Re: Re: Nitrox-Norm: Gewinde M26x2

SWISS DIVERS Foren Tauchausrüstung Nitrox-Norm: Gewinde M26x2 Re: Re: Nitrox-Norm: Gewinde M26x2

#57577
beat53
Mitglied

Marc
danke für den Link-Hinweis, werde ich in ein paar Minuten korrigieren.
Zu deiner restlichen Antwort erlaube ich mir folgende Korrekturen:
1) SN EN 1444-3 gilt für Gemische ab 22% O2 und höher; steht so in der Norm
2) eine Norm ist NIE ein Gesetz und kann es auch nie werden; eine Norm ist eine meist durch eine privatrechtliche Fachorganisdation definierte Vereinbarung. Ihre Bedeutung kann stark variieren, je nachdem sie in einem Gesetz oder Verordnung namentlich aufgeführt wird oder nicht. Die Einhaltung einer Norm gilt als sog. prima facie- oder Anscheinsbeweis über die Korrektheit einer Einrichtung. Es ist sozusagen ein (allerding vor Gericht auch widerlegbaren) Bonus, welcher der Gesetzgeber demjenigen bietet, der die Norm einhält. Die Sicherheit eines technischen Gerätes kann aber auch durch andere Massnahmen nachgewiesen werden! Nur führt dies zu einer quasi-Beweislastumkehr. 
Zur staatsrechtlichen / juristischen Hierarchie: 1. Verfassung, 2. Gesetz, 3. Verordnung, 4. evtl. Normen
3) bestraft wegen Füllen mit altem Gewinde wird niemand! Gott sei Dank! Steht in Art. 13 STEG:
Die einzige Strafnorm ist im STEG im Art. 13 definiert:
4. Kapitel: Strafmassnahmen
Art. 13 Übertretungen
1. Wer technische Einrichtungen oder Geräte, welche die Voraussetzungen dieses Gesetzes nicht erfüllen,
– anpreist  oder in Verkehr bringt,
– wer ein Prüfzeichen unbefugt verwendet,
– wer den Vollzugs- und Aufsichtsorganen oder ihren Beauftragten die Besichtigung oder Prüfung von technischen Einrichtun-gen und Geräten verweigert,
– wer die Auskunftspflicht verletzt,
– wer die Schweigepflicht verletzt,
wird, wenn er vorsätzlich handelt, mit Haft oder Busse bestraft.
2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.
3. Das Strafgesetzbuch16 und Artikel 6 des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes vom 22. März 197417 sind anwendbar.

Also nur wer solche Waren ANPREIST ODER IN VERKEHR SETZT kann direkt wegen Nichteinhaltrung bestraft werden. Füllen wird strafrechtlich NICHT erfasst.
In meinem Kap. 1.10 Juristische Fallstricke …habe ich aber auf einige andere Tücken hingewiesen.
…war doch tauchen früher so einfach…..
Beat