EFR für Lernfahrausweis anerkant?

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  • #56086
    tho.mei
    Administrator

    Hallo

    Eine Frage die nur indirekt mit dem Tauchen zu tun hat. Sehr wohl hat sie aber mit PADI zu tun:

    Mein Neffe (17-ein-halb Jahre alt 🙂 ) will sobald als möglich einen Lernfahrausweis beantragen. Dazu muss er natürlich zuerst einen Ersthilfekurs absolvieren.

    Meine Schwester (die Mutter des Neffen) ist nun auf die Idee gekommen, dass er bei mir einen EFR (Fist + Secondary Care) machen könnte, da ich so oder so einen für meine Tauchschüler plane. Nun bin ich jedoch gerade unsicher ob der EFR für den Lernfahrausweis in der Schweiz anerkannt wird?

    Hmmmm… ??? …ich hatte diesen Fall noch nie, da alle bisherigen Tauchschüler schon Auto-fahren konnten.
    Wer kennt sich damit aus oder hatte schon ähnliche Fälle? Wird der EFR anerkannt oder nicht?

    Thomas from New Zealnd

    #73670
    Anonym
    Inaktiv

    Frag bei PADI direkt nach. Früher war er nicht anerkannt. Sie waren aber wohl mal dran, zu versuchen, ob er anerkannt werden könnte. Würde mich aber wundern, wenn er anerkannt worden wäre. Teile wie Bergung aus dem Auto etc. fehlen ja komplett.

    #73671
    Pömä
    Taucher

    Teile wie Bergung aus dem Auto etc. fehlen ja komplett.

    Also als ich den Lernfahrausweis beantragte war eine Fahrzeugrettung noch nicht Teil des Kurses. So weit ich weiss geht es nach wie vor um Basic Life Support (BLS), also Erste Hilfe im Notfall…

    #73672
    Anonym
    Inaktiv

    Ja für Fahrzeugrettung Bezahle ich doch schon seit ich 18 bin Feuerwehrsteuer  ;D  ;).
    Erste hilfe und Rettung mache ich alle 2 Jahre im Geschäfft  ::) .
    Und jetzt zum Thema, ich glaube die EFR Ausbildung muss von einer Bestimmten Stelle anerkannt sein. Es gab doch da mal den Vorfall wo einige «Neulenker» diesen Kurs bei einem machten der jedoch nicht anerkannt wurde vom Verkehrsamt…war doch ein Skandal da.
    Aber wie, wo, und wer genau…ich Würde beim Strassenverkehrsamt Anfragen.

    Gruss

    #73673
    beatk
    Taucher

    Hallo,
    die Frage ist eigentlich relativ einfach zu beantworten: Die Firma SGS hat vom Bundesamt aus Bern die Aufgabe erhalten die Kursleiter für Erstehilfekurse für angehende Motorfahrzeuglenker zu auditieren und zertifizieren. Hast du als EFR-Instruktor von dieser Zertifizierungsstelle ein Zertifikat erhalten wo das genau so drauf steht? Wenn ja: dann ists OK, wenn nein, dann gilt dein Kurs nicht.
    Auch eine weitere Frage die Hilft: gemäss Vorgaben des Bundesamtes sind innert 2 Jahren jeweils 18 Stunden Weiterbildung (medizinisch, nicht Tauchen oder so) zu absolvieren und jeweils alle 4 (bis vor kurzem alle 2) Jahre einzureichen. Auch diese Weiterbildungen müssen zugelassen sein (also geprüfte Inhalte vor der Durchführung). Besuchst du solche Weiterbildugnen? Wenn nein dürfte dies die Frage auch beantworten.
    Grüsse
    Beat

    #73674
    Excalibur
    Taucher

    Nach meinem letzten Informationsstand (und der ist doch schon etwas älter als 2 Jahre), gabe es mal die Option als EFR-Instruktor mit einem sehr teuren Zusatzkurs auch die für den Führerschein notwendige Nothelferzertifizierung zu schulen. Das wurde aber nach etwa 1 Jahr wieder zurückgezogen. Mit anderen Worten, ein EFR-Instruktor kann keine Nothelferausbildung für den Führerschein machen.

    Es kann jedoch sein, dass meine auch schon wieder veraltet ist. Wie schon gesagt wurde.. einfach bei PADI anrufen. Dort werden sie vielleicht geholfen.

    #73675
    tho.mei
    Administrator

    Heute ist die offizielle Antwort des ASTRA eingetroffen:

    Sehr geehrter Herr Meiner

    Nein, dieser Kurs wird nicht anerkannt. Grundsätzlich
    gilt Folgendes:

    Organisationen und Lehrpersonen, die Nothilfekurse für
    Führerausweisbewerbende anbieten wollen, benötigen
    eine Anerkennung des ASTRA. Diese Anerkennung wird
    auf Grundlage einer Zertifizierung (Kurs- bzw. Kompetenz-
    zertifizierung) erteilt, welche die Firma SGS für das ASTRA
    durchführt.

    Alle nötigen Informationen zum Anerkennungsverfahren
    sind unter diesem Link im Internet aufgeschaltet:

    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft zu dienen, und
    stehen für allfällige Rückfragen zur Verfügung.

    Freundliche Grüsse
    Peter ….

    Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie
    und Kommunikation UVEK
    Bundesamt für Strassen ASTRA – Abteilung Strassenverkehr
    Bereich Zulassung, Haftpflicht, Strafen ZHS

    Postadresse: 3003 Bern
    Standortadresse: Weltpoststrasse 5, 3015 Bern
    Tel  +41 58 469 26 33
    Fax +41 58 480 47 90
    info@astra.admin.ch
    http://www.astra.admin.ch

    PADI ist immer noch noch am abklären…  😉

    Thomas from New Zealnd

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