Gute Neuigkeiten, fuer die unter uns, die mit der Ausbildung zum TL liebaeugeln: Künftig soll ein Steuerabzug auch dann möglich sein, wenn die Aus- oder Weiterbildung nicht mit dem aktuellen Beruf zusammenhängt. Demnach könnte nach der neuen Regelung ein Bäcker die Kosten für seine Ausbildung zum Tauchlehrer abziehen, da er als Tauchlehrer theoretisch in der Lage wäre, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. (siehe http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Jegliche-Weiterbildung-von-den-Steuern-abziehen/story/10379704)
??????????? das muss man IMMER als Weiterbildung von den Steuern abziehen! ::) ::) ::) ::) ::) Das schlimmste ist, wenn sie Dir auf dem Steueramt den Abzug streichen…. aber geil wenn die Steuerjungs und -mädels das einfach akzeptieren……. ;D ;D ;D ;D ;D
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