Hallo
Bei der Parkverordnung ist keine Rede von einer zeitlichen Beschränkung, es gilt also: Parkieren ist nur auf dem Kiesplatz gestattet, das Parkieren entlang der Mauer ist verboten
(Originaltext aus der Mitteilung der Gemeinde Boudry: «Le parcage n'est autorisé que sur le parking en chaille. Le stationnement le long du mur menant à la plage est interdit.»)
Nun hat der SUSV mitgeteilt, dass er gegen das Tauchverbot eine Beschwerde eingereicht hat. «Die Einreichung dieser Beschwerde hat aufschiebende Wirkung der in Frage stehenden Verordnung. Bis zum eventuell
gegenteiligen Entscheid der Beschwerdeinstanz des Kantons Neuenburg kann am Strand der Gemeinde Boudry weiterhin getaucht werden.» (Quelle: SUSV-Webseite)
Aber der SUSV bittet auch die Taucher um Rücksichtnahme: «Trotzdem, der Vorstand des SUSV bittet die gesamte Tauchergemeinde, während den Sommermonaten eher Tauchplätz
etwas abseits von Badenden zu nutzen. Dies mit dem Ziel, ein positives Bild vom Tauchen und dem SUSV abzugeben.»