SWISS DIVERS › Foren › Technisches Tauchen › Ab wann nutzt ihr Scooter?
- Dieses Thema ist leer.
-
AutorBeiträge
-
23. September 2009 um 15:15 Uhr #63335
ZeuxoTaucherDann habe ich recht verstanden, ich kann ohne «schlechtes Gewissen» auf der deutschen Seite im Bodensee Scootern. Toll. ;D
23. September 2009 um 17:49 Uhr #63336
uanlikerTaucher23. September 2009 um 17:57 Uhr #63337Anonym
Inaktivbekommt man den auch mit v8? 😉
23. September 2009 um 18:09 Uhr #63338Anonym
Inaktivund die Kondition …. ::) ….. wird immer schlechter ….
23. September 2009 um 18:20 Uhr #63339Anonym
Inaktivnee nee das ist nur mein fun mobil. scootere aeusserst selten… 😉 genau aus dem grund
23. September 2009 um 19:20 Uhr #63340Anonym
InaktivGenau!
Art. 6.15 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
7 Das Fahren mit Aqua-Scootern, Jet-Bikes und ähnlichen Schwimmkörpern ist verboten.1Da der Aqua-Scooter limitiert ist auf ca. 1.6m Tauchtiefe ist er kein UW-Scooter! Also ist über den UW-Scooter nix geschrieben weil er kein Schwimmkörper ist sondern ein Tauchkörper und somit erlaubt! ;D ;D
23. September 2009 um 19:26 Uhr #63341Anonym
Inaktivgenau den gleichen gedanken mit dem schwimmkoerper hatt ich eben auch schon. schoen dass ich nicht alleine dasteh damit 🙂 ueberall in den verordnungen reden sie von «schwimmen», «schwimmkoerper» und dergleichen. aber mein scooter ist im flachwasser eher neutral tariert in der tiefe sinkt er sogar, da kann also von schwimmen keine rede sein.
oder ist «schwimmen»/»schwimmkoerper» mal wieder was gummi paragraphen maessiges, dessen genaue definition schoen auf von fall zu fall gegen dich geaendert werden kann, weil «aufgrund der ungenauen/generischen definition dem ermessens-spielraum der justiz ueberlassen»? ::)
25. September 2009 um 22:18 Uhr #63342
ZeuxoTaucherHier noch ein Artikel den ich bezüglich Scooter gefunden habe:
http://www.tg.ch/documents/Technische_Handelshemmnisse.pdfMan beachte insbesondere Abschnitt 2.2.7.4 :
Schliesslich gestatten wir uns bezüglich den schifffahrtsrechtlichen Normen noch den Hinweis, dass zwischen den europäischen Bestimmungen und der BSV weitere Abweichungen existieren, welche unserer Ansicht nach in Bezug auf die Sicherheit und Umwelt nachteilige Auswirkungen haben könnten, im «Überprüfungsbericht» jedoch nicht aufscheinen.
Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche: Lichterführung, Löschmittel, Motorisierung, Antriebsleistung, Fernsteuerung, Wohnboote, amphibische Fahrzeuge,Unterwasser-Scooter und dergleichen, Güterschiffe und schwimmende Geräte sowie Schiffe für gewerbsmässige Personentransporte bis zwölf Personen.
Wir begrüssen ausdrücklich die vorgeschlagene Beibehaltung der Abweichungen
und den Ausschluss vom Cassis-de-Dijon-Prinzip.Vielleicht ändert mal noch was mit der CH Verordnung, wenn diese an europäisches Recht angepasst werden sollte. Ich glaube aber eher, dass die CH sich da immer ein Sonderrecht (Verbot …) rausnehmen wird und Scooter verboten bleiben.
Entsprechende Artikel zur Gesetzesharmonisierung mit der EU waren vor einigen Monaten der CH – Tagespresse zu entnehmen. :-18. Oktober 2009 um 13:37 Uhr #63343Anonym
InaktivGehe ich richtig in der Annahme, dass es maximal eine Busse gibt, das Gerät aber nicht eingezogen und verschrottet wird? Mich juckt immernoch das Bonex-Schätzchen ;D
19. Oktober 2009 um 9:17 Uhr #63344
Walter CiscatoTaucher@SirRichi
Wich auch schon geschrieben, Verzeigungen wegen Scooterbenutzung an den Polizeirichter sind neben dem Vergessen der Tauchflagge die zweithäufigste Verzeigungen von Tauchern auf Schweizer Seen. Wegen den Schreibgebühren fällt die Busse immer dreistellig aus. Ich habe schon von Beträgen zwischen 150 und 300 CHF gehört, je nach «Wiederholungs»-Fall, Inhalt Protokoll, Beamtenbeleidigung beim «Streit»-Gespräch usw. usw.19. Oktober 2009 um 9:45 Uhr #63345Anonym
Inaktivnicht erwischen lassen lautet die devise…
ich geh heut nachmittag auch scootern und mache jede wette, kein schwein wird das wahrhaben 😉
19. Oktober 2009 um 12:27 Uhr #63346
Walter CiscatoTaucherGrundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit sehr klein ja, aber es könnte vorkommen. Persönlich würde ich im Internet auch keine Bilder mit Scooter im See usw., auf welchen man Scooter und Taucher erkennen und zuordnen kann, publizieren – solche sind auf SD zu sehen => beste Beweismittel 😉
19. Oktober 2009 um 12:55 Uhr #63347Anonym
InaktivDie Frage wäre, ob sie dir Beweisen können das das Bild in der Schweiz aufgenommen wurde. ;D
19. Oktober 2009 um 12:57 Uhr #63348Anonym
InaktivAuch wenn das Bild im Thema Schweizer gewässer ist, kann das ja eine fälschliche Info sein.
z.b. vertippt ( hat ja bei der SD Bildgalerie eine Gewässer-auswahls Liste) ;D
19. Oktober 2009 um 13:06 Uhr #63349
Walter CiscatoTaucher@Sanandros
Logo, plus noch Anlass und Datum 😉
Auch mit der Hintergrundumgebung lässt sich der Tauchplatz klar zuordnen.19. Oktober 2009 um 13:09 Uhr #63350Anonym
Inaktivkann ja auch nur ein demogerät/Prototyp gewesen sein ohne Funktion, sprich ein Fotoshooting. Sowas ist arg an den Haaren herbeigezogen, hier wird sicher keiner gebüsst weil Fotos im Netz sind ;D
19. Oktober 2009 um 13:32 Uhr #63351Anonym
Inaktiv@Sanandros
Logo, plus noch Anlass und Datum 😉
Auch mit der Hintergrundumgebung lässt sich der Tauchplatz klar zuordnen.Im ersten hast du recht,
aber wenn du zb. im Bielersee tauchst wirst du wahrscheinlich nicht sehr viel Hintergrundumgebung haben. (Sicht mit einbegriffen) ;D -
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.