SWISS DIVERS › Foren › Smalltalk › SUSV-Mitgliedschaft ohne Tauchversicherung möglich? › Antwort auf: SUSV-Mitgliedschaft ohne Tauchversicherung möglich?
Artikel 4c) der SUSV Versicherungsbedingungen verdient eine Hervorhebung:
Garantierte Leistungen bei: Taggelder, Kapital- und Rentenleistungen bei Leistungskürzungen anderer Versicherungen.
Damit wäre die Problematik erschlagen, ob nun DCI von der Kranken- oder Unfallversicherung behandelt werden muss. Diese Frage brachte die Diskussion ja ursprünglich ins Rollen.
Zugegeben, ich werde jetzt nicht gleich mein UVG-Z und DAN künden, aber für den Normalo-Taucher scheint es mir ein sehr passendes Produkt zu sein. Um nicht zu sagen empfehlenswert.
Seltsamerweise werden die Heilungs- und Rettungskosten im Inland nicht erwähnt. Bleibt man nun auf dem Selbstbehalt der Krankenkasse sitzen? Nicht jeder hat 2’500 + 10% der Druckkammmerfahrt parat.
Danke jedenfalls für die ausführliche Stellungnahme, war sehr informativ und von mir ein Daumen hoch zur SUSV Versicherung.