Tauchverbot Altreu ??

SWISS DIVERS Foren Schweizer Gewässer Tauchverbot Altreu ??

  • Dieses Thema ist leer.
Ansicht von 9 Beiträgen – 1 bis 9 (von insgesamt 9)
  • Autor
    Beiträge
  • #55781
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo Zusammen,

    Im Gästebuch des TCA Aarau lese ich in letzter Zeit solche diffuse Einträge betreffend eines Tauchverbotes. Was ist hier dran oder hat es auf sich. Weiss da jemand Bescheid ?

    Siehe Link:http://www.tcaarau.ch/newtca/index.php?option=com_easygb&view=front&Itemid=77

    Gruss und Danke
    Thomas

    #72579
    geissae
    Taucher

    Moin

    Auf der Aare gilt 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche ein Tauchverbot, da es sich um eine Schifffahrtslinie handelt.
    Das Tauchen wurde bisher geduldet solange die Taucher sich an gewisse Regeln hielten (ausserhalb der Fahrpläne tauchen, keine Flagge setzen usw).

    Ende Frühling dieses Jahres wurden dann zwei Taucher von der Polizei Solothurn angezeigt. Der Eine bezahlte schlussendlich 1500.- Busse.

    Was genau der Auslösser war und wer aus welchem Grund die Polizei alarmierte weis ich nicht.

    Wahrscheinlich haben es ein paar Herren und Damen mit ihrem Verhalten auf die Spitze getrieben resp. sich nicht an die Regeln gehalten.

    Das einte führte dann wohl zum andern….. Verärgerte Bootsbesitzer, Angler, Anwohner, keine Ahnung.

    Auf jeden Fall ist es momentan nicht anzuraten im Kanton Solothurn in die Aare zu steigen (mit Tauchgerät). Die Berner sind meines Wissens (noch) kulanter.

    Ich persönlich möchte es nicht herausfordern.

    Gruess Simu

    Wasser ist entweder warm oder fest.

    ***Save gas, dive CCR***

    #72580
    Anonym
    Inaktiv
    #72581
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo Zusammen
    Zurzeit scheint es so zu sein das im Gästebuch des TCAarau leider unmoderierte Einträge zu finden sind. Dies führ zu einer Diskussion deren rechtliche Situation eigentlich seit Jahren klar ist.

    Zu den Fakten:
    1. Seit dem Wechsel an der Spitze der Schifffahrtspolizei des Kantons Solothurn ist eine straffere Auslegung des Gesetzes das seit Jahren in der ganzen Schweiz gilt angesagt.

    2. Der Tauchklub Solothurn bemüht sich seit Anfang Jahr um eine konstruktive Diskussion mit der Polizei, den Gemeinden, dem BAFU und dem SUSV für eine Entschärfung der Situation.

    3. 2 Taucher wurden nach dem Tauchen durch Solothurn angezeigt und mit einer Busse via Gerichtbescheid belegt. (Da es nicht unter das Ortnungsbussenreglement fällt) Ob das alles in allem Fr. 1‘500.— gekostet hat, entzieht sich meiner Kenntnissen. Bezüglich Strafverfolgung von Taucher in Altreu gibt es derzeit keine Informationen.

    4. Jeder der in Altreu taucht machte dies bis heute und bis auf weiteres auch in Zukunft, auf eigene Verantwortung und ohne rechtliche Grundlage!

    5. Von Einträgen über die Sichtweiten im Kanton Solothurn ist bis auf weiteres abzusehen!

    6. Von Einzelaktionen und seien sie noch so gut gemeint, ist bitte abzusehen. Bereits Einträge in ein Gästebuch oder in dieses Forum können die Verhandlungsbasis mit den Öffentlichen Institutionen massiv negativ beeinträchtigen.

    7. In der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern steht:

    Es ist verboten, unbefugt an Schiffe in Fahrt heranzuschwimmen, sich daran festzuhalten oder sich ihnen zu nähern.

    Sporttauchen ist verboten:

    a.    auf den Fahrstrassen der Kursschiffe;
    b.    in engem Fahrwasser;
    c.    bei Hafeneinfahrten;
    d.    in der Nähe von behördlich zugelassenen Liegeplätzen;
    e.    im Umkreis von 100 m um behördlich bewilligte Landungsstellen der Kursschiffe.

    1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. Mai 2007, in Kraft seit 1. Dez. 2007
    (AS 2007 2275).

    Die Quelle ist zu finden unter:
    http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19780252/index.html

    Also nochmals für die die es bis hierhin nicht verstanden haben:

    Die Situation hat sich nicht geändert.
    Man darf in der Aare nicht tauchen!

    Besten Dank für die Kenntnisnahme

    Freundliche Grüsse und Gut Luft

    Stefan Koch

    SUSV
    KomKom

    09.10.2013/Nachtrag
    Der TC Aarau scheint sich nun wieder um ihr Gästebuch zu kümmern. Besten Dank.

    #72582
    scubatinoo
    Taucher

    Hai

    Man darf in der Aare nicht tauchen!

    Echt jetzt?!? Ich dachte das gilt nur während der Zeit wo die Kursschiffe fahren! Und nicht zwischen Ende Oktober und irgendwann im Frühling…

    #72583
    Anonym
    Inaktiv

    Danke scubatinoo für Deine gute Frage.

    Ich möchte diese mit einer Gegenfrage beantworten.
    In welcher Verordnung, Bunds- oder Kantonsgesetzes seht das die Bundesverordnung Absatz 77

    „das gilt nur während der Zeit wo die Kursschiffe fahren. Und nicht zwischen Ende Oktober und irgendwann im Frühling“

    gelte? Nach heutigen Wissensstand kenne ich keine solchen Artikel.

    Was Du hier wahrscheinlich ansprichst ist Gewohnheitsrecht.

    Also: Was ist hier an der Aare im schönen Kanton Solothurn passiert? Wir Taucher haben uns über die Jahre das Gewohnheitsrecht sozusagen angetaucht in der Aare in Altreu unserem Hobby zu frönen. Wenden wir unser Blick mal kurz in Wikipedia wo der Begriff Gewohnheitsrecht recht treffen formuliert ist:

    Das Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind. Das Gewohnheitsrecht ist im Allgemeinen gleichberechtigt mit Gesetzen

    Was heisst das nun:
    Wir Taucher haben uns das Gewohnheitsrecht erarbeitet, aber der Polizist aus Solothurn macht nichts anderes als geschriebenes Gesetzt umzusetzen. Ist ja auch sein Job. Das heisst also, dass wir hier jetzt eine Diskrepanz zwischen Gewohnheitsrecht und einer Verordnung des Bundes haben. Wir Taucher können uns also hier noch solange drehen und wenden wie wir wollen, wenn wir mit den Behörden nicht an einen Tisch sitzen und sachlich argumentieren, werden wir nie zu einer Lösung kommen. Deshalb ist nun der TC Solothurn und der SUSV (Schweizer Unterwasser-Sport-Verband) daran hier mit den Behörden eine Lösung zu suchen.
    Dass solche Lösungen möglich sind, zeigen bereits andere Tauchplätze in der Schweiz.

    Also: Es ist was im Tun. Habt Geduld. Sobald hier eine Lösung gefunden ist, wird diese hier publiziert.

    #72584
    scubatinoo
    Taucher

    Hoihoi

    Ich möchte diese mit einer Gegenfrage beantworten.
    In welcher Verordnung, Bunds- oder Kantonsgesetzes seht das die Bundesverordnung Absatz 77 … gelte? Nach heutigen Wissensstand kenne ich keine solchen Artikel.

    Natürlich steht das so nirgends geschrieben. Das ist meine eigene Interpretation. Ein Kursschiff ist nunmal ein träges Vehikel und ich kann durchaus verstehen, dass es als Kapitän ganz schön unangenehm ist wenn man auf dem Fahrweg oder rund um die Landungstelle Luftblasen aufsteigen sieht… Mit kleinen Motorbooten ist es aber durchaus möglich, «Vollbremsungen» oder Kursänderungen durchzuführen. Darum bin ich der Meinung, dass bei nachweislich eingestelltem Kursschiffverkehr die meisten Punkte des Artikels «bedeutungslos» sind. Und da in den Wintermonaten auch der private Schiffsverkehr zu erliegen kommt hoffe ich, dass es auch in Solothurn Menschen gibt, die noch einen gesunden Menschenverstand habe 🙂 Ich jedenfalls kenne einen Solothurner Polizisten, der ist «total zwäg»! Darum besteht sicher Hoffnung auf eine gute Lösung! Zumal das Saison-Ende des Schifffahrtsbetrieb ja schon bald bevorsteht…

    #72585
    Anonym
    Inaktiv

    Hmm.. ja die Polizisten in Solothurn sind sicher Menschen wie Du und ich und «total zwäg». Da besteht kein Zweifel.  😉

    Die Angelegenheit im Kanton Solothurn wird sich klären.

    Auf der HP des SUSV (Schweizer Unterwasser-Sport-Verband) ist in der Zwischenzeit eine entsprechende Info zu finden:

    http://www.susv.ch/de/tauchen/taucheinschraenkungen/aare-kanton-solothurn

    Gruss und gut Luft

    Stefan

    #72586
    Anonym
    Inaktiv

    Hoihoi
    … Mit kleinen Motorbooten ist es aber durchaus möglich, «Vollbremsungen» oder Kursänderungen durchzuführen. Darum bin ich der Meinung, dass bei nachweislich eingestelltem Kursschiffverkehr die meisten Punkte des Artikels «bedeutungslos» sind…..

    Hallo Scubatinoo

    Du kannst das sicher ausprobieren, aber..

    In der Binnenschiffahrtsverordnung des Bundes steht geschrieben:
    http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19780252/index.html#a77

    Art. 771Baden und Tauchen

    1 Ausserhalb behördlich bewilligter und als solche gekennzeichneter Wasserflächen ist das Baden im Umkreis von 100 m um Hafeneinfahrten und Landestellen der Fahrgastschiffe verboten. Dies gilt auch für sonstige Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt beeinträchtigt wird.

    2 Es ist verboten, unbefugt an Schiffe in Fahrt heranzuschwimmen, sich daran festzuhalten oder sich ihnen zu nähern.

    3 Sporttauchen ist verboten:
    a.auf den Fahrstrassen der Kursschiffe
    b.in engem Fahrwasser
    c.bei Hafeneinfahrten
    d.in der Nähe von behördlich zugelassenen Liegeplätzen
    e.im Umkreis von 100 m um behördlich bewilligte Landungsstellen der Kursschiffe.

    Es werden nicht Jahreszeiten oder Tageszeiten definiert sonder die Fahrstrasse von Kursschiffen und Liegeplätze generell. Somit sind die Tauchgänge juristisch in der Aare nicht gestattet.
    Enges Fahrgewässer, Fahrstrtasse von Kursschifen und die Tauchgänge führen immer wieder an behördlich zugelassenen Liegeplätzen vorbei (Altreu und Solothurn)

    Da wiederholtes Tauchen an diesen Plätzen die Stimmung nur negativ anheizt, sollte man auf die Resultate der Verhandlungen zwischen SUSV und Kanton warten und dort nicht mehr tauchen gehen.

    Christian

Ansicht von 9 Beiträgen – 1 bis 9 (von insgesamt 9)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.