SWISS DIVERS › Foren › Schweizer Gewässer › Verbotene Reuse im Neuenburgersee › Re: Re: Verbotene Reuse im Neuenburgersee
Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, was das Amt dazu sagt, wäre interessant zu wissen
Der Kanton Bern hat seine Fischereirechte an den Kanton Neuenburg abgetreten. D.h. das zuständige Amt ist das Fischereiinspektorat des Kantons Neuenburg. Da ich des Französischen äusserst unmächtig :- bin, habe ich es vorgezogen dem für den Bielersee zuständigen Fischereiaufseher zu schreiben. Gemäss seiner Anwort sind solche Reusen legal, wenn sie von Berufsfischern aufgestellt und entprechend mit Bojen oder Schwimmern gekenntzeichnet sind und eine gewisse Maschengrösse aufweisen.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass die Reuse nicht gesetzteskonform ist, da sie gegen den Artikel 11. des Reglements über die Ausübung der Fischerei im Kanton Neuenburg verstösst. Darin steht:
Art. 11 Reusen a) Allgemeines
1 Die Reuse darf nicht länger als 2 m sein, und die Breite, die Höhe und der Durchmesser dürfen 1,25 m nicht überschreiten.
2 Sie kann einen oder zwei Eingänge haben.
3 Die Maschenweite muss mindestens 23 mm betragen.
Und diese Reuse war definitiv grösser als 1.25m in Länge und Breite und Höhe! >:(
Wie tief war die Reuse denn?
wie gesagt auf 13m.
Ich habe so bei einem verhangenen Netz in Thunersee nur beste Erfahrungen gemacht: SeePol angerufen, der betroffene Fischer rief innert 10Min zurück und wir lösten das Problem zusammen.
Dem kann ich nur zustimmen. Ich kenne einige Leute von der SeePol am Thuner- und Bielersee persönlich – die helfen gerne. Da kann man jederzeit anrufen und nachfragen. Trotzdem bleibt die zuständige Behörde, welche sich um die Entsorgung und Ahndung solcher Objekte resp. Delikte kümmert das Fischereiinspektorat des betroffenen Kantons mit ihren Fischereiaufsehern.