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20. September 2012 um 7:54 Uhr #71167
chrigel
MitgliedAus dem Artikel geht eigentlich klar hervor, dass die Gemeinde gar nicht gross etwas gegen die Taucher machen kann, solange sie sich innerhalb der «Hausordnung» der Gemeinde bewegen.
Ich weiss nicht ob du den selben Artikel gelesen hast. Im letzten Absatz steht unmissverständlich, dass die Gemeinde einfach bestehendes Recht wegen den offiziellen Bootsanlegestellen (Salmenwiese, mittleres Wehr) durchsetzen könnte! Das heisst mit diesen Anlegestellen besteht eigentlich schon ein Tauchverbot.
Also wir dürfen da bereits nur dank Goodwill tauchen und sollten das wirklich nicht noch mehr strapazieren!
Übrigens auch im Artikel zu lesen ist, dass die jetztigen Regeln zusammen mit Tauchern ausgehandelt wurden und somit bereits der Kompromiss ist.
Ist übrigens auch so bei den ersten Verbänden angekommen …
http://www.cmas.ch/index.php?lang=de&sid=22&news=34020. September 2012 um 8:22 Uhr #71168scubatinoo
TaucherIm letzten Absatz steht unmissverständlich, dass die Gemeinde einfach bestehendes Recht wegen den offiziellen Bootsanlegestellen (Salmenwiese, mittleres Wehr) durchsetzen könnte! Das heisst mit diesen Anlegestellen besteht eigentlich schon ein Tauchverbot.
Aha, was gibt es dann noch zu diskutieren? Es macht sich jeder strafbar, der dort tauchen geht. Egal an welche Regeln er oder sie sich hält.
20. September 2012 um 8:33 Uhr #71169chrigel
MitgliedWo kein Kläger ist auch kein Richter ….
Zur Zeit ist die Gemeinde anscheinend noch nicht gewillt dieses Durchzusetzen sondern versucht Wege die Taucher/Salmenwiesenbenutzer zu treffen, die das Fass zum überlaufen gebracht haben.
Ich bin froh das die Gemeinde den für Sie umständlicheren Weg wählt und rücksichtsvollen Tauchern, die sich an die (Anstands)Regeln halten, nicht generell mit einem Tauchverbot bestraft.
Auf diesem Wege ein herzlicher Dank an die Gemeindebehörden!
20. September 2012 um 8:39 Uhr #71170marc
TaucherIch bin froh das die Gemeinde den für Sie umständlicheren Weg wählt und rücksichtsvollen Tauchern, die sich an die (Anstands)Regeln halten, nicht generell mit einem Tauchverbot bestraft.
Auf diesem Wege ein herzlicher Dank an die Gemeindebehörden!
*thumbs-up*
Da schliesse ich mich gleich mal mit an: DANKE!20. September 2012 um 10:09 Uhr #71171scubatinoo
TaucherWo kein Kläger ist auch kein Richter ….
Jetzt werden wir aber etwas wankelmütig… Einerseits «fromm» sein und Regeln befolgen wollen, andererseits aber in vollem Wissen etwas Verbotenes tun. Wo liegt da die Konsequenz? ???
20. September 2012 um 11:26 Uhr #71172Scubandro
MitgliedScubatinoo deiner Ausführung zu Folge sind für dich Geschwindigkeits-Angaben sowieso überflüssig und du fährst überall so schnell wie du gerade Lust hast… richtig?
nein? – Ein Grundsatz im Strassenverkehrsgesetz besagt, dass jeder Fahrzeuglenker sein Fahrzeug den Umständen entsprechend zu fahren hat. Heisst auf Deutsch: Nachts dürfte mann knapp 80 fahren auf der Autobahn, wenn man das Fernlicht angeschaltet hat. In Quartieren müsste man 20km/h fahren usw. … theoretisch verhaltet sich jeder der diesen Grundsatz ignoriert, strafbar. Wird jemand dafür gebüsst? – nein bzw. nur wo explizit geklagt wird dagegen.
In der Rechtssprechung gibt es also Grundsätze die nicht unbedingt detailliert messbar sind. So steht beispielsweise in der entsprechenden Verordnung, dass in der Nähe von behördlichen bewilligten Liegeplätzen nicht getaucht werden darf. Eine messbare Zahl dazu existiert allerdings hier nicht. In der Nähe kann heissen: 5m daneben, oder auch 50m …
20. September 2012 um 14:48 Uhr #71173scubatinoo
TaucherIn der Rechtssprechung gibt es also Grundsätze die nicht unbedingt detailliert messbar sind. So steht beispielsweise in der entsprechenden Verordnung, dass in der Nähe von behördlichen bewilligten Liegeplätzen nicht getaucht werden darf. Eine messbare Zahl dazu existiert allerdings hier nicht. In der Nähe kann heissen: 5m daneben, oder auch 50m …
… womit du eine neue Regel gebodigt hast. Danke 🙂
24. September 2012 um 13:54 Uhr #71174sha
MitgliedDa Boote mindestens 50m Distanz zur einem markierten Tauchplatz (Land oder Boot) halten müssen, bedeutet «in der Nähe» für Taucher doch ebenfalls mindestens 50m Abstand.
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