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16. Januar 2016 um 23:51 Uhr #56086
tho.mei
AdministratorHallo
Eine Frage die nur indirekt mit dem Tauchen zu tun hat. Sehr wohl hat sie aber mit PADI zu tun:
Mein Neffe (17-ein-halb Jahre alt 🙂 ) will sobald als möglich einen Lernfahrausweis beantragen. Dazu muss er natürlich zuerst einen Ersthilfekurs absolvieren.
Meine Schwester (die Mutter des Neffen) ist nun auf die Idee gekommen, dass er bei mir einen EFR (Fist + Secondary Care) machen könnte, da ich so oder so einen für meine Tauchschüler plane. Nun bin ich jedoch gerade unsicher ob der EFR für den Lernfahrausweis in der Schweiz anerkannt wird?
Hmmmm… ??? …ich hatte diesen Fall noch nie, da alle bisherigen Tauchschüler schon Auto-fahren konnten.
Wer kennt sich damit aus oder hatte schon ähnliche Fälle? Wird der EFR anerkannt oder nicht?Thomas from New Zealnd
17. Januar 2016 um 11:01 Uhr #73670Anonym
InaktivFrag bei PADI direkt nach. Früher war er nicht anerkannt. Sie waren aber wohl mal dran, zu versuchen, ob er anerkannt werden könnte. Würde mich aber wundern, wenn er anerkannt worden wäre. Teile wie Bergung aus dem Auto etc. fehlen ja komplett.
18. Januar 2016 um 16:29 Uhr #73671Pömä
TaucherTeile wie Bergung aus dem Auto etc. fehlen ja komplett.
Also als ich den Lernfahrausweis beantragte war eine Fahrzeugrettung noch nicht Teil des Kurses. So weit ich weiss geht es nach wie vor um Basic Life Support (BLS), also Erste Hilfe im Notfall…
18. Januar 2016 um 18:46 Uhr #73672Anonym
InaktivJa für Fahrzeugrettung Bezahle ich doch schon seit ich 18 bin Feuerwehrsteuer ;D ;).
Erste hilfe und Rettung mache ich alle 2 Jahre im Geschäfft ::) .
Und jetzt zum Thema, ich glaube die EFR Ausbildung muss von einer Bestimmten Stelle anerkannt sein. Es gab doch da mal den Vorfall wo einige «Neulenker» diesen Kurs bei einem machten der jedoch nicht anerkannt wurde vom Verkehrsamt…war doch ein Skandal da.
Aber wie, wo, und wer genau…ich Würde beim Strassenverkehrsamt Anfragen.Gruss
19. Januar 2016 um 7:16 Uhr #73673beatk
TaucherHallo,
die Frage ist eigentlich relativ einfach zu beantworten: Die Firma SGS hat vom Bundesamt aus Bern die Aufgabe erhalten die Kursleiter für Erstehilfekurse für angehende Motorfahrzeuglenker zu auditieren und zertifizieren. Hast du als EFR-Instruktor von dieser Zertifizierungsstelle ein Zertifikat erhalten wo das genau so drauf steht? Wenn ja: dann ists OK, wenn nein, dann gilt dein Kurs nicht.
Auch eine weitere Frage die Hilft: gemäss Vorgaben des Bundesamtes sind innert 2 Jahren jeweils 18 Stunden Weiterbildung (medizinisch, nicht Tauchen oder so) zu absolvieren und jeweils alle 4 (bis vor kurzem alle 2) Jahre einzureichen. Auch diese Weiterbildungen müssen zugelassen sein (also geprüfte Inhalte vor der Durchführung). Besuchst du solche Weiterbildugnen? Wenn nein dürfte dies die Frage auch beantworten.
Grüsse
Beat26. Januar 2016 um 14:48 Uhr #73674Excalibur
TaucherNach meinem letzten Informationsstand (und der ist doch schon etwas älter als 2 Jahre), gabe es mal die Option als EFR-Instruktor mit einem sehr teuren Zusatzkurs auch die für den Führerschein notwendige Nothelferzertifizierung zu schulen. Das wurde aber nach etwa 1 Jahr wieder zurückgezogen. Mit anderen Worten, ein EFR-Instruktor kann keine Nothelferausbildung für den Führerschein machen.
Es kann jedoch sein, dass meine auch schon wieder veraltet ist. Wie schon gesagt wurde.. einfach bei PADI anrufen. Dort werden sie vielleicht geholfen.
28. Januar 2016 um 19:50 Uhr #73675tho.mei
AdministratorHeute ist die offizielle Antwort des ASTRA eingetroffen:
Sehr geehrter Herr Meiner
Nein, dieser Kurs wird nicht anerkannt. Grundsätzlich
gilt Folgendes:Organisationen und Lehrpersonen, die Nothilfekurse für
Führerausweisbewerbende anbieten wollen, benötigen
eine Anerkennung des ASTRA. Diese Anerkennung wird
auf Grundlage einer Zertifizierung (Kurs- bzw. Kompetenz-
zertifizierung) erteilt, welche die Firma SGS für das ASTRA
durchführt.Alle nötigen Informationen zum Anerkennungsverfahren
sind unter diesem Link im Internet aufgeschaltet:Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft zu dienen, und
stehen für allfällige Rückfragen zur Verfügung.Freundliche Grüsse
Peter ….Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie
und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA – Abteilung Strassenverkehr
Bereich Zulassung, Haftpflicht, Strafen ZHSPostadresse: 3003 Bern
Standortadresse: Weltpoststrasse 5, 3015 Bern
Tel +41 58 469 26 33
Fax +41 58 480 47 90
info@astra.admin.ch
http://www.astra.admin.chPADI ist immer noch noch am abklären… 😉
Thomas from New Zealnd
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