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31. Dezember 2010 um 12:22 Uhr #54972
Anonym
InaktivHallo Tauchgemeinde
Da ich zu Hause in meiner Garage meine eigenen Gemischer herstelle
wurde ich gefragt, ob das Mischen und Lagern erlaubt ist? Gibt es Verordnungen, Regeln, Gesetze oder sonst was auf was man
achten muss?
Ich habe in meiner Garage 2xO2 (200 Bar), 1x Argon (300 Bar) und 2 x Helium (300 Bar) stehen, plus einige Stages und Doppelgeräte.Danke viel mal für Eure Antworten!
Einen guten Rutsch ins neue Jahr und eine
tolles und unfallfreies 2011Gruss
Patrick
31. Dezember 2010 um 13:31 Uhr #67708
Walter CiscatoTaucherYep,
Feuerpolizeilich gibt es für Wohnblöcke, Garagen entsprechende Vorschriften und wo nicht medizinisch notwendig, kann dir bei einem Gesuch, die Lagermenge des Gefahrengutes entsprechend reduziert werden.
Weiter sollte nach Möglichkeit die örtliche Feuerwehr über deine Gase informiert werden, damit sie im Brandfall dann entsprechend agieren/reagieren können und nicht auf böse Überraschungen treffenIn diesem Sinne einen guten Rutsch ins 2011.
31. Dezember 2010 um 14:34 Uhr #67709Anonym
InaktivCiao Walti
Gibt es da konkrete Zahlen?
3. Januar 2011 um 17:58 Uhr #67710
Walter CiscatoTaucherCiao Walti
Gibt es da konkrete Zahlen?
Mir teilte man vor ein paar Jahren mit, dass max. 1x50L O2 feuerpolizeilich bewilligt werden. Denke es ist im Ermessen des Inspektors/Experten
5. Januar 2011 um 15:02 Uhr #67711Anonym
InaktivHi Patrick
In den Brandschutzvorschriften (Kanton Luzern) sind Lagerung und Umgang mit Gasdruckbehältern (Ausnahme: Flüssiggasanlagen!) nicht geregelt. Somit ist feuerpolizeilich keine Bewilligung notwendig.
(Im Gegensatz zu z.B. Österreich http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012854)
Nicht brennbare Gase gelten nicht als gefährliche Stoffe. Auch Sauerstoff nicht.
Bei nichtgewerblicher Verwendung sind auch Gesetze wie STEG oder UVG für Privatpersonen nicht verbindlich.
Beim Transportieren jedoch (auch nichtgewerblich) sind die Strassenverordnungen (SDR SR 741.621) einzuhalten!
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_621/index.htmlWeitere Informationen könnte Dir sicher das gewerblich zuständige Inspektorat des SVS geben. http://www.svsxass.ch/de/inspektorat_ein.html
In Tiefgaragen kann die Verwaltung bzw. die Hausordnung eine Lagerung von Druckflaschen verbieten.
Es empfiehlt sich jedoch immer, auch für den privaten Gebrauch die gängigen Normen und Empfehlungen einzuhalten. Ich blende auch selber und achte auf Sicherung der Flaschen gegen Sturz und Wegrollen, Schutzkappe, gute Durchlüftung der Garage, keine weiteren Brandlasten beim Füllen und Blenden, Flaschenprüfungen etc…
Natürlich steht es Dir frei das lokale Feuerwehrkommando über dein Gaslager zu informieren. Wenn für dein Wohnobjekt ein spezieller Einsatzplan besteht, würden dann diese Gegebenheiten dort eingetragen.
5. Januar 2011 um 15:33 Uhr #67712Anonym
InaktivCiao GEEKO71
Habe das mit der AGV (Aargauische Gebäudeversicherng) abgeklärt, da ich in einem EFH mit eigener Garage wohne ist das alles kein problem bei helium, argon und sauerstoff! Den eiSantzplan habe ich erstellt und dem feuerwehrkomando übergeben.
Danke viel mal für die Hilfe.
Gruss
Patrick
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