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Schlagwörter: Aquamed, DAN, DCS, Krankheit, Paraplegiker, Rechtssprechung, Rehabilitation, SUSV, Tauchunfall, Unfallversicherung, Versicheurng
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stefan aktualisiert.
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12. Februar 2019 um 11:15 Uhr #103041
VooDust
TaucherKennt jemand den aktuellen Stand, ob Schäden durch eine DCI als Unfall oder Krankheit behandelt werden?
Das Netz liefert mir widersprüchliche Aussagen. Aber da heutzutage bloss 10% der Renten aufgrund Unfall geleistet werden, überrascht es mich nicht, wenn die Rechtssprechung eine DCS ebenfalls als Krankheit behandeln würde.
http://www.swiss-cave-diving.ch/News/archiv/deko-unfall2.html
https://taucher.net/forum-suva_als_tauchversicherung__-ioz81768
Konkret beschäftige ich mich mit dem Beitritt in den Gönner-Verein der Paraplegiker Stiftung. Allerdings sprechen sie dort ebenfalls explizit von Unfall – nicht Krankheit. (Aber: KVG und UVG spielen bei den Paraplegikern keine Rolle, da es sich um einen Verein handelt, in dem ein Gremium über alle Leistungen entscheidet).
Meine Unfallversicherung schliesst Wagnis und Grobfahrlässigkeit über eine Zusatzversicherung ein. Ausserdem habe ich eine DAN-Mitgliedschaft.
Insofern fühle ich mich ausreichend gegen Unfall versichert – Allerdings fallen meine Leistungen aus der 2. Säule im Krankheitsfall bedeutend geringer aus. Und genau das ist der Punkt. Unfall oder Krankheit?
12. Februar 2019 um 17:47 Uhr #103046tho.mei
AdministratorHallo VooDust
Ich bin kein Jurist und deshalb nur wiedergeben, wie ich es bisher verstanden habe.
Kennt jemand den aktuellen Stand, ob Schäden durch eine DCI als Unfall oder Krankheit behandelt werden? Das Netz liefert mir widersprüchliche Aussagen, aber da heutzutage bloss 10% der Renten aufgrund Unfall geleistet werden, dann überrascht es mich nicht, wenn die Rechtssprechung eine DCS ebenfalls als Krankheit behandeln würde.
http://www.swiss-cave-diving.ch/News/archiv/deko-unfall2.html
https://taucher.net/forum-suva_als_tauchversicherung__-ioz81768
Ja, diese Angaben sind wirklich etwas widersprüchlich.
Die Diskussion auf T.net ist leider so eine Sache… da weiss man nie wirklich, wem man glauben soll oder wer einfach nicht auf den Neusten stand ist?
Ich habe im Kopf, dass die normale KK die Behandlung/Rehabilitation einer DCS zahlen muss solange man nicht über 40m taucht. Für tiefer denkt einem DAN, Aquamed oder die Versicherung des SUSV.
Aber die Bergungs- und Rettungskosten gehen meines Wissens bei einem Tauchunfall zu Lasten der Unfallversicherung…
Ich bin allerdings nicht ganz sicher ob das so noch stimmt?
Konkret beschäftige ich mich mit dem Beitritt in den Gönner-Verein der Paraplegiker Stiftung. Allerdings sprechen sie dort ebenfalls explizit von Unfall – nicht Krankheit. (Aber: KVG und UVG spielen bei den Paraplegikern keine Rolle, da es sich um einen Verein handelt, in dem ein Gremium über alle Leistungen entscheidet). Meine Unfallversicherung schliesst Wagnis und Grobfahrlässigkeit über eine Zusatzversicherung ein. Ausserdem habe ich eine DAN-Mitgliedschaft.
Es scheint mir, dass du mit KK, einer Unfallversicherung die Wagnis und Grobfahrlässigkeit einschliesst, sowie der DAN mehr als ausreichend geschützt bist. Wenn nicht sogar schon überversichert?
Ich selbst bin Mitglied bei der Paraplegiker-Stiftung, aber nicht weil ich Angst hätte zu wenig versichert zu sein, sondern weil ich einen Bruder habe, der Querschnittgelähmt ist und ich deshalb die Arbeit der Paraplegiker-Stiftung unterstützen möchte.
Insofern fühle ich mich ausreichend gegen Unfall versichert – Allerdings fallen meine Leistungen aus der 2. Säule im Krankheitsfall bedeutend geringer aus. Und genau das ist der Punkt. Unfall oder Krankheit?
Bei Invalidität, springt nach der Rehabilitation so oder so die IV ein. Die Frage ist nur, ob du zuständlich noch Leistungen der PK bekommst?
Thomas from New Zealnd
12. Februar 2019 um 21:49 Uhr #103047VooDust
TaucherGenau, es ist nicht so einfach im Versicherungsdschungel. Man muss unterscheiden zwischen Rettungseinsatz, Heilungskosten und Taggeld-Leistungen / Renten.
Viele wissen nicht, dass die Heilungskosten praktisch immer gedeckt sind, auch im Wagnis. Regress nimmt die Versicherung erst bei Taggeldern und Renten. Aber auch da nur bis max. 50%! Darüber hinaus gilt das meist nur für 2 Jahre, danach übernimmt sowieso die IV.
Das soll keine Werbung für kopfloses (haha) Verhalten sein. Aber wichtig zu wissen, dass man in der Grundversicherung schon sehr gut dabei ist. Wenn bloss die ewige Unterscheidung zwischen Krankheit oder Unfall nicht wäre.
Mein Eingangsposting mag einen falschen Eindruck vermittelt haben, aber ich selbst bin nicht wirklich Fan von Versicherungen.
Mir macht es nichts aus, wenn ich unter einer Kartonschachtel leben müsste oder gleich ganz drauf gehe. Seit unserer Familiengründung keimt in mir allerdings das Bedürfnis, für alle so gut wie möglich zu sorgen, allen zukünftigen Rückschlägen zum trotz.
Danke für deine Infos. Um auf deine Frage zurückzukommen: Ja, neben der IV zahlt die berufliche Vorsorge in meinem Fall ebenfalls Renten aus.
12. Februar 2019 um 22:15 Uhr #103051VooDust
TaucherBei Unfall ist der Rega Heli zu 100% gedeckt, bei Krankheit bloss 50%.
Solange das Bundesgericht DCI als Krankheit einstuft, bedeutet dies doch dass die Rega Gönnerschaft für den Taucher wichtiger wäre als für den Skifahrer.
Jetzt wird’s abgefahren: Im Umkehrschluss müsste das bedeuten, bei Krankheit ist ein Wagnis unmöglich? Sonst wären alle Raucher ja arm dran. Grünes Licht also für 100m Drop Dives im Zürichsee? (ist nicht ernst gemeint).
15. Februar 2019 um 17:06 Uhr #103060Devin
TaucherWie kommt das Bundesgericht eigentlich dazu DCI, nach einem Unfall, als Krankheit zu klassifizieren? Irgendwie erschliesst sich mir das als Nicht-Jurist nicht ganz.
LG
Devin15. Februar 2019 um 22:17 Uhr #103067VooDust
TaucherWie kommt das Bundesgericht eigentlich dazu DCI, nach einem Unfall, als Krankheit zu klassifizieren? Irgendwie erschliesst sich mir das als Nicht-Jurist nicht ganz.
«Aufgrund jahrzehntelanger Rechtsprechung gilt als Unfall im Rechtssinne «die plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper». Nach Meinung der Luzerner Bundesrichter liegt beim umschriebenen Tauchereignis kein ungewöhnlicher äusserer Faktor vor.Der Taucher habe einen routinemässigen Tauchgang unternommen und sich dabei normal verhalten. «Das Einzige, was von aussen auf ihn eingewirkt und die nachfolgende Lähmung verursacht haben kann, ist der sich verändernde Druck des Wassers. Dieser wurde aber nicht durch irgendetwas „Programmwidriges“ von ausserhalb beeinflusst», heisst es wörtlich im Urteil aus Luzern. Und weiter: «Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Druckveränderungen, welchen der Versicherte beim gesamten Tauchgang ausgesetzt war, sich im üblichen Rahmen hielten.» Daraus schliesst das Eidgenössische Versicherungsgericht, dass kein Unfall vorlag und deshalb nicht die Unfallversicherung, sondern die Krankenkasse für die Kosten des Tauchunglücks aufzukommen hat.»Ist allerdings aus 2004.
16. Februar 2019 um 13:10 Uhr #103071Devin
Taucher«Das Einzige, was von aussen auf ihn eingewirkt und die nachfolgende Lähmung verursacht haben kann, ist der sich verändernde Druck des Wassers. Dieser wurde aber nicht durch irgendetwas „Programmwidriges“ von ausserhalb beeinflusst», heisst es wörtlich im Urteil aus Luzern. Und weiter: «Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Druckveränderungen, welchen der Versicherte beim gesamten Tauchgang ausgesetzt war, sich im üblichen Rahmen hielten.»Ach so, wenn einer unter Missachtung aller Deco-Regeln taucht, ist dies «nichts Programmwidriges»? Einfach so entsteht ja kein DCS/DCI. Das Prinzip von Ursache und Wirkung ist doch nicht aufgehoben? Das grenzt für mich an eine Verdrehung der Tatsachen. Da muss eine Versicherung aber schon einen ganz ausgeschlafenen Anwalt haben, damit die Richter so etwas glauben?
Da steh’ ich nun, ich armer Tor, und bin so dumm als wie zuvor! 🙂
Gibt es keine anderen realistischere Urteile, als diese eine?
LG
Devin16. Februar 2019 um 15:18 Uhr #103074VooDust
TaucherDu kannst die Treppe runterstürzen und es wird u.U. als Krankheit ausgelegt. Kein Scherz! Da muss man echt höllisch aufpassen, wie man den Unfallhergang beschreibt. Also ohne Anwalt fast nicht zu schaffen.
18. Februar 2019 um 12:16 Uhr #103078joebar
TaucherInteressant vielleicht auch im Nereus 6-2018 den Artikel auf Seite 16
18. Februar 2019 um 13:51 Uhr #103079scubatinoo
TaucherDer SUSV schreibt:
Sporttauchversicherung – gut zu wissenImmer wieder gibt es Unsicherheiten zur Sporttauchversicherung des SUSV. Es ist aber sehr wichtig, dass die versicherten Mitglieder genau Bescheid wissen, was die Versicherung beinhaltet und wie sie funktioniert, damit im Schadenfall richtig reagiert werden kann.
Hier nun einige Erklärungen – siehe:
https://www.susv.ch/sites/default/files/documents/field_global_dateien/2018/12/14/gut_zu_wissen.pdf
Wir empfehlen unseren Mitgliedern die Sporttaucherversicherung des SUSV. Unser Verein (tcjr.ch) ist Clubmitglied – dadurch erhalten unsere Mitglieder die SUSV-Mitgliedschaft sogar vergünstigt. Empfehlung darum: Schweizer Lösung für Schweizer Taucher.
18. Februar 2019 um 14:50 Uhr #103081Devin
TaucherDu kannst die Treppe runterstürzen und es wird u.U. als Krankheit ausgelegt. Kein Scherz! Da muss man echt höllisch aufpassen, wie man den Unfallhergang beschreibt. Also ohne Anwalt fast nicht zu schaffen.
Da fragt man sich, was diese Juristen so rauchen. 😉
Interessant vielleicht auch im Nereus 6-2018 den Artikel auf Seite 16
Der SUSV schreibt:
Sporttauchversicherung – gut zu wissenImmer wieder gibt es Unsicherheiten zur Sporttauchversicherung des SUSV. Es ist aber sehr wichtig, dass die versicherten Mitglieder genau Bescheid wissen, was die Versicherung beinhaltet und wie sie funktioniert, damit im Schadenfall richtig reagiert werden kann.
Hier nun einige Erklärungen – siehe:
https://www.susv.ch/sites/default/files/documents/field_global_dateien/2018/12/14/gut_zu_wissen.pdf
Wir empfehlen unseren Mitgliedern die Sporttaucherversicherung des SUSV. Unser Verein (tcjr.ch) ist Clubmitglied – dadurch erhalten unsere Mitglieder die SUSV-Mitgliedschaft sogar vergünstigt. Empfehlung darum: Schweizer Lösung für Schweizer Taucher.
Ja, ja, ist klar, der SUSV will natürlich seine überteuerte Versicherung von Vaudoise oder Helsana anpreisen. Die verdienen wahrsch. nicht schlecht an den Provisionen dafür. Schlussendlich bietet SUSV-Vaudoise/Helsana nur zu einem höheren Preis, was DAN oder Aquamed auch anbieten. Kein Vorteil.
LG
Devin18. Februar 2019 um 17:42 Uhr #103086scubatinoo
TaucherAchtung: Aquamed und DAN sind KEINE Versicherungen. Aquamed ist im Grunde genommen eine medizinische Helpline. Die Versicherungen, welche sie anbieten, laufen über Partner. Wie dies beim SUSV der Fall ist. Ob du nun 49.- EUR pro Jahr an Aquamed bezahlen willst für etwas, was eigentlich in deiner Unfallversicherung/Krankenkasse enthalten ist, überlasse ich dir… Auf jeden Fall sollte man nicht bloss den Jahresbeitrag vergleichen, sondern auch was dahinter steht… Und unter Umständen denkst du das nächste Mal an den SUSV, wenn du in der Verzasaca oder irgendwo anders den bequemen Zugang ins Wasser nutzt…
Wie immer gilt: Wer liest und versteht, ist im Vorteil 🙂
19. Februar 2019 um 18:22 Uhr #103105tho.mei
AdministratorAdmin-Anmerkung:
Ich habe die restlichen Posts in nach «SUSV-Mitgliedschaft ohne Tauchversicherung möglich?» verschoben, weil es in ihnen längst nicht mehr um die ursprüngliche Frage geht. Der Administrator.
Thomas from New Zealnd
20. Februar 2019 um 9:59 Uhr #103108stefan
AdministratorWer ausschliesslich in der Schweiz und nur bis auf 40 Meter Taucht benötigt keine zusätzliche Versicherung. KK und NBU sind vollkommen ausreichend, für die Bergung, Rettung, Behandlung und Rehabilitation.
Lese dazu auch das Taucher-FAQ. (siehe dort: “Muss ich mich als Taucher zusätzlich versichern?”)
Wer Auto fährt hat meist auch eine geeignete Rechtsschutz-Versicherung, falls eine Tauchunfall vor Gericht kommt.
Wie sich das auf allfällige PK- und IV-Renten auswirkt ist mir allerdings nicht ganz klar.
Immer gut Luft wünscht
Stefan -
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