen eh nur noch nach dem neuen Standard ausgerüstet sind und, Irrtum vorbehalt, auch nur Flaschen mit solchen Gewinden füllen dürfen…
Hallo Pömä
Das ist eine gute Frage.
Als Privater kannst Du eigentlich alte Flaschen und Gewinde benutzen ohne rechtliche Schieflage.
Ich gehe davon aus, wenn die Flaschen geprüft sind, kann man auch mit einem alten Ventil füllen lassen.
Aber dann kommen immer wieder die Shopbesitzer die dir eine neue Flasche und Ventil unter dem Vorwand neuer Normen andrehen wollen. 😛PS
Eine Norm ist im Sinne des Gesetztes nur verpflichtend, wenn der Gesetzgeber diese verpflichtend defineiert (Bsp. Strassenverkehrsgesetz und Sicherheitsausrüstungen im Automobilbau)Grüsse aus dem Seeland von einem Taucher der auch Nitrox mit einem G5/8 Anschluss taucht 8)
5. September 2014 um 7:35 Uhr #73257
PömäTaucherHallo Pömä
Das ist eine gute Frage.
Als Privater kannst Du eigentlich alte Flaschen und Gewinde benutzen ohne rechtliche Schieflage.
Ich gehe davon aus, wenn die Flaschen geprüft sind, kann man auch mit einem alten Ventil füllen lassen.
Aber dann kommen immer wieder die Shopbesitzer die dir eine neue Flasche und Ventil unter dem Vorwand neuer Normen andrehen wollen. 😛PS
Eine Norm ist im Sinne des Gesetztes nur verpflichtend, wenn der Gesetzgeber diese verpflichtend defineiert (Bsp. Strassenverkehrsgesetz und Sicherheitsausrüstungen im Automobilbau)Grüsse aus dem Seeland von einem Taucher der auch Nitrox mit einem G5/8 Anschluss taucht 8)
Hallo Drive,
Im privaten Bereich kann das durchaus sein und es kann auch alles gut gehen. Mir stellt sich eher die Frage, wie das denn aussieht wenn mal was passiert. Könnte mir durchaus vorstellen, dass man einen nicht gemachten Wechsel des Gewindes irgendwie zu einer (Grob)Fahrlässigkeit machen kann…
5. September 2014 um 11:42 Uhr #73258
broTaucherHallo Pömä
Das ist eine gute Frage.
Als Privater kannst Du eigentlich alte Flaschen und Gewinde benutzen ohne rechtliche Schieflage.
Ich gehe davon aus, wenn die Flaschen geprüft sind, kann man auch mit einem alten Ventil füllen lassen.
Aber dann kommen immer wieder die Shopbesitzer die dir eine neue Flasche und Ventil unter dem Vorwand neuer Normen andrehen wollen. 😛PS
Eine Norm ist im Sinne des Gesetztes nur verpflichtend, wenn der Gesetzgeber diese verpflichtend defineiert (Bsp. Strassenverkehrsgesetz und Sicherheitsausrüstungen im Automobilbau)Grüsse aus dem Seeland von einem Taucher der auch Nitrox mit einem G5/8 Anschluss taucht 8)
Hallo Drive,
Im privaten Bereich kann das durchaus sein und es kann auch alles gut gehen. Mir stellt sich eher die Frage, wie das denn aussieht wenn mal was passiert. Könnte mir durchaus vorstellen, dass man einen nicht gemachten Wechsel des Gewindes irgendwie zu einer (Grob)Fahrlässigkeit machen kann…
ich tauche auch mit nitrox und 5/8 anschluss. allerdings habe ich mich auch schon gefragt, ob wenn was passieren sollte, das dann als fahrlässigkeit angerechnet werden könnte. eigentlich sagt eine anschlussnorm alleine noch nicht viel aus. meine flasche wurde «gecleaned» und hat einen nitrox- und passenden svti-kleber (UN 3156 nitrox) drauf. die dichtungen im ventil wurden von meinem tauchshop zwecks dafür extra gewechselt. Eine anschlussnorm alleine sollte doch noch nicht gleichbedeutend mit fahrlässigkeit sein… und ein verordnung, die das regelt bzw. verbietet, habe ich noch nicht gesehen. gibt es eine verordnung, die das verbietet, so mit nitrox zu tauchen? nur weil sich gewisse tauchshops weigern eine solche flasche zu füllen, heisst das nicht automatisch, dass es vom gesetz her nicht erlaubt ist?! Die shops verkaufen auch gerne…
wie seht ihr das?
5. September 2014 um 12:09 Uhr #73259
uanlikerTaucherkuckst du da:
https://www.swiss-divers.ch/old/index.php?option=com_smf&Itemid=27&topic=204.0Gruss Urs
5. September 2014 um 14:29 Uhr #73260
broTaucherkuckst du da:
https://www.swiss-divers.ch/old/index.php?option=com_smf&Itemid=27&topic=204.0Gruss Urs
hallo urs,
danke für den link. wie ist der heutige wissenstand? die einträge sind aus dem 2008 und da steht öfters «die zukunft wird es zeigen». einerseits die informationen von walter ciscato und andererseits die juristische antwort vom secco (http://www.swiss-cave-diving.ch/PDF-dateien/seco-antwort_04072008.pdf), die doch im widerspruch stehen. wie ist die situation aktuell?
gruss, stef
6. September 2014 um 15:50 Uhr #73261Anonym
InaktivIm privaten Bereich kann das durchaus sein und es kann auch alles gut gehen. Mir stellt sich eher die Frage, wie das denn aussieht wenn mal was passiert. Könnte mir durchaus vorstellen, dass man einen nicht gemachten Wechsel des Gewindes irgendwie zu einer (Grob)Fahrlässigkeit machen kann…
Hallo Pömä
Betreffend Gewinde und CE
Der Hollis Explorer hat eine CE und ist ausschliesslich mit Nitrox zu tauchen.
Und man höre und staune, die mitgelieferte 1. Stufe für die Flasche hat ein G5/8 Gewinde. 😮PS
Grobfahrlässigkeit im Sinne des Gesetztes ist, wenn Du einen Schaden oder ein ungewolltes Ereignis in Kauf nimmst (Bsp bei Rot über die Ampel fahren, oder Hölentauchen ohne fundierte Ausbildung). Die Benutzung einer geprüften Flasche und eines revidierten Gewindes ist m.E. nicht grobfahrlässig.6. September 2014 um 15:58 Uhr #73262Anonym
Inaktivkuckst du da:
https://www.swiss-divers.ch/old/index.php?option=com_smf&Itemid=27&topic=204.0Gruss Urs
Hallo Urs
Auf was wolltest Du in diesem Link hinweisen?
6. September 2014 um 17:57 Uhr #73263
PömäTaucher…
Hallo Pömä
Betreffend Gewinde und CE
Der Hollis Explorer hat eine CE und ist ausschliesslich mit Nitrox zu tauchen.
Und man höre und staune, die mitgelieferte 1. Stufe für die Flasche hat ein G5/8 Gewinde. 😮PS
Grobfahrlässigkeit im Sinne des Gesetztes ist, wenn Du einen Schaden oder ein ungewolltes Ereignis in Kauf nimmst (Bsp bei Rot über die Ampel fahren, oder Hölentauchen ohne fundierte Ausbildung). Die Benutzung einer geprüften Flasche und eines revidierten Gewindes ist m.E. nicht grobfahrlässig.Meinte mehr, weil Versicherungen nicht gerade als die grossen Gönner dieser Welt bekannt sind 😉 Stellte mir das so nach dem Motto vor: Der hatte ein nach der Norm nicht zulässiges Gewinde an der Flasche, also war's fahrlässig.
Urs wollte uns mit dem Link wohl sagen, dass wir die ganze Gewindediskussion mal ziemlich detailliert geführt hatten. Wie ich das sehe, müsste die angesprochene Norm in Kraft sein (was ja u.a. der Grund für die Frage war). Gemäss den Aussagen die man dort bekommt, wäre der Händler verantwortlich, wenn er dir eine Flasche mit «falschem» Ventil im Sinne der Norm verkauft.
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