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10. Januar 2008 um 0:08 Uhr #57547
Walter CiscatoTaucher>Aber ich denke meiner Quelle kann man getrost vertrauen!
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. ;D
Seitens der Schweizerischen Normen-Vereinigung SNV lag bis heute diesbezüglich kein Corrigendum der nationalen Norm vor.Balou, die offiziellen Stellen haben schon eine 5 jährige Übergangsfrist vorgesehen, welche in der Schweiz im April 2008 (DE im Juni 2008) abläuft. Liegt nichts schriftliches vor (was ich bis dato auch nicht gefunden habe) kannst du zu 100% davon ausgehen, dass die Aussage deiner Quelle NICHT stimmt. 😉
Eine CEN/EN Übersicht der ratifizierten Normen findest du auch unter:
http://www.cen.eu/newapproach/cen/stdlist.asp?prod_fam=CEN/TC%2079&dir_area=89/686/EECNun da hier die meisten Schreiber/Leser wenig bis gar keine Erfahrung mit den Normen, Gesetzen, Vorfälle und Gerichtsbeschlüsse (Verurteilungen) usw. haben wundert es mich nicht, dass die meisten hier in das „gleiche Horn“ blassen.
Leute die darin mehr Erfahrung haben, wie z.B. direktbetroffene Seepolizisten, Sachverständige, Verunfallte und Verurteilte, argumentierten da schon differenzierter.
Der Konsument (die meisten hier) sehen diese ganze Normenänderung natürlich als Schikane und möchten da kein weiteres Geld investieren.
Die Tauchladenbesitzer wiederum möchten bei einem Vorfall (Füllungen & Verkauf von Druckbehälter/Ventile) nicht haften und müssen mit den Normen gleichziehen.
Die Normen sind „Empfehlungen“, haben aber gesetzlichen Charakter, wenn diese:
– CH: gestützt auf Artikel 4a des Bundesgesetzes im Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen
Einrichtungen und Geräten (STEG) SR 819.1 / SR 819.11
– DE: im Verzeichnis A des Gerätesicherheitsgesetzes (GSG) aufgeführt sind!Was passiert in der Praxis?
Konkrekt wird man schadenersatzpflichtig, wenn man fahrlässig oder grobfahrlässig Leben, den Körper, die Gesundheit gefährdet. Bei Sachbeschädigungen (durch Ventile, Tauchflaschen, Kompressoren usw.) wird man als ebenfalls schadenersatzpflichtig.
Auch da kann man nicht genügend erwähnen: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“!
Ich möchte hier vier Beispiele (aus der Vergangenheit, also tatsächliche Vorfälle) aus Deutschland und der Schweiz kurz beschreiben, um mehr Licht/Verständnis in diese Diskussion zu bringen. Aus Datenschutzgründen kann ich von gewissen Fällen keine näheren Details nennen.
Wie bei jedem Vorfall kommt es auf das Ausmass an und ob Personen- und/oder Sachbeschädigungen passiert sind. Die meisten Fälle verlaufen glimpflich ab.
Ein weiterer Faktor ist die Aufnahme eines Vorfalls durch die Behörden. D.h. wird die Rettungskette und Polizei bei einem Unfall alarmiert, so gibt es meistens ein Rapport. Je nach Fall (Verletzungen oder Tod) wird von Amtes wegen ein Untersuchungsverfahren eingeleitet.Beispiel 1:
Tauchunfall (Druckkammerbehandlung ohne weitere Folgen) mit falschem Ventil/Tauchflasche (Luft in Nitroxflasche/Nitrox in Luftflasche) mit falschen Bezeichnungen. Tauchausrüstung wird analysiert und im Polizeirapport festgehalten. Keine strafrechtlichen Konsequenzen, Schadenersatz wurde nicht geltend gemacht. Regress der Versicherung wegen Nichteinhaltung der Normen/Vorschriften unbekannt.Beispiel 2:
Tauchunfall (abblasender Automat, Druckkammerbehandlung ohne weitere Folgen) mit falschem Ventil/Tauchflasche (Luft in Nitroxflasche/Nitrox in Luftflasche) mit falschen Bezeichnungen. Tauchausrüstung wird analysiert und im Polizeirapport festgehalten. Keine strafrechtlichen Konsequenzen, Schadenersatz wurde nicht geltend gemacht. Regress der Versicherung wegen Nichteinhaltung der Normen/Vorschriften unbekannt.Beispiel 3:
Tauchunfall (tödlich, wegen falschem Gas in der Flasche) Tauchflasche mit falscher Bezeichnung. Tauchausrüstung wird analysiert und im Polizeirapport festgehalten. Strafrechtliche Konsequenzen (Füller) vermutet*. Schadenersatzsituation unklar*. Regress der Versicherung wegen Nichteinhaltung der Normen/Vorschriften vermutet*.
*Fall noch nicht abgeschlossen.Beispiel 4:
Unfall beim Füllen (schwere Gesichts- und Kehlkopfverletzungen), wegen falschem Ventil in der Flasche (M25x2 anstatt R ¾“). Kein Schadenersatz da selbstverschuldet. Regress (Heilungskosten) der Versicherung wegen Nichteinhaltung der Normen/Vorschriften bestätigt.Nun, ich könnte noch viel mehr Fälle auflisten.
Die Frage beleibt immer die gleiche: wie gross ist das Ausmass des Schadens (Sachbeschädigung, Personenschaden bis zum Tod)?
Haftungsfrage des Dienstleisters wie Tauchladen, Füllstation, Privatpersonen.
Gesundheitliche/anatomische Besonderheiten der betroffenen Person.
Für die Beurteilung des Falls sind weitere Aspekte wie:
Inhalt Unfallrapport. Inhalt Unfallexpertise. Ermessen des Richters usw. entscheidend.Meiner Meinung nach soll jeder die Nitrox-Ventilumstellung für sich selber beantworten und entscheiden.
Bei einem Vorfall «könnte» dies aber negative (Schadenersatz, Leistungskürzungen) Konsequenzen mit sich bringen, wenn man die gültigen Normen umgeht.Ich wünsche Euch unfallfreie: Flaschenfüllungen/Transporte und Tauchgänge. 😉
Grüsse
Walter Ciscato10. Januar 2008 um 6:21 Uhr #57548
balouTaucherHallo Walter,
das kann schon sein das sich die Quelle da irrt.
Aber du hast in deinem ersten eintrag schon vom 01.01.08 gesprochen uns jetzt ist es schon der April 08. Also stimmt ja da sicher was auch nicht 100% oder?Ich finde es einfach sch…e wenn die EU und dann auch noch die Schweiz eine solche Norm einführt und die anderen Länder um die EU alle keine solchen Normen haben ist das in meinen Augen ziemlich überflüssig.
Wenn ich jetzt mit meinen Nitrox/Sauerstoff Automaten ins Rotte Meer gehe passt ja da die ganze geschichte wieder nicht! So wie ich das sehe sollte sich die Tauchindustrie an der Norm anpassen damit es dann wieder über all gelich ist.Oder?
10. Januar 2008 um 7:28 Uhr #57549marc
TaucherFlex wrote:aber ich denke, dass im EU-Raum (und da meine ich vorallem Deutschland) die neue Regelung umgesetzt wird. Vieleicht nicht gerade am 1.1.08 aber sie wird kommen.
Was zur Folge haben wird, dass Nitrox in Europa (EU-Raum) gestorben ist, resp. sterben wird.
damit bringst du es auf den punkt. schade, aber so wird nitrox für den 0815-taucher in europa wohl gestorben sein. ob das für die gesammte tauchsicherheit dann besser ist, wenn einfach keiner mehr nitrox verwendet (und somit auch nichts falsches füllen kann), als die «paar» falsch gefüllten flaschen, die meist auch noch ohne gesundheitliche folgen waren…Walter wrote:Meiner Meinung nach soll jeder die Nitrox-Ventilumstellung für sich selber beantworten und entscheiden.
Bei einem Vorfall «könnte» dies aber negative (Schadenersatz, Leistungskürzungen) Konsequenzen mit sich bringen, wenn man die gültigen Normen umgeht.
leistungskürzung etc. wird sicher ein wichtiges thema sein. vermute mal, das sich dann halt viele der «hobby-taucher» einfach gegen nitrox allgemein entscheiden anstatt für eine 2. ausrüstung. d.h. viele gehen dann wohl anstatt wie jetzt mit nitrox wieder mit pressluft in die seen. …so mal meine persönliche vermutung…aber mal abwarten und schauen, was sich da in welche richtung entwickelt 😉
guet luft oder nitrox!
marc10. Januar 2008 um 10:09 Uhr #57550
Walter CiscatoTaucherAber du hast in deinem ersten eintrag schon vom 01.01.08 gesprochen uns jetzt ist es schon der April 08. Also stimmt ja da sicher was auch nicht 100% oder?
Hi, Balou
Lies mal meine Postings NOCHMALS durch dies mir ist nicht bekannt, dass ich je den 01.01.2008 erwähnt habe. >:(
Dies haben Flex und Helmuth usw. kommuniziert. Wie ich schon mehrmals geschrieben habe, ist die neue Norm für das Nitroxventil SN EN 144-3 ab Normeneinführung gültig und die Übergangsfrist gilt ab Einführungsdatum während 5 Jahre. Je nach Annerkennung der EN Norm ist dies von Land zu Land verschieden. Die Daten schwanken zwischen Februar und Juni 2003.Ich finde es einfach sch…e wenn die EU und dann auch noch die Schweiz eine solche Norm einführt und die anderen Länder
um die EU alle keine solchen Normen haben ist das in meinen Augen ziemlich überflüssig.Dazu habe ich mich auch schon geäussert. Würden wir uns NICHT an die europäischen Normen halten würde die Schweizer Exportindustrie so ziemlich den Bach runtergehen. 😉
Denke mal scharf darüber nach. ;DWenn ich jetzt mit meinen Nitrox/Sauerstoff Automaten ins Rotte Meer gehe passt ja da die ganze geschichte wieder nicht!
So wie ich das sehe sollte sich die Tauchindustrie an der Norm anpassen damit es dann wieder über all gelich ist.Dafür habe ich auch wenig Verständis. Die Tauchindustrie ist nun mal nicht die Unterhaltungselektronik- oder Computerindustrie wo man «nach vielen Jahren Leidenszeit» langsam 110V/200V Netzteile und einigermassen standardisierte Stecker usw. eingeführt hat. Wenn man schon die Kohle in die Hand nimmt, um nach Ägypten Tauchen zu gehen, dann sollte/muss man halt seine Ausrüstung entsprechend anpassen. Noch vor ein paar Jahren, musste ich je nach Basis einen INT Adpater mitnehmen oder die 1. Stufe von DIN nach INT umrüsten.
Wenn dir die Umstellung für Äypten schon nicht passt, wie stehst du dann zum Impact des Salzes in Bezug auf deine(n) Automaten? ;D
Grüsse
Walter Ciscato10. Januar 2008 um 10:39 Uhr #57551
balouTaucherHallo Walter ja wegen dem Datum habe ich wahrscheindlich etwas anderes im Kopf gehabt.
Sorry.
Also wenn die Schweiz diese Norm nicht an nimmt denke ich nicht das die Wirtschaft gerade zu grunde geht!Es geht nicht darum! Was das Salz für einen Impact auf meine ausrüstung hat ???
Es ist einfach so das man schon bald für alles und jedes eien Ausrüstung braucht! Und das geht mir einfach nicht in die Birne.10. Januar 2008 um 10:49 Uhr #57552marc
TaucherEs ist einfach so das man schon bald für alles und jedes eien Ausrüstung braucht! Und das geht mir einfach nicht in die Birne.
ich seh das für meinen taucher-alltag auch nicht so dramatisch. wie einige vorreder werde ich erst mal abwarten ob und was da wirklich einzug in die shops bzw. füllstationen halten wird. mit der jetzigen ausrüstung kann ich ja nach wie vor in ägypten eine nitrox-flasche dranhängen – kein problem. wenn ich dann für hier einen nitrox-adapter brauche (so ein kleines gewinde mit gummirand – nix wildes) um mich mit dem anderen gemisch «einverstanden» zu erklähren (natürlich dann auch meine flasche anschliessend richtig beschriften) dann ist das kein thema.
also, erst mal abwarten und schauen, wann dann das was wirklich kommt – lohnt sich nicht desswegen jetzt in hektik zu kommen 😉
10. Januar 2008 um 14:16 Uhr #57553
balouTaucherJa das werde ich sicher auch machen!
Also sollange da kein Amen fällt wird da sicher nichts in die richtung unternommen!
Sonst hat man plötzlich alle für viel Geld umgerüstet und dann kommt plötzlich wieder einer der sagt, ach nö machen wir jetzt trotz allem nicht!10. Januar 2008 um 18:57 Uhr #57554
uanlikerTaucherHi Walti,
du wirst mich nicht mögen ::)
Was haben die Fälle mit der neuen Norm zu tun.
Beispiel 1:
Tauchunfall (Druckkammerbehandlung ohne weitere Folgen) mit falschem Ventil/Tauchflasche (Luft in Nitroxflasche/Nitrox in Luftflasche) mit falschen Bezeichnungen. Tauchausrüstung wird analysiert und im Polizeirapport festgehalten. Keine strafrechtlichen Konsequenzen, Schadenersatz wurde nicht geltend gemacht. Regress der Versicherung wegen Nichteinhaltung der Normen/Vorschriften unbekannt.Keine Ursache/Abhängigkeit Ventil/Flasche falls Tauchgang entsprechend Flascheninhalt durchgeführt wurde.
Würde da eher auf den Tauchcomputerhersteller gehen 8)
Beispiel 2:
Tauchunfall (abblasender Automat, Druckkammerbehandlung ohne weitere Folgen) mit falschem Ventil/Tauchflasche (Luft in Nitroxflasche/Nitrox in Luftflasche) mit falschen Bezeichnungen. Tauchausrüstung wird analysiert und im Polizeirapport festgehalten. Keine strafrechtlichen Konsequenzen, Schadenersatz wurde nicht geltend gemacht. Regress der Versicherung wegen Nichteinhaltung der Normen/Vorschriften unbekannt.Keine Ursache/Abhängigkeit Ventil. Da Eigenschaften von Nitrox nur minimal von Luft abweichen bzgl. Vereisungsgefahr. Trimix ist ja da besser 😉
Beispiel 3:
Tauchunfall (tödlich, wegen falschem Gas in der Flasche) Tauchflasche mit falscher Bezeichnung. Tauchausrüstung wird analysiert und im Polizeirapport festgehalten. Strafrechtliche Konsequenzen (Füller) vermutet*. Schadenersatzsituation unklar*. Regress der Versicherung wegen Nichteinhaltung der Normen/Vorschriften vermutet*.
*Fall noch nicht abgeschlossen.Wenn's der Fall ist, den ich meine … da wurden auf beiden Seiten Füller und Taucher Sorgfaltsverletzungen gemacht, unabhängig vom Ventil. Die neue Norm hätte diesen Unfall nicht verhindert.
Beispiel 4:
Unfall beim Füllen (schwere Gesichts- und Kehlkopfverletzungen), wegen falschem Ventil in der Flasche (M25x2 anstatt R ¾“). Kein Schadenersatz da selbstverschuldet. Regress (Heilungskosten) der Versicherung wegen Nichteinhaltung der Normen/Vorschriften bestätigt.Auf Grund solcher Unfälle wird nun das Flaschenventilgewinde in die Flasche geschlagen. Das Problem ist bekannt, wird die Norm aber nicht helfen. Meine Informationen sagen, dass es sich ausschliesslich um Lufttaucher gehandelt hatte.
Vor allem: Flaschenventil und nicht Automatenventil.Zusammengefasst:
Mir ist kein Tauchunfall bekannt, den die neue Norm verhindert hätte.Bis heute ist mir nicht verständlich, wie die neue Norm die Sicherheit erhöht. Kann mir dies jemand erklären?
Die M26x2 Ventil sollen so verwendet werden, wie heute die normalen Luft verwendet werden 😛
gruss Urs
10. Januar 2008 um 21:52 Uhr #57555Anonym
InaktivHallo Zusammen,
Anbei die Stellungsnahme des SUSV die ich nach Nachfrage erhalten habe:
Besten Dank für Deine Anfrage. Ich bin das Problem vor einiger Zeit
angegangen. Ich habe schriftlich bei offiziellen Stellen und
Materiallieferanten angefragt, ob die Normen bindend sind für die Schweiz.
Zum heutigen Zeitpunkt kann mir noch niemand genau mitteilen, was Gesetz,
Verordnung oder Norm ist. Von der EMPA fehlt mir noch die Stellungnahme.
Dort ist dies auch ein Diskussionspunkt.Die Lieferanten (diejenigen, die aus Deutschland liefern) machen es sich
ziemlich einfach. Ihre Stellungnahme ist die, dass Sie nach dem Motto
mitteilen (wohlverstanden – meine Interpretation der Zeilen): Was für ganz
Europa gilt, passen wir für die Schweiz nicht an. Im Moment hat als diese
Aussage für mich noch keine rechtlich, verbindliche Relevanz. Einige Shops
haben dies bereits so veröffentlicht. Ich kann mir noch nicht erklären woher
die Infos stammen.Ich werde sicherlich, sobald ich eine verbindliche Information habe dafür
sorgen, dass Taucher, Schulen und Shops eine entsprechende Info bekommen.Ich wünsche Dir einen schönen Abend und viele gemütliche Tauchgänge im 2008
Mit freundlichen Grüssen
Beat Bütikofer
TauchkommissionSchweizer Unterwasser-Sport-Verband SUSV
Fédération Suisse de Sports Subaquatiques FSSSGrüsse
11. Januar 2008 um 1:18 Uhr #57556
Walter CiscatoTaucherdu wirst mich nicht mögen ::)
Doch, doch ich hab dich immer noch lieb………….. :-*
Was haben die Fälle mit der neuen Norm zu tun.
Urs, wie geschrieben sind es Beispiele, aber das Beispiel 1 und das Beispiel 3 haben direkt mit der neuen Nitrox Norm zu tun, da anderes Gas als Luft verwendet wurde (Bsp. 3) und (Bsp. 1) Luft in einer Nitroxflasche. Die Normen sind auch dazu da bei einem Vorfall die Sachlage zu beurteilen. Und der erste Check liegt typischerweise darin, die Ausrüstung zu analysieren (und auch mit den Normen zu vergleichen).
Zu deiner Info: die hier diskutierte nationale Schweizer Norm SN EN 144-3 über das M26x2 Ventil wird in der übergeordneten Nitrox Norm SN EN 13949 Atemgeräte – Autonome Leichttauchgeräte mit Nitrox-Gasgemisch und Sauerstoff – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, gültig in der Schweiz ab Februar 2003 „normativ verwiesen“. D.h. die SN EN 13949 ist die übergeordnete Nitrox Norm welche Werkstoffe, Aufbau, Kompatibilität mit Sauerstoff, Sauerstoff-Sauberkeit, Druckbehälter, Ventile, Schlauch für Hochdruckanzeiger usw. regelt.
Wie gesagt, auch wenn die Ursache (Aufstieg => TC) eine andere war, Regress und Schadenersatzforderungen „KANN“ es wegen anderer Ausrüstungsteile und falscher Bezeichnungen, fehlender Prüfungen usw. immer geben.
DEINE FLASCHEN SIND JA AUCH ALLE GEPRÜFT UND GESPEMPELT, oder?
Übrigens die Stempelung ist auch in der Norm (SN EN 1089-1, Ausgabe:1997
Ortsbewegliche Gasflaschen – Gasflaschen-Kennzeichnung – Teil 1: Stempelung) festgehalten und alle hier halten sich gerade an diese Norm SN EN 1089-1. Auch aus sicherheitstechnischen Überlegungen natürlich…Die Normen sind Empfehlung, da der Mensch aber auch noch eine grosse Rolle spielt und sich nicht einfach „normen“ lässt, ist deine Argumentation bezüglich Normierung und Tauchunfallverhinderung differenziert anzuschauen. Regeln/Vorschriften müssen aber in der Industrie vorhanden sein. Die Normen zu beachten, nur wenn diese die Sicherheit erhöhen finde ich fehl am Platz.
Sowieso regelt dies der Markt mit der Zeit (Produktion und Verkauf der Ventile, Füllungen in den Tauchshops usw.)
@Basilisk
Besten Dank für deinen Input.Es ist mir befremdend, dass der SUSV in dieser Sache kein Know How hat plus Fehlinformationen streut.
Andererseits ging es mir vor paar Jahren nicht anders.
Die zuständigen Stellen:
– Schweizerischer Verein für technische Inspektionen (SVTI)
– Fachstelle für Tauchunfallverhütung (FTU)
– Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU)
– SUVA, zuständig für Marktkontrolle von Tauchgeräten im Rahmen des Bundesgesetzes
über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG)
– SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) und
GS-EVD (Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement)Wollten nicht zuständig sein bzw. wussten selber nix darüber. Nicht desto trotz konnte ich die richtigen Normen und Gesetze finden. Plus der in der Schweiz zuständige Ausschuss für die Nitrox Norm. Mit dem Vorsitzenden hatte ich vor 2,5 Jahren einmal ein positives Gespräch.
Grüsse
Walter Ciscato11. Januar 2008 um 6:24 Uhr #57557Anonym
InaktivWalter: Wann kommen die Geiwnde für Normoxic Trimix, oder für Argon?
Das Ganze ist doch reine Plauscherei!
Sehe wie Urs eher schwach eine Sicherheitsverbesserung.Je mehr man das ganze aubauscht und davon redet, umso mehr wird die durchsetzung dieser Norm heraufbeschworen.
Welcher Tauchshop hat Interesse alle Ventile auszuwechseln?
Die haben höchstens Interesse am Verkauf von Adaptern, was ja der allergrösste Witz ist. Dadurch hat man ja immer noch das alte Gewinde plus noch ein Teil dazu.
Im allgemeinen kenne ich keinen einzigen «Nitrox-Taucher» der seine ganzen Ventile freiwillig umbaut. Klar, eine Norm beruht nicht auf Freiwilligkeit, aber wo kein Kläger, da kein Richter.Grüsse
Sebastian K.11. Januar 2008 um 12:19 Uhr #57558Anonym
InaktivHallo Zusammen,
Habe ebenfalls diese Antwort vom Präsidenten der IG Tauchen beider Basel erhalten.
Scheint wohl ein Sturm im Wasserglas gewesen zu sein:soeben habe ich mit der Verantwortlichen Person vom SVTI; resp. EGI
gesprochen. Die aussage wie sie auf dem mir zugestellten Blatt http://www.about-diving.ch/Download/EN144-3_Auswirkungen.pdf
wurde in Winterthur von einer ausländischen Person, die keine
Kenntnise der schweizerischen Gesetzgebung hat, gemacht.
Das wesentliche: DU KANNST DAS GANZE, IM MOMENT, VERGESSEN. Die
aussage gilt nur für Deutschland.
Alles Gute11. Januar 2008 um 22:58 Uhr #57559
Walter CiscatoTaucherWalter: Wann kommen die Geiwnde für Normoxic Trimix, oder für Argon?
Sehe wie Urs eher schwach eine Sicherheitsverbesserung.Sicherheitsverbesserung ist ein Faktor. Aber einer der Gründe der SN EN 13949 war auch ein einheitliches Ventil für Nitrox UND reinen Sauerstoff (100% O2). Also ein Vorteil! Zwei Ventile auf eines reduziert. Vor allem regelt die SN EN 13949 die Anforderungen an Nitrox/Sauerstoff kompatible Komponenten.
Im allgemeinen kenne ich keinen einzigen «Nitrox-Taucher» der seine ganzen Ventile freiwillig umbaut.
Doch ich habe dies vor, denn ich will bei einem Vorfall nicht freiwillig der „Lackaffe“ sein, zu viele Vorfälle kenne ich und als Ausbildner und Berater habe ich auch eine Vorbildfunktion. 😉
Klar, eine Norm beruht nicht auf Freiwilligkeit, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Klaro, am See steht ja auch kein Polizist und gibt dir eine Busse. ;D
Eigentlich müsstest du gar keine Tauchausbildung und geprüfte Geräte haben, solange du nicht erwischt wirst. „Erwischt“ wenn man dies so definieren will, wirst du „eventuell“ erst bei einem Vorfall. Konsequenzen davon habe ich schon mehrmals in dieser Diskussion aufgezeigt.
Habe ebenfalls diese Antwort vom Präsidenten der IG Tauchen beider Basel erhalten. Scheint wohl ein Sturm im Wasserglas gewesen zu sein:
@Basilisk
Danke für deinen Input.Als Sturm im Wasserglas sehe ich dies nicht. Normen und Bundesgesetz sind klar und werden sich so schnell auch nicht ändern, auch wenn gewisse Leute dies nicht wahrhaben möchten.
soeben habe ich mit der Verantwortlichen Person vom SVTI; resp. EGI gesprochen.
Habe ich auch mehrmals getan und zwar mit Herrn Kaspar Seiler, Leiter Inspektionen Druckgefässe. Ich besuchte ihn sogar vor ein paar Jahren einmal. Herr Seiler (nicht zu verwechseln mit Herrn Steiner von der Prüfhalle) war dazumal der, welcher mir die verschiedenen Normen aufzeigte.
wurde in Winterthur von einer ausländischen Person, die keine Kenntnisse der schweizerischen Gesetzgebung hat, gemacht.
Das wesentliche: DU KANNST DAS GANZE, IM MOMENT, VERGESSEN. Die aussage gilt nur für Deutschland.;D ;D Hahaha, dies muss wohl ein Witz sein. ;D ;D
Personen die solche Aussagen machen, kennen vermutlich weder die gültigen Schweizer Normen (SN EN 13949), noch die gültigen Schweizer Gesetze dazu(Artikel 4a des Bundesgesetzes/SR 819.1 / SR 819.11)
Alle Gegenargumente in Bezug auf die INexistenz von Schweizer Normen und Gesetze, konnten bis dato nicht mit Fakten und Schriftstücke belegt werden.
Diesem „Inseldenken“ liefere ich gerne weitere Gegenbeweise:
***************************************************************************
Die Europäische Norm EN 144-3:2003 hat den Status einer Schweizer Norm.
***************************************************************************
Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen diese Änderung in der betreffenden nationalen Norm, ohne jede Änderung, einzufügen ist. Auf dem letzen Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich.Diese Änderung besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.
CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, der Slowakei, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich.
***************************************************************************Willikommen in der EU
(die Schweiz ist mindestens normentechnisch auch Mitglied) 😀Basilisk, konfrontiere mal den Präsidenten der IG Tauchen beider Basel mit den obigen Aussagen. Bin nämlich gespannt auf seine Argumentation. ::)
Grüsse
Walter Ciscato12. Januar 2008 um 11:08 Uhr #57560
uanlikerTaucherNotabene habe ich langsam das Gefühl,es kommt keine Sau mehr draus.
10 Personen und 10 verschiedene Meinungen.Für mich ist dies das beschämende an der Geschichte, insbesondere dass die zuständigen Stellen widersprüchliche Antworten geben.
Aus meiner Sicht haben die Gremien/Behörden in diesem Bereich versagt. Das dies nur zu Verwirrungen und Unklarheiten führt sehen wir an dieser Diskussion.
@ Walter:
Ich verwende schon seit Jahren für alle Gemische ein Ventil 😉Konsequenzen davon habe ich schon mehrmals in dieser Diskussion aufgezeigt.
Ist mir so nicht aufgefallen ???
Vor allem würde ich mit juristischen Aussagen, als Hobby-Jurist stark zurück halten. Die Welt tickt da etwas anders. So lange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, sind deine Aussagen Mutmassungen eines Laien.
Typische Antwort der Juristen ist, «es komm darauf an». Leider versuchen hier einige Exponenten die Situation als Absolut darzu stellen. Was sie nun mal nicht ist.
Im Falle eines Vorfalls wird es extrem stark vom Sachverständigen abhängen, was der Richter entscheiden wird. Dem von Richter bestimmten Sachverständigen, kann dann ein eigener entgegen gehalten werden. Und dann wird's spannend 8)
Bei Einhaltung der Norm wird die Erklärungsnot kleiner sein. Findet man z.B. Silikonfett bei einer Sauerstoffexplosion … wird der Besitzer aber auch bei Verwendung des richtigen Gewindes ein Problem haben.
gruss Urs
14. Januar 2008 um 18:48 Uhr #57561Anonym
InaktivDie Norm ist in der CH gültig und nicht nur in Deutschland oder sonstigen Europa!!!!!
Zitat von der 1. Seite des Normenblattes von der SNV Schweizerische Normenvereinigung, Bürglistrasse 29, Winterthur ….
…. die Europäische Norm EN 144-3 hat den Status einer Schweizer Norm.Was gibt es noch zu diskutieren? Ob sinnvoll oder nicht, als Shopbetreiber halte ich mich an diese Norm, denn wenn etwas passiert, dann ……
Jeder Taucher kann machen was er oder sie will!
Viel Spass beim diskutieren!
14. Januar 2008 um 21:26 Uhr #57562Anonym
Inaktiv😉
15. Januar 2008 um 1:12 Uhr #57563
Walter CiscatoTaucherWas gibt es noch zu diskutieren? Ob sinnvoll oder nicht, als Shopbetreiber halte ich mich an diese Norm, denn wenn etwas passiert, dann ……
Gar nichts, meiner Meinung nach…. 😉
vorallem auch weil es ein Gesetz gibt:
Artikel 4a des Bundesgesetzes/SR 819.1 / SR 819.11Wie du ja bestens weisst verfolge ich das Thema seit Jahren, habe auch mit verschiedenen Anwälten gesprochen (auch intern in der FTU mit unserem juristischen Sachverständigen) usw.
Obwohl es bei Füll-Unfälle Gerichtsbeschlüsse gab (Ventil => Versicherungsfall; Kompressor => strafrechtliche Verurteilung) und ich jedes Jahr am FTU Vortragsabend die neusten Bilder zeige, gibt es hier Leute die meinen die Nitrox Norm SN EN 13949/144-3 und folgende seien nicht zu beachten, teuer, erhöhen die Sicherheit nicht usw.
Für mich unverständlich wie «teilweise» hier argumentiert wird ???
OK die meisten hier kennen wenig/keine Fälle. 😉Am besten wechselst du deine Füllanschlüsse auf M26x2 (wenn nicht schon passiert) und verkaufst auch keine Adapter M26x2 auf G5/8.
Grüsse
Walter Ciscato15. Januar 2008 um 8:20 Uhr #57564
OctopusTaucherDie Normen sind zwar ein privates Regelwerk in der Schweiz sind sie aber gestützt auf den Artikel 4a des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 (geändert am 18. Juni 1993) über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (SR 819.1) und somit im Gesetz verankert.
@ Walter
Spannend, wie Du ganz verbissen für etwas kämpfst und immer wieder das gleiche schreibst. 😀
Hast Du das Gefühl, dass es eher geglaubt / befolgt wird, wenn Du es wiederholst? ::)
Oder denkst Du, dass wir Dein fundiertes Fachwissen aus allen relevanten Gebieten anzweifeln und willst es hier wiederholt präsentieren, damit wir nicht vergessen, was Du alles weisst? 😉15. Januar 2008 um 8:29 Uhr #57565
Walter CiscatoTaucher@Octopus
Ja, denn steter Tropfen höhlt den Stein… 😉3. Februar 2008 um 23:05 Uhr #57566Anonym
Inaktivhoi zäme
Also ich finde das ja schon fast zum lachen…
Walter, du bist einfach nur ein schnörri… so sagt man bei uns zu solchen leuten wie dir.. Am besten packst du deinen Gesetze-Kram wieder ein und schickst ihn nach Kuala Lumpur.. Hier sollte es ums Tauchen und nicht um irgendwelche Bundesgesetze-Artikel gehen!
Grüsse, Markus
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