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21. August 2014 um 12:47 Uhr #55933
Anonym
InaktivHallo Freunde der Tiefsee
Nervt euch die Flaschenprüfung in der Schweiz auch, dass jedesmal die erfolgte Prüfung wieder neu Eingeschlagen wird und die alten Prüfdaten ausgeschliffen?
Nicht genug, dass nach der Rückgabe der Flasche die Stelle regelmässig zu rosten beginnt, sondern vielfach ist das Prüfdatum nach ein paar Tauchgängen bspw. im Mittelmeer auch nicht mehr zu entziffern.
Da haben es unsere nördlichen Nachbarn einfacher mit der aufgeklebten Plakette der Prüfstelle (TüV). Anscheinend hat sich das bei denen bewährt und obendrein ist das sicher auch kostengünstiger als wenn man die Prüfung wie anno domini einschlägt.
Wenn hier genug Echo zusammenkommt, würde ich mal einen Vorstoss z.hd. SUSV wagen mit der Bitte bei der Eidg. Prüfanstalt vorstellig zu werden.
a Gruess
Fredy21. August 2014 um 13:29 Uhr #73190Anonym
InaktivNervt euch die Flaschenprüfung in der Schweiz auch, dass jedesmal die erfolgte Prüfung wieder neu Eingeschlagen wird und die alten Prüfdaten ausgeschliffen?
Ein Grund weswegen ich meine Flaschen hier niemals tüv'en/empa'en lassen würde.
Da haben es unsere nördlichen Nachbarn einfacher mit der aufgeklebten Plakette der Prüfstelle (TüV). Anscheinend hat sich das bei denen bewährt und obendrein ist das sicher auch kostengünstiger als wenn man die Prüfung wie anno domini einschlägt.
Ergänzende Korrektur: In Deutschland ist die Kennzeichnung nicht gesetzlich geregelt, sondern erfolgt freiwillig und es gibt verschieden gute Aufkleberlösungen. D.h. aber auch… man kann «gültig getüvte Flaschen» ohne Stempel/Plakette haben; das Mitführen des Prüfberichts (eine DIN A4 Seite) ist dann aber sinnvoll um allfällige Diskussionen zu ersparen.
Nach sieben Jahren Leben in der Schweiz bin ich mir allerdings nicht sicher ob die Schweizer mit sooo viel Regelfreiheit/-vielfalt klarkämen. ;D
Weiterführende Informationen: Prüfungen, Fristen & Kennzeichnung
Wenn hier genug Echo zusammenkommt, würde ich mal einen Vorstoss z.hd. SUSV wagen mit der Bitte bei der Eidg. Prüfanstalt vorstellig zu werden.
Viel Glück und gutes Gelingen!
22. August 2014 um 19:27 Uhr #73191Anonym
InaktivJa das nerft wirklich, und dann entweder rostet das Ding oder der Händler versucht dann wenigstens noch wieder Farbe ran zu bringen aber nicht im gleichen Farbton…. TÜV-Kleber würde wohl auch genügen, wobei es eine Traumvorstellung sein dürfte dass dies einen Einfluss auf die Prüfgebühren hat.
24. August 2014 um 11:36 Uhr #73192Anonym
InaktivNervt euch die Flaschenprüfung in der Schweiz auch, dass jedesmal die erfolgte Prüfung wieder neu Eingeschlagen wird und die alten Prüfdaten ausgeschliffen?
Hallo Gemeinde
Wenn ich meine unzähligen Flaschen im Keller betrachte, haben diese mehr Kratzer und Kerben vom Transport und Tauchen als das bisschen Datumseinschlagen und Schleifen beim Prüfen.
Das Einschlagen ist meines Erachtens sicherer als ein Kleber, den kann man einfacher manipulieren und dann geht es an die Sicherheit!
Grüsse aus dem Seeland
Christian
24. August 2014 um 14:02 Uhr #73193Anonym
InaktivIch möchte bei der EMPA klären, ob Flaschen mit TÜV-Aufkleber auch in der Schweiz «gültig / anerkannt» sind. Werde hier informieren, sobald ich das telefonisch klären konnte…
25. August 2014 um 14:59 Uhr #73194Anonym
InaktivErste Rückmeldung der EMPA (via E-Mail): Die Überprüfung von Druck- oder Tauchflaschen wird nicht durch die Empa ausgeführt. Bitte wenden Sie sich dafür an den SVTI (www.svti.ch)
Ich werde also versuchen hier an die gewünschte Information zu gelangen…
27. August 2014 um 6:31 Uhr #73195
PömäTaucherHi zusammen,
Also mich befremdet die Diskussion hier ein wenig… Das Hobby Tauchen ist ja eh schon nicht ganz das günstigste und der ein oder andere hier schafft sich regelmässig neues Equipment an. Aber die Prüfung, welche alle fünf Jahre gemacht werden muss, ist dann zu teuer… ???
Und was die Optik der Flaschen angeht, kann ich mich nur Drive anschliessen. Auch meine Flasche bekommt vom Transport und vom Tauchen die ein oder andere Schramme ab. Da kommt's auf das Einschlagen des Prüfdatums auch nicht mehr an. Wir sollen ja tauchen gehen und nicht für einen UW-Katalog in Vollmontur mit angeschnallter Flasche posieren.
Just my 5 cent's…
27. August 2014 um 13:54 Uhr #73196Anonym
Inaktivmir geht es nicht in erster linie um den preis der prüfung. eher vielleicht um die kosten welche die prägung verursacht resp. die probleme die dadurch verursacht werden.
allgemein gilt ja gemäss svti:
Diese sind gemäss Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) alle 5 Jahre einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen. Dazwischen, im Abstand von 2,5 Jahren zur wiederkehrenden Prüfung, ist eine Sichtprüfung durchzuführen.
d.h. alle 2.5 jahre wird ausgeschliffen und neu geprägt (insofern man das auch tut 😉 ).
heute werden aber auch alu-flaschen mit oxidierter oberfläche (sog. dirty beasts) oder termisch verzinkte stahlflaschen verkauft. im übrigen sind stahlflaschen ohnehin meistens unter der lackierung verzinkt. durch das ausschleifen wird diese schicht natürlich zerstört.
dass bei einer lackierten flasche kerben und schrammen entstehen versteht sich von selbst (auch meine ;-), normalerweise wird dadurch die zinkschicht nicht beschädigt und der galvanische rostschutz bleibt dadurch bestehen – desshalb auch i.d.R. kein rostbefall.
ich denke auch, dass ein geeigneter kleber die gültigkeit der prüfung besser erkennen lässt (wer kann denn bspw. die prägung unter einem flaschennetz erkennen, ohne dass zuerst das flaschennetz entfernt wird – mit einem farbigen jährlich ändernden kleber = kein problem)
übrigens werden unter genau derselben verordung in deutschland, die auch hierzulande gültigkeit hat, die flaschen mit einem tüv-kleber versehen und auch die allgemein gültigen gefahrgutkleber werden geklebt und tangieren anscheinend keine sicherheitsbedenken. zudem verfügen die flaschen über eine geprägte serienummer wodurch sie gepaart mit der herstellerbezeichnung eindeutig identifizierbar sind. dadurch kann mit der schriftlichen prüfbescheinigung auch ohne kleber eine gültige prüfung nachgewiesen werden – was die obigen sicherheitsbedenken sicher relativiert.
gruss
fredy27. August 2014 um 13:56 Uhr #73197Anonym
Inaktivähm vielleicht stehe ich nun neben den Schuhen, aber wer redet hier von 5 Jahren? Nach den ersten 2.5 Jahren Sichtprüfung, nach weiteren 2,5 Jahren Druckprüfung, dann wieder nach 2.5 Sicht usw. nix mit 5 Jahren oder bin ich da falsch resp. hat mir ein Tauchgeschäft quatsch angegeben?
Gruss
Longbow
27. August 2014 um 19:02 Uhr #73198Anonym
InaktivJemand will wohl dein Geld ??? ??? ???
27. August 2014 um 19:24 Uhr #73199Anonym
InaktivAlso, hier nochmals für alle die das Gefühl haben es besser zu wissen (Danke an TCAQUARUS für den Link): 😛
http://www.tcaquarius.ch/tauchen/svti_info_tauchflaschen.pdf
Somit steht das klar was mir der Tauchladen auch gesagt hat. Alle 5 Jahre Druckprüfung, dazwischen alle 2.5 Jahre Druckprüfung.
Gruss
Longbow
27. August 2014 um 22:51 Uhr #73200Anonym
InaktivFrüher musste sogar alle 2 Jahre eine Druckprüfung gemacht werden. Das Prüfintervall wurde im Rahmen der EU Harmonisierung auf 2.5 Jahre verlängert, wobei nur noch alle 5 Jahre eine Druckprüfung, dazwischen nur noch eine Sichtprüfung fällig ist. Beides wird aber von einer offiziellen Prüfstelle gemacht und in der CH per Hammer und Stempel in die Flasche eingeschlagen.
28. August 2014 um 5:29 Uhr #73201Anonym
Inaktivübrigens werden unter genau derselben verordung in deutschland, die auch hierzulande gültigkeit hat
Genau das versuche ich bei den entsprechenden Stellen abzuklären, allerdings bekommt man keine wirkliche Antwort. Hast du was schriftliches, dass TÜV-geprüfte Flaschen hierzulande genau so «gültig» sind wie die anderen Flaschen und könntest das veröffentlichen?
28. August 2014 um 5:55 Uhr #73202Anonym
InaktivSoweit ich weis führt Swiss TS Druckprüfungen von TüV geprüften Flaschen in der CH nach TüV Normen durch die in der CH zulässig sind. Vorraussetzung ist dass es sich um eine Flasche handelt die bereits eine CE Zulassung hat (d.h. bei Flaschen aus vor CE Zeiten nicht möglich). Evt. dort mal fragen wie sie es mit Klebern, Gültigkeit u.s.w. handhaben.
28. August 2014 um 6:38 Uhr #73203
scubatinooTaucher28. August 2014 um 12:39 Uhr #73204Anonym
InaktivEs ist wirklich unglaublich – mein Frage betreffend der Gültigkeit von Pressluftflaschen mit TÜV (Kennzeichnung mittels Klebeetikette) in der Schweiz kann mir keine der Stellen beantworten, weder die EMPA, SVTI noch Swiss TS.
Ich werde versuchen das über meine Unfallversicherung (SUVA) abzuklären. Bei einem Unfall müsste die Versicherung bezahlen respektive wäre diejenige Stelle, welche mir das auch „ankreiden“ könnte.
Mein Fazit ist, dass es auf jeden Fall nicht im Interesse der Organisationen ist zu bestätigen, dass hierzulande TÜV-geprüfte Flaschen (mit CE-Kennzeichnung natürlich) dieselbe Gültigkeit haben, weil die damit ihre Brötchen verdienen. Auf Grund der bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU gehe ich ganz schwer davon aus, dass der TÜV hierzulande genauso Gültigkeit hat.
28. August 2014 um 14:41 Uhr #73205
scubatinooTaucherMein Fazit ist, dass es auf jeden Fall nicht im Interesse der Organisationen ist zu bestätigen, dass hierzulande TÜV-geprüfte Flaschen (mit CE-Kennzeichnung natürlich) dieselbe Gültigkeit haben, weil die damit ihre Brötchen verdienen. Auf Grund der bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU gehe ich ganz schwer davon aus, dass der TÜV hierzulande genauso Gültigkeit hat.
Vielleicht beantwortet das deine CE-Frage:
http://www.ts-maennedorf.ch/PDF-/SwissTS-Flaschenpruefung.pdf
Seiten 4 und 5.30. August 2014 um 8:51 Uhr #73206Anonym
InaktivHallo PasSol,
leider habe ich das E-Mail nicht mehr. Aber das SVTI hat mir geschrieben das CE sicherlich gültig ist auch in der CH. Dementsprechend siehe auch SCUBATINOO's Dokument. Und CE Flaschen kannst du auch ganz normal Prüfen lassen, dies würde nicht gehen wen das CE Prüfzeichen nicht anerkannt wäre.
Gruess
1. September 2014 um 15:17 Uhr #73207
IrenscheTaucherHallo Pascal
Eventuell ist eine Abklärung bei der Tauchversicherung auch antwortbringend? (Unter welchen Umständen die abgelaufene Flasche relevant sein könnte). Die haben da evtl. eine klare Vorstellung. DAN hat damit sicher Erfahrung – oder eben nicht 😉1. September 2014 um 15:59 Uhr #73208
scubatinooTaucherZu dem Thema mal eine andere Frage:
Wie verbindlich ist überhaupt eine Sichtprüfung?
Abgesehen davon dass bei einer nigelnagelneuen Tauchflasche nach 2,5 Jahren erste Beschädigungen willentlich mit dem Stempel zugefügt werden, sehe ich in einer «amtlichen» Sichtprüfung keinerlei Vorteile. Aufschrauben, reinschauen und feststellen dass die Flasche in tiptopem Zustand ist, kann ein vernünftiger Tauchshop ja auch…
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