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21. Juli 2009 um 15:20 Uhr #54552
Anonym
InaktivWie sind diesbezüglich eure Erfahrungen?
Ich habe vor, nächstes WE nach Deutschland zu fahren. Gelten in Österreich und Deutschland andere Richtlinien (Kennzeichnung, Transportschutz für Ventile etc.) als in der Schweiz?
Oder einfach die Flaschen in den Kofferraum packen und fertig?
Werden die CH-Prüfstempel im Ausland von den Füllstationen anerkannt?
21. Juli 2009 um 15:38 Uhr #63063
Walter CiscatoTaucherWieso kommt mir diese Frage so bekannt vor… ;D
Bist du auch einer der Ostseewracktaucher? 😀
Antwort nach dem TG – muss nun los.21. Juli 2009 um 15:41 Uhr #63064Anonym
InaktivNö, schlimmer – Baggerseetaucher in Ostdeutschland. Brauche eine Beschäftigung, während meine bessere Hälfte die Verwandschaft besucht 8)
Wenn's zeitlich passt, wäre ich aber durchaus einem Ostseetauchgang nicht abgeneigt. Hast du da Empfehlungen?
22. Juli 2009 um 14:30 Uhr #63065
Walter CiscatoTaucherUm deine Fragestellung beantworten zu können, müsste ich noch wissen:
– Wo (Bundesland) du überall tauchen/füllen gehst. Analoog der Schweiz (Kantönligeist) gelten in
Deutschland je nach Bundesland die Betriebsicherheitsvorschriften für Privatpersonen nicht.
– Nehme an du tauchst nur Luft, oder benutzt du dann auch andere Tauchgase?22. Juli 2009 um 14:41 Uhr #63066Anonym
InaktivSicher in Brandenburg und evtl. (Ostsee) noch Mecklenburg Vorpommern.
Werde nur mit Pressluft tauchen.
22. Juli 2009 um 14:55 Uhr #63067
Walter CiscatoTaucherSuper da haben wir schon den Salat… >:(
Brandenburg=BetrSichV für Privatperson gültig
Mecklenburg Vorpommern=nicht22. Juli 2009 um 15:05 Uhr #63068Anonym
InaktivOK – oder eben auch nicht.
Was heisst das konkret für mich? Könnte ich in M-V mit meiner Flasche tauchen, aber in BRB nicht?
9. August 2009 um 11:15 Uhr #63069Anonym
InaktivWie sind diesbezüglich eure Erfahrungen?
Ich habe vor, nächstes WE nach Deutschland zu fahren. Gelten in Österreich und Deutschland andere Richtlinien (Kennzeichnung, Transportschutz für Ventile etc.) als in der Schweiz?
Oder einfach die Flaschen in den Kofferraum packen und fertig?
Werden die CH-Prüfstempel im Ausland von den Füllstationen anerkannt?
Hm, kann mir vorstellen dass die bisherigen Antworten auf Deine Frage nicht gerade hilfreich waren 🙂
Also was meine Flaschen angeht (gekauft und zu-vorletzt gestempelt in Schweden) so hatte ich überhaupt keine Probleme was das Füllen in Norwegen, Schweden, Deutschland und der Schweiz angeht. Nun sind sie in der Schweiz gestempelt (die einzige Voraussetzung dafür war dass die Flaschen das CE Zeichen tragen, aber selbst ohne wäre es im Endeffekt gegangen, wie mir gesagt wurde). Mit dem Schweizer Prüfstempel hatte ich keine Probleme beim Füllen in Deutschland.
Ich habe die wichtigsten Flaschen immer im Auto liegen und fülle sie wo ich möchte oder gerade bin. Nur aufpassen, unterschiedliche Länder fordern unterschiedliche Prüfintervalle. Schweden hat komfortable 5 Jahre für Tauchflaschen aber weiter südlich scheint es sich mittlerweile auf etwa 2,5 Jahre einzupendeln. Man könnte also sagen dass Du mit den schweizer Intervallen recht gut liegst.
VG
Henning9. August 2009 um 15:08 Uhr #63070
Walter CiscatoTaucher@Henning
Ich habe ihm per Telefon die fehlenden Fragen beantwortet 😉
Die Prüffristen der wiederkehrenden Prüfungen (Stahlflaschen) sind in der EN1968 spezifiziert. Ausser für Umluftunabhängige Atemgeräte Luft, O2 usw. und Gase für Unter-Wasser-Atemgeräte. Diese sind nationales Recht => DE: BetrSichV, CH: EGI, Schweden weiss ich nicht, müsste bei meinen Kollegen nachfragen.
Die BetrSichV regelt in Deutschland nur die Höchstfristen, d.h. max. 2,5 Jahre für eine Sichtprüfung und max. alle 5 Jahre eine Wasserdruckprüfung. Also wie in der Schweiz nach EGI.
D.h. die Prüfstelle entscheidet in DE schlussendlich über 1, 2 oder max. 2.5 Jahre bzw. im Extremfall werden die Flaschen sogar aus dem Verkehr gezogen. Dies ist in der Schweiz nicht anders, wobei wir den «Krux» der Zweijahresregelung nach alter TRG Vorschrift zum Glück nicht haben. Entweder wird der Druckbehälter aus dem Verkehr gezogen ober er wird teilweise sehr rostig (habe da schöne Videoaufnahmen gemacht, welche ich im August noch zeigen werde) für weitere Zweieinhalbjahre zugelassen.Darum können «wir» EU Druckgeräteexperten (CH, DE usw.) die Empfehlung wegen der 2 Jahresprüfung nach der alten TRG Regel teilweise technisch nur schwer nachvollziehen:
1.) Dies entscheidet die Prüfstelle in DE(TüV Prüfer) und nicht die Füllstation, wie auch schon vorgekommen – bei ausländischen Flaschen!!!
2.) In Deutschland sind max. 2.5 Jahre (Höchstfrist) nach BetrSichV erlaubt!
3.) Je nach Prüfstelle in DE (TüV Nord, Süd, Saarland usw. usw.) gibt es verschiedene Ansätze bezüglich der maximalen wiederkehrenden Prüffrist:
http://www.tuev-sued.de/sport_freizeit/wassersport/tauchen/pruefungen_fristen_kennzeichnung
4.) Die so genannte Überführung (neue Stempelung EN ISO 13769-2009 welche wir gerade im Normkomitee revidiert haben) scheint uns ein ebenso sinnfreier Vorwand zu sein, sowie auch nach Altersangaben <2003 = max. 2 Jahre nach TRG usw.
5.) Leider muss man sich in DE dem TüV Prüfer beugen, weswegen die Reduktion auf 2 Jahre schon mal vorkommen kann, wenn man sich nicht dagegen wehrt => je nach Prüfstelle halt.
6.) In DE wird im Beisein des Prüfers von TÜV in den Shops oder beim Gaslieferanten geprüft => da gibt es leider immer wieder Unterschiede in der Beurteilung.
7.) usw. usw. = mehr Infos per PM, bzw. lieber aber Telefonat oder Skypsession9. August 2009 um 20:54 Uhr #63071Anonym
Inaktiv🙂 oh gesetze und verordnungen … und dann noch vergleichenderweise zwischen verschiedenen ländern … agreed … da gibt es eine menge papier und eine menge unsinn, aber mal ehrlich: KISS, nicht nur bei der tauchausrüstung sondern auch bei dem drum-rum. papierkram und bestimmungen hammer schon bei der steuererklärung mehr als ausreichend viel …
meine rein praktische erfahrung ist dass ich meine flaschen immer gefüllt bekommen habe (in D, S, N, CH) solange ich das folgende beachtet habe: letzte druckprüfung nicht länger zurück als in dem jeweiligen land als maximum gefordert.
also mein tip ist ganz einfach (und auch praktisch trivial): ein telefongespräch mit dem ziel-tauchshop/club zwecks frage bzgl. der dort geltenden regeln hilft am einfachsten und absolut sichersten weiter und macht ein ausführliches studium (und die notwendige interpretation) der vorschriften unnötig. zudem bereitet es die füllstelle darauf vor das man kommt, ist nett und kommunikativ und meistens gibts auch noch ein paar tips zu guten tauchplätzen.
10. August 2009 um 14:25 Uhr #63072
Walter CiscatoTaucherHenning
Musst auch immer aufpassen was nationales Recht ist.
Kenne auch einen Fall von früher, da wurde die Flasche sichergestellt und musste geleert werden nach der Polizeikontrolle => ein Busse gab's auch.
Also der Transport auf der Strasse könnte bei einer der seltenen Kontrollen (Fahrzeugkontrolle mit ADR Spezialisten) ein Problem sein.12. August 2009 um 10:41 Uhr #63073marc
TaucherWalter wrote:Kenne auch einen Fall von früherna wenn's nur ein fall in der geschicht gibt… lohnt sich also nicht mal sich drüber gedanken zu machen.
Walter wrote:Also der Transport auf der Strasse könnte bei einer der seltenen Kontrollen (Fahrzeugkontrolle mit ADR Spezialisten) ein Problem sein.gibt es überhaupt ADR-spezialisten im ausseneinsatz?
also seit ich auto fahre (ist auch schon ne weile) wurde ich drei mal auf Gurten, vignette und reifenprofil kontrolliert. den kofferraum wollte schon gar keiner sehen. denke das kann man also getrost auch vernachlässigen.denke man sollte das ganze einfach etwas pragmatisch und mit gesundem menschenverstand betrachten sonst macht man sich mit den ganzen paragrafen noch verrückt.
12. August 2009 um 10:49 Uhr #63074Anonym
InaktivDito, da ich oft in D & A unterwegs bin, kam ich auch schon in einige Kontrollen, auch am Zoll. Flaschen im Kofferraum haben nie jemanden interessiert, oder der Kofferraum wurde gar nicht beachtet wie von Marc erwähnt. Wenn nach was gesucht wurde, dann nach Drogen, Bargeld oder Schusswaffen. Tauchgerödel juckt keinen.
Don't panic 😉 Wenn man doch mal in eine Kontrolle kommt, welche gezielt auf Taucher ausgelegt ist (höhö, wer's glaubt ;D ), dann kann man dem Polizisten sicher erklären wieso und weshalb. Wenn man dann natürlich eine grosse Klappe hat und sich extra dumm anstellt, muss man halt damit rechnen, dass mal das Normenbuch gezückt wird und man die Hosen runterlassen kann. Selber schuld ;D
Aber vielleicht gibt es ja bald extra eingerichtete Checkpoints vor Tauchplätzen wo die Flaschen kontrolliert werden, die Ventile und der Inhalt der Flaschen. Guillotine ist natürlich neben dem Wachhäuschen betriebsbereit für uneinsichtige Taucher & Tauchschulen/Füllstationen ::) ;D
12. August 2009 um 13:16 Uhr #63075
Walter CiscatoTauchergibt es überhaupt ADR-spezialisten im ausseneinsatz?
Sind die Polizisten, welche die Lastenwagen usw. kontrollieren.
Ihr fährt vermutlich noch nicht soo lange Auto. Aber in den letzten zwanzig Jahren kam ich schon zwei Mal in eine entsprechende Kontrolle in der Schweiz, sowohl auch schon im Ausland. D.h. Polizei schaut dann auch Räder, Auspuff usw. an.Muss noch präzisieren, dass der Fall (max. 2 Jahren) im Ausland war!
Könnte aber Henning (mit seiner SWE Flaschen, 5 Jahreskontrolle) genauso in CH, DE und IT passieren.@Sir
Dies wird wohl in den nächsten Jahren auch kommen >:(, «noch» beschränken sich die Seepolizisten ja auf die Kontrolle wegen dem Abstand 100m
gegenüber dem Schiffssteg und den «illegal» Scootern ;D12. August 2009 um 13:51 Uhr #63076Anonym
InaktivDies wird wohl in den nächsten Jahren auch kommen >:(, «noch» beschränken sich die Seepolizisten ja auf die Kontrolle wegen dem Abstand 100m
gegenüber dem Schiffssteg und den «illegal» Scootern ;Dgaehn… und dann wollen sie jeden taucher kontrollieren. «zeigen sie mal ihre flaschen und ventile»… klar.
12. August 2009 um 13:52 Uhr #63077marc
Taucherwalter wrote:Ihr fährt vermutlich noch nicht soo lange Auto. Aber in den letzten zwanzig Jahren kam ich schon zwei Mal in eine entsprechende Kontrolle in der Schweiz, sowohl auch schon im Ausland. D.h. Polizei schaut dann auch Räder, Auspuff usw. an.stimmt, erst 16 jahre. wurde in der schweiz weder im ausland noch nie rausgenomen und musste meinen kofferraum öffnen. am zoll mal aber das einzige was die interessierte war, ob das equipment nicht etwas in d-land gekauft wurde sondern nur zur benützung über den zoll geht.
walter wrote:Muss noch präzisieren, dass der Fall (max. 2 Jahren) im Ausland war!
Könnte aber Henning (mit seiner SWE Flaschen, 5 Jahreskontrolle) genauso in CH, DE und IT passieren.also wenn ich henning richtig verstanden habe, dann sagt er doch, dass die flaschen gem. landesspezifischem kontroll-intervall kontrolliert werden sollen und sonst mal mit dem shop/füllstation bequatschen.
walter wrote:Dies wird wohl in den nächsten Jahren auch kommen Ärgerlich, «noch» beschränken sich die Seepolizisten ja auf die Kontrolle wegen dem Abstand 100m
gegenüber dem Schiffssteg und den «illegal» Scooternwobei mir das die letzten 700 tauchgänge auch noch nie aufgefallen wäre, das die seepo irgendwas am kontrollieren ist. tauchkollege von mir hatte mal ein telefon als er die tauchflagge am see vergessen hat. that's all.
wer sich wegen weiss der geier für gesetzten und normen den kopf zerbrechen will soll das – ich geh tauchen 😉
schnappi wrote:gaehn… und dann wollen sie jeden taucher kontrollieren. «zeigen sie mal ihre flaschen und ventile»… klar.*lol* genau und dann mit der schublehre nachmessen 🙂
12. August 2009 um 14:06 Uhr #63078Anonym
InaktivHm, muss nen schwedischen tauchkleber suchen.. flasche ausgeliehen… nur alle 5 jahre empa-rost-injektion ;D
12. August 2009 um 14:08 Uhr #63079
Walter CiscatoTaucher@Marc
1.) die 100m gelten auch erst seit 01.01.2008, oder machst du über 300 TG's pro Jahr ;D2.) siehe diese SD Threads:
https://www.swiss-divers.ch/old/index.php?option=com_smf&Itemid=27&topic=274.0
https://www.swiss-divers.ch/old/index.php?option=com_smf&Itemid=27&topic=289.0
wohl schon in Vergessenheit geraten…3.) SeePo (Kapo) verzeigte letztes Jahr und dieses einige Taucher, vorallem im Raum Halbinsel Au. usw. Mir werden halt diese Fälle abundzu gemeldet, bzw. meistens angefragt was zu tun ist usw. 😉
12. August 2009 um 14:37 Uhr #63080marc
Taucher@Marc
1.) die 100m gelten auch erst seit 01.01.2008, oder machst du über 300 TG's pro Jahr ;D2.) siehe diese SD Threads:
https://www.swiss-divers.ch/old/index.php?option=com_smf&Itemid=27&topic=274.0
https://www.swiss-divers.ch/old/index.php?option=com_smf&Itemid=27&topic=289.0
wohl schon in Vergessenheit geraten…3.) SeePo (Kapo) verzeigte letztes Jahr und dieses einige Taucher, vorallem im Raum Halbinsel Au. usw. Mir werden halt diese Fälle abundzu gemeldet, bzw. meistens angefragt was zu tun ist usw. 😉
damit wollte ich sagen, das ich die letzten paar jahre oft am see war und nie die seepo am kontrollieren von irgendwelchen detail-spez gesehen habe. wenn man dumm in der schifffahrtslinie rumtaucht ist klar das man da in die kasse kommen kann aber da muss sich dann auch kein taucher beschwehren.
es war das thema um tauchflaschen befördern und füllen lassen und das es da keinen kratzt, wer was im kofferraum wie mitführt. nicht mal am zoll geschweige denn im inland.
wie mehrfach gesagt: gesunder menschenverstand ist gefragt 😉
13. August 2009 um 8:23 Uhr #63081
Walter CiscatoTaucherKlaro doch, die Ausgangsdiskussion war aber CH Tauchflasche in DE.
Logisch wird in der CH und am Zoll weniger kontrolliert als in der EU.
Der Unterschied ist auch, dass wir die «abgänderte EU Druckrichtlinien» erst seit 2005 im Gesetz eingeführt haben während in der EU dies schon seit 1997 ihre Gültigkeit hat.
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