Ab wann nutzt ihr Scooter?

SWISS DIVERS Foren Technisches Tauchen Ab wann nutzt ihr Scooter?

  • Dieses Thema ist leer.
Ansicht von 17 Beiträgen – 21 bis 37 (von insgesamt 37)
  • Autor
    Beiträge
  • #63335
    Zeuxo
    Taucher

    Dann habe ich recht verstanden, ich kann ohne «schlechtes Gewissen» auf der deutschen Seite im Bodensee Scootern.  Toll.  ;D

    #63336
    uanliker
    Taucher
    #63337
    Anonym
    Inaktiv

    bekommt man den auch mit v8? 😉

    #63338
    Anonym
    Inaktiv

    und die Kondition …. ::) ….. wird immer schlechter ….

    #63339
    Anonym
    Inaktiv

    nee nee das ist nur mein fun mobil. scootere aeusserst selten… 😉 genau aus dem grund

    #63340
    Anonym
    Inaktiv

    Genau!

    Art. 6.15 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
    7 Das Fahren mit Aqua-Scootern, Jet-Bikes und ähnlichen Schwimmkörpern ist verboten.1

    Da der Aqua-Scooter limitiert ist auf ca. 1.6m Tauchtiefe ist er kein UW-Scooter! Also ist über den UW-Scooter nix geschrieben weil er kein Schwimmkörper ist sondern ein Tauchkörper und somit erlaubt!  ;D ;D

    #63341
    Anonym
    Inaktiv

    genau den gleichen gedanken mit dem schwimmkoerper hatt ich eben auch schon. schoen dass ich nicht alleine dasteh damit 🙂 ueberall in den verordnungen reden sie von «schwimmen», «schwimmkoerper» und dergleichen. aber mein scooter ist im flachwasser eher neutral tariert in der tiefe sinkt er sogar, da kann also von schwimmen keine rede sein.

    oder ist «schwimmen»/»schwimmkoerper» mal wieder was gummi paragraphen maessiges, dessen genaue definition schoen auf von fall zu fall gegen dich geaendert werden kann, weil «aufgrund der ungenauen/generischen definition dem ermessens-spielraum der justiz ueberlassen»?  ::)

    #63342
    Zeuxo
    Taucher

    Hier noch ein Artikel den ich bezüglich Scooter gefunden habe:
    http://www.tg.ch/documents/Technische_Handelshemmnisse.pdf

    Man beachte insbesondere Abschnitt  2.2.7.4 :

    Schliesslich gestatten wir uns bezüglich den schifffahrtsrechtlichen Normen noch den Hinweis, dass zwischen den europäischen Bestimmungen und der BSV weitere Abweichungen existieren, welche unserer Ansicht nach in Bezug auf die Sicherheit und Umwelt nachteilige Auswirkungen haben könnten, im «Überprüfungsbericht» jedoch nicht aufscheinen.
    Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche: Lichterführung, Löschmittel, Motorisierung, Antriebsleistung, Fernsteuerung, Wohnboote, amphibische Fahrzeuge,Unterwasser-Scooter und dergleichen, Güterschiffe und schwimmende Geräte sowie Schiffe für gewerbsmässige Personentransporte bis zwölf Personen.
    Wir begrüssen ausdrücklich die vorgeschlagene Beibehaltung der Abweichungen
    und den Ausschluss vom Cassis-de-Dijon-Prinzip.

    Vielleicht ändert mal noch was mit der CH Verordnung, wenn diese an europäisches Recht angepasst werden sollte.  Ich glaube aber eher, dass die CH sich da immer ein Sonderrecht (Verbot …) rausnehmen wird und Scooter verboten bleiben.
    Entsprechende Artikel zur Gesetzesharmonisierung mit der EU waren vor einigen Monaten der CH – Tagespresse zu entnehmen.  :-

    #63343
    Anonym
    Inaktiv

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass es maximal eine Busse gibt, das Gerät aber nicht eingezogen und verschrottet wird? Mich juckt immernoch das Bonex-Schätzchen  ;D

    #63344

    @SirRichi
    Wich auch schon geschrieben, Verzeigungen wegen Scooterbenutzung an den Polizeirichter sind neben dem Vergessen der Tauchflagge die zweithäufigste Verzeigungen von Tauchern auf Schweizer Seen. Wegen den Schreibgebühren fällt die Busse immer dreistellig aus. Ich habe schon von Beträgen zwischen 150 und 300 CHF gehört, je nach «Wiederholungs»-Fall, Inhalt Protokoll, Beamtenbeleidigung beim «Streit»-Gespräch usw. usw.

    #63345
    Anonym
    Inaktiv

    nicht erwischen lassen lautet die devise…

    ich geh heut nachmittag auch scootern und mache jede wette, kein schwein wird das wahrhaben 😉

    #63346

    Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit sehr klein ja, aber es könnte vorkommen. Persönlich würde ich im Internet auch keine Bilder mit Scooter im See usw., auf welchen man Scooter und Taucher erkennen und zuordnen kann, publizieren – solche sind auf SD zu sehen => beste Beweismittel  😉

    #63347
    Anonym
    Inaktiv

    Die Frage wäre, ob sie dir Beweisen können das das Bild in der Schweiz aufgenommen wurde. ;D

    #63348
    Anonym
    Inaktiv

    Auch wenn das Bild im Thema Schweizer gewässer ist, kann das ja eine fälschliche Info sein.

    z.b. vertippt ( hat ja bei der SD Bildgalerie eine Gewässer-auswahls Liste) ;D

    #63349

    @Sanandros

    Logo, plus noch Anlass und Datum  😉
    Auch mit der Hintergrundumgebung lässt sich der Tauchplatz klar zuordnen.

    #63350
    Anonym
    Inaktiv

    kann ja auch nur ein demogerät/Prototyp gewesen sein ohne Funktion, sprich ein Fotoshooting. Sowas ist arg an den Haaren herbeigezogen, hier wird sicher keiner gebüsst weil Fotos im Netz sind  ;D

    #63351
    Anonym
    Inaktiv

    @Sanandros

    Logo, plus noch Anlass und Datum  😉
    Auch mit der Hintergrundumgebung lässt sich der Tauchplatz klar zuordnen.

    Im ersten hast du recht,
    aber wenn du zb. im Bielersee tauchst wirst du wahrscheinlich nicht sehr viel Hintergrundumgebung haben. (Sicht mit einbegriffen) ;D

Ansicht von 17 Beiträgen – 21 bis 37 (von insgesamt 37)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.