SWISS DIVERS › Foren › Smalltalk › EFR für Lernfahrausweis anerkant? › Re: Re: EFR für Lernfahrausweis anerkant?
Hallo,
die Frage ist eigentlich relativ einfach zu beantworten: Die Firma SGS hat vom Bundesamt aus Bern die Aufgabe erhalten die Kursleiter für Erstehilfekurse für angehende Motorfahrzeuglenker zu auditieren und zertifizieren. Hast du als EFR-Instruktor von dieser Zertifizierungsstelle ein Zertifikat erhalten wo das genau so drauf steht? Wenn ja: dann ists OK, wenn nein, dann gilt dein Kurs nicht.
Auch eine weitere Frage die Hilft: gemäss Vorgaben des Bundesamtes sind innert 2 Jahren jeweils 18 Stunden Weiterbildung (medizinisch, nicht Tauchen oder so) zu absolvieren und jeweils alle 4 (bis vor kurzem alle 2) Jahre einzureichen. Auch diese Weiterbildungen müssen zugelassen sein (also geprüfte Inhalte vor der Durchführung). Besuchst du solche Weiterbildugnen? Wenn nein dürfte dies die Frage auch beantworten.
Grüsse
Beat