SWISS DIVERS › Foren › Tauchausbildung › Faszination HÖHLENTAUCHEN
- Dieses Thema ist leer.
-
AutorBeiträge
-
17. November 2008 um 14:46 Uhr #6081618. November 2008 um 12:08 Uhr #60817
chraebbyTaucherSo wie ich das im Mexico erlebt habe, gehen die Tauchschulen mit ihren Tauchern auch ohne Cavern-Ausbildung in die Cenoten. Es werden zwar auch PADI-Cavern Kurse angeboten, aber die sind nicht obligatorisch. Bei einer Schule habe ich sogar frische OWDs entdeckt, welche die Cenoten betauchten :o.
Das richtige Höhlentauchen (hinter den Totenkopf-Tafeln ;D) wird jedoch strikte nur mit entsprechender Ausbildung betrieben!
18. November 2008 um 12:16 Uhr #60818Anonym
InaktivZum Höhlentauchen in Frankreich braucht es keine Brevets 8)
Ob das die Versicherung in der Schweiz auch so sieht, ist eine andere Frage 😀
Da müssen wir mal auf die weiteren Versicherungsfälle warten.
Wird aber happig wenns um Renten gehen sollte.
Das gleiche gilt ja auch für Tauchgänge in der CH.20. November 2008 um 7:52 Uhr #60819Anonym
InaktivHier ein aktueller Fall vom Bundesgericht im Bereich Sporttauchen.
Ähnliches kann auch im Höhlenbereich nach Unfällen geschehen.http://www.swiss-cave-diving.ch/PDF-dateien/FTU_BGE134V340.pdf
http://www.swiss-cave-diving.ch/PDF-dateien/BGE134V340_8C_144-2007.pdf
Merkpunkte aus swiss-cave-diving
Was sind die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen, resp. dem Urteil des BGer:
1) Es genügt bereits ein «relatives» Wagnis für eine bedeutsame Leistungskürzung
2) Die Fehlmanipulation des Partners ist hier nicht derart krass, um die adäquate Kausalkette zw. dem versicherungstechnischen «Fehlverhalten» des Verunfallten und dem Unfallergebnis aus juristischer Sicht zu unterbrechen
3) Bevor man mit einem neuen Tauchpartner «gewagtere» Vorhaben unternimmt, sollte man tunlichst zusammen einige «harmlose» Kennenlern-TGs unternehmen
4) Eine seriöse TG Planung, zusammen mit einem gründlichen Briefung UND einer gegenseitigen Ausrüstungskontrolle (head-to-toe) ist zwingend
5) In ein solches Briefing gehört ebenfalls zwingend die Besprechung von Notfall-Szenarien und -Massnahmen
6) Die 40m-Grenze ist zumindest in der Schweiz versicherungstechnisch immer sehr kritischGrüsse Hans
21. November 2008 um 17:32 Uhr #60820Anonym
InaktivSo wie ich das im Mexico erlebt habe, gehen die Tauchschulen mit ihren Tauchern auch ohne Cavern-Ausbildung in die Cenoten. Es werden zwar auch PADI-Cavern Kurse angeboten, aber die sind nicht obligatorisch. Bei einer Schule habe ich sogar frische OWDs entdeckt, welche die Cenoten betauchten :o.
Das richtige Höhlentauchen (hinter den Totenkopf-Tafeln ;D) wird jedoch strikte nur mit entsprechender Ausbildung betrieben!
Craebby bringt es auf den Punkt. Wer nicht gleich eine höhlentauchausbildung machen möchte aber trotzdem mal in Höhlen tauchen möchte dem bieten die cenoten in mexico mit führung einiges.würde das gerne auch mal machen.
23. November 2008 um 10:21 Uhr #60796
chraebbyTaucher@wobbwegong: Mein Posting war nicht so gemeint! Ehrlich gesagt finde ich es ziemlich bedenklich, was da den OWDs angeboten wird!
Einige Bereiche, welche als Caverns betaucht werden, ganz klar schon als Caves bezeichtnet werden müssen. In einigen Cenoten gibt es Tageslichtbereiche, bei welchen lediglich ein Loch in der Decke ist, durch welches das Licht hineinscheint. Zudem bin ich der Ansicht, dass auch das Cavern-Tauchen Risiken birgt, welche vielen bei solchen Plauschtauchgängen gar nicht bewusst sind.
Am ersten Tag in Mexiko haben wir die ersten Cenoten mit einer «normalen» Tauchschule betaucht und wurden dabei nicht für allfälligen Gefahren gebrieft. Der Tauchgang wurde zudem zum Teil abseits der Leine durchgeführt. Es ist mir klar, dass die Guides die Cenoten in der Regel sehr gut kennen. Ihre Schützlinge jedoch nicht… Auch das Cavern-Tauchen ist nicht einfach so harmlos!
Im NACD-Höhlenkurs habe ich dann gelernt, wie man es richtig macht. Erst da wurden mir auch die Gefahren unserer ersten Cavern-Ausflüge bewusst!
24. November 2008 um 9:02 Uhr #60821Anonym
InaktivHallo Chrabby
Bei wem hast Du den Kurs gemacht?
Gruss Nicolas24. November 2008 um 10:12 Uhr #60822Anonym
Inaktiv@Hans interessantes gerichtsurteil und auch die von dir aufgeführten merkpunkte machen soweit sinn – ausser punkt 2! das einzige krasse und so scheint es ungeahndete fehlverhalten ist für mich hier das schliessen des falschen ventils. der verunfallte taucher hat gemässs beschreibung und so wie ich das französische verstehe richtig reagiert. natürlich war die vorbereitung etc nicht optimal, ich behaupte aber, zum teil auch aus eigener erfahrung, dass schon so mancher einen 40 m tauchgang mit einem neuen buddy gemacht hat. das allein darf doch für eine versicherung nicht reichen, die leistungen um 50%! zu kürzen. hier hätte auch die beste vorbereitung an land nichts genützt, wenn da unten tatsächlich ein m** taucher den falschen hahn zudreht! das, so wie ich das lese, und nur das war der auslöser für den unkontrollierten notaufstieg. das relative wagnis hier war vor allem oder ausschliesslich der buddy.
tja, vielleicht sollten wir dann gleich einen abstecher zum sicheren solotauchen machen. aber das gilt gemäss gesetz (und den experten des staates) bestimmt als total absolutes wagnis 😮
weisst du, ob der tauchpartner in diesem fall tatsächlich in keiner weise belangt wurde? das würde bedeuten, er bildet weiter aus und übt mit seinen schülern, was zu tun ist bei abblasendem automaten??
sorry, hat mit dem titelthema nur indirekt zu tun…24. November 2008 um 11:47 Uhr #60823
chraebbyTaucher@Nicolas: Bei Harry Gust, ehemaliger Marinetaucher der US-Navy, welcher sich nun in Mexiko niedergelassen hat ;D
http://www.cave-diving-mexico.com/kurse.htm24. November 2008 um 11:57 Uhr #60824Anonym
Inaktiv@Riffhai
Kann dir nicht genau Antwort geben, da ich den Fall auch nicht besser kenne. Infos sind von der swiss-cave-diving Seite und somit nicht von mir.
Ich weiss somit nicht, wie der Buddy allfällig belangt wurde.
Kannst das ganze auch so sehen, dass der Buddy Nothilfe gemacht hat und dabei das Falsche gemacht hat. Wenn du auf der Strasse Erste Hilfe bei einem Unfall machst und etwa schief geht, kommt in der Schweiz auch nicht der Richter. USA sieht da wieder ganz anderst aus.
Habe es reingepoostet weil es zum Thema passt.Generell sehe ich aber aus meiner Berufspraxis folgendes:
Recht haben und Recht bekommen ist auch in der Schweiz nicht immer der Fall. Wir waren schon Mitschuldig, obwohl nach gesundem Menschenverstand keine Schuld bestand! Die Richter sehen vieles für den Laien oftmals etwas anderst. Hauptpunkt ist da sicher die Kausalkette. Wären sie nicht so tief getaucht, wäre der Automat «vermutlich» nicht vereist.Auch ein wichtiges Thema in solchen Fällen ist die Garantenstellung / Gefahrengemeinschaft.
Grüsse Hans
29. November 2008 um 13:55 Uhr #60825Anonym
Inaktiv@Chraebby, danke für den Link, hab wichtige Infos und Hinweise gefunden
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.